Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Generalplanerleistungen für die Sanierung des Bürgerhauses in Hergershausen
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen, die für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes erforderlich sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV vergeben.
Es gelten folgende Leistungsstufen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3
- Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7
- Stufe 3: Leistungsphasen 8
- Stufe 4: Leistungsphasen 9
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind Grundleistungen und Besondere Leistungen der folgenden HOAI-Leistungsbilder:
- Gebäudeplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Freianlagenplanung, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Verkehrsanlagenplangen, Leistungsphasen 1 bis 9;
- Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 sowie 8;
- Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9.
Ausschreibungsgegenstand der hiesigen Ausschreibung sind des Weiteren Beratungsleistungen der:
- Brandschutzplanung gemäß AHO in Leistungsphasen 1 bis 9
- Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 - 8
- Raumakustik, Leistungsphasen 1 - 8
- Fördermittelberatung, Akquisition von Fördermittelprogrammen und deren Beantragung.
Es erfolgt die Durchführung eines EG-weiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV.
Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der Magistrat der Stadt Babenhausen eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Magistrat der Stadt Babenhausen geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verzichtet auf eine Nachforderung bei unvollständigen Bewerbungen: Der Magistrat der Stadt Babenhausen kann den Bewerber oder Bieter grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen legt fest, dass der Magistrat der Stadt Babenhausen keine Unterlagen nachfordern wird.
Nur diejenigen Unternehmen, die von dem Magistrat der Stadt Babenhausen nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen beschränkt die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Er-stangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält sie sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten.
Der Magistrat der Stadt Babenhausen unterrichtet alle Bieter, deren Angebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt der Magistrat der Stadt Babenhausen den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gegebenenfalls überarbeitete Angebote einzureichen. Der Magistrat der Stadt Babenhausen darf vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden.
Beabsichtigt der Magistrat der Stadt Babenhausen, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Der Magistrat der Stadt Babenhausen vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.