Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO § 2 gemäß Schriftenreihe Nummer 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement", Stand 2020, Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 3-5 sowie Teilleistungen der Projektstufen 1 und 2, inklusive Einarbeitung in die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-3, für die Sanierung der Schulgebäude und der Werkstatthalle des Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3 in 50678 Köln einschließlich der zu errichtenden Interimsgebäude.
Auftraggeber und Bauherr:
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betreibt als eigenbetriebsähnliche Einrichtung auf dem Gebiet des Facility-Managements städtischer Immobilien ein modernes Immobilienmanagement. Neben der Hauptaufgabe, der wertschöpfenden Immobilienbewirtschaftung, leistet sie für andere städtische Dienststellen qualifizierten Service rund um die Immobilie, insbesondere auch bei Planung, Ausführung und Management von Neubaumaßnahmen sowie die Instandhaltung und Sanierung von städtischen Gebäuden und Schulgebäuden.
Im Rahmen dieser Tätigkeit sollen die unten im Weiteren beschriebene Baumaßnahme Sanierung der Schulgebäude durchgeführt und begleitet werden.
Der Schulstandort liegt an der Ecke zwischen der Ulrichgasse und Kartäuserwall und wird von dem Berufskolleg für Bau- und Holztechnik mit circa 2000 Schülerinnen (BK 11) sowie einem Berufskolleg für Druck- und Medientechnik mit circa 1700 Schülerinnen genutzt.
Geplante Maßnahme
Auf dem oben genannten Schulgelände befinden sich neun Einzelgebäude die jeweils einem der beiden Berufskollegs zugeordnet sind. Das ganze Ensemble steht unter Denkmalschutz. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Schulgebäude des Berufskollegs für Bau- und Holztechnik, das derzeit vier der acht Gebäude nutzt.
Das Hauptgebäude mit Anbau sowie eine Werkstatthalle werden unter Denkmalauflagen saniert, ein kleines Nebengebäude, die ehemalige Spritzlackiererei wird im Rahmen dieser Baumaßnahme abgerissen. Die bereits instandgesetzten Lagerschuppen bleiben unverändert in Nutzung.
Das gesamte Gebäudeensemble wurde Anfang der 50er Jahre erbaut und Ende der 60er Jahren um zwei Anbauten erweitert.
Zielvorstellungen des Bauherrn:
Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen und denkmalpflegerischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu realisieren. Die Entwurfsplanung für das Hauptgebäude ist abgeschlossen, die Entwurfsplanung für die Werkstatt ist noch in Bearbeitung.
Bei der Planung wurden sowohl auf das aktuelle pädagogische Konzept der Schule als auch auf die Bedeutung der Schulanlage (Ensemblewirkung, Adressbildung) als Baudenkmal berücksichtigt. Die Schule wie auch die untere Denkmalbehörde ist bisher in die Abstimmung zur Planung zwischen Bauherrn und Planern einbezogen worden, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Weitere Schwerpunkte der Planung sind die Herstellung von Barrierefreiheit, das Integrieren der technischen Gebäudeausrüstung für die Werkstätten in der Werkhalle, und der Ausbau der Fachräume im Anbau sowie die Gewährleistung des baulichen Brandschutzes.
Die Anwendung der vom Rat der Stadt Köln festgelegten Wärmeschutz-Standards, die teilweise über die Vorgaben der GEG (in der jeweils gültigen Fassung) hinausgehen, wird unter Vorbehalt von Wirtschaftlichkeit, Folgekosten und im Falle von bestehendem Denkmalschutz durch die untere Denkmalbehörde im Einzelfall entschieden.
Die in den Energieleitlinien der Stadt Köln festgelegten Anforderungen zum Beispiel an die technische Gebäudeausstattung bei öffentlichen Bauten sind zu erfüllen.
Die gesetzlichen Vorgaben sind, in jedem Fall, einzuhalten.
Die Auflagen zum Denkmalschutz werden fortlaufend mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt.
Mit dem Vertragsabschluss wird zunächst die Projekteinarbeitung in die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-3 für OPL, TGA und TWP, die Projektstufe 3 sowie Teilleistungen der Projektstufen 1 und 2 beauftragt.
Der Auftraggeber kann die Leistungen der Projektstufe 4 nach dem Abschluss der Projektstufe 3 abrufen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der Projektstufe 4.
Die derzeitige Projektplanung sieht eine Bauausführung in 3 Bauabschnitten und einer Bauzeit von insgesamt 48 Monaten vor.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Für das Bauvorhaben wurde ein Gesamtkostenrahmen von circa 30 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppen 200-700 (ohne 710 und 760) ermittelt.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss. Geplante Vertragslaufzeit: 66 Monate sowie eine weitere Begleitung beim Projektabschluss.
Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und zwingend zu beachten.