Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Planungsleistungen für die Sanierung und Modernisierung des Freibades Oerlinghausen ("Freibad") zu vergeben. Im Zuge des Vorhabens soll das Freibad vollständig saniert werden, wobei im ersten Schritt das Becken, die Freianlagen sowie die technischen Anlagen erneuert werden sollen. Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in zwei Lose (Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung). Eine Angebotsabgabe ist auf ein oder beide Lose zulässig. Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten beauftragt die Auftraggeberin zunächst in jedem Los nur die Leistungsphasen 4-6 gemäß HOAI und behält sich vor, die Leistungsphasen 7 bis 9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-07.
Auftragsbekanntmachung (2022-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2022/1
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Planungsleistungen für die Sanierung und Modernisierung des Freibades Oerlinghausen ("Freibad") zu vergeben. Im Zuge des Vorhabens soll das Freibad vollständig saniert werden, wobei im ersten Schritt das Becken, die Freianlagen sowie die technischen Anlagen erneuert werden sollen.
Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in zwei Lose (Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung). Eine Angebotsabgabe ist auf ein oder beide Lose zulässig.
Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten beauftragt die Auftraggeberin zunächst in jedem Los nur die Leistungsphasen 4-6 gemäß HOAI und behält sich vor, die Leistungsphasen 7 bis 9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Planungsleistungen für die Sanierung und Modernisierung des Freibades Oerlinghausen ("Freibad") zu vergeben. Im Zuge des Vorhabens soll das Freibad vollständig saniert werden, wobei im ersten Schritt das Becken, die Freianlagen sowie die technischen Anlagen erneuert werden sollen.
Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in zwei Lose (Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung). Eine Angebotsabgabe ist auf ein oder beide Lose zulässig.
Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten beauftragt die Auftraggeberin zunächst in jedem Los nur die Leistungsphasen 4-6 gemäß HOAI und behält sich vor, die Leistungsphasen 7 bis 9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 7-9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Einzelheiten zum Gegenstand der einzelnen Leistungsphasen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 7-9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Einzelheiten zum Gegenstand der einzelnen Leistungsphasen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Planungsleistungen für die Sanierung und Modernisierung des Freibades Oerlinghausen ("Freibad") zu vergeben. Im Zuge des Vorhabens soll das Freibad vollständig saniert werden, wobei im ersten Schritt das Becken, die Freianlagen sowie die technischen Anlagen erneuert werden sollen.
Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Planungsleistungen für die Sanierung und Modernisierung des Freibades Oerlinghausen ("Freibad") zu vergeben. Im Zuge des Vorhabens soll das Freibad vollständig saniert werden, wobei im ersten Schritt das Becken, die Freianlagen sowie die technischen Anlagen erneuert werden sollen.
Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in zwei Lose (Objektplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung). Eine Angebotsabgabe ist auf ein oder beide Lose zulässig.
Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten beauftragt die Auftraggeberin zunächst in jedem Los nur die Leistungsphasen 4-6 gemäß HOAI und behält sich vor, die Leistungsphasen 7 bis 9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten beauftragt die Auftraggeberin zunächst in jedem Los nur die Leistungsphasen 4-6 gemäß HOAI und behält sich vor, die Leistungsphasen 7 bis 9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Freianlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 enthält Planungsleistungen für Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 4 bis 9). Diese beinhaltet die Modernisierung des bestehenden Technikgebäudes sowie den Neubau der unterirdischen Behälter sowie den An- und Neubau untergeordneter Gebäudeteile (bspw. Technikgebäude für das Kinderbecken).
Los 1 enthält Planungsleistungen für Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 4 bis 9). Diese beinhaltet die Modernisierung des bestehenden Technikgebäudes sowie den Neubau der unterirdischen Behälter sowie den An- und Neubau untergeordneter Gebäudeteile (bspw. Technikgebäude für das Kinderbecken).
Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten beauftragt die Auftraggeberin zunächst nur die Leistungsphasen 4-6 gemäß HOAI und behält sich vor, die Leistungsphasen 7 bis 9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Vor dem Hintergrund der steigenden Baukosten beauftragt die Auftraggeberin zunächst nur die Leistungsphasen 4-6 gemäß HOAI und behält sich vor, die Leistungsphasen 7 bis 9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 7-9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungsphasen 7-9 im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht weder der Anspruch des Auftragnehmers auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Einzelheiten zum Gegenstand der einzelnen Leistungsphasen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 beinhaltet die Erbringung von Planungsleistungen für Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) für die Sanierung des Technikgebäudes und die Erneuerung der Badewassertechnik.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, den Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt (Los 1) bzw. Ingenieur (Los 2) zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden, ihrem Angebot beifügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der entsprechende Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung sein.
1. Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, den Nachweis über die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt (Los 1) bzw. Ingenieur (Los 2) zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden, ihrem Angebot beifügen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der entsprechende Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu führen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung sein.
Für jedes Drittunternehmen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV und Unterauftragnehmer i.S.v. § 36 VgV) ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem das Drittunternehmen
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung ebenfalls nachzuweisen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung sein.
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung ebenfalls nachzuweisen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate ab Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung sein.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes beizubringen. Diese darf nicht älter als drei Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist sein.
2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß dem speziellen Formblatt abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß dem speziellen Formblatt abzugeben.
2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß dem speziellen Formblatt abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß dem speziellen Formblatt abzugeben.
3. Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. In diesem Zusammenhang ist in Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 insbesondere ein Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot normiert. Die Einhaltung der aufgestellten Verbote wird mit dem speziellen Formblatt sichergestellt. Das Formblatt ist von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
3. Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. In diesem Zusammenhang ist in Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 insbesondere ein Zuschlags- und Vertragserfüllungsverbot normiert. Die Einhaltung der aufgestellten Verbote wird mit dem speziellen Formblatt sichergestellt. Das Formblatt ist von jedem Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist die Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen beizubringen:
- mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden,
- mindestens 2,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Der Bieter hat im gesonderten Formblatt für den Fall der Zuschlagserteilung zu erklären, spätestens mit Beginn der Auftragsausführung den entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben fordert die Auftraggeberin informatorisch für jedes Los:
Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2022) im Bereich Planung Schwimmbäder beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekt*innen (Los 1) / Ingenieur*innen (Los 2)
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mindeststandards für jedes Los:
1. Benennung einer*eines Projektleiters*in, der/die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Eine abgeschlossene Ausbildung als Architekt
b) Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung
c) Mitarbeit in Gremien, Fachausschüssen bzw. Arbeitskreisen in Badewesen.
Hinweis: Der Nachweis zu lit. a) ist mittels des Beibringens von Urkunden bzw. Kopien der Zulassung zur Architektenkammer zu erbringen. Die Angaben zu lit. b) und c) sind mittels einer Eigenerklärung zu tätigen.
2. Benennung einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in, der/die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Hinweis: Der Nachweis zu lit. a) ist mittels des Beibringens von Urkunden bzw. Kopien der Zulassung zur Architektenkammer zu erbringen. Die Angabe zu lit. b) ist mittels einer Eigenerklärung zu tätigen.
3. Der Bieter muss mindestens drei Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen angeben.
Die benannte Referenzleistung muss den folgenden Mindestanforderungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit genügen:
a) Das jeweilige Referenzprojekt betrifft die Sanierung/Modernisierung eines kommunalen Freibads, also eines Betriebs mit desinfiziertem Wasser nach DIN 19643 oder vergleichbar.
b) Die Wasserfläche des jeweiligen Referenzprojekts beträgt mindestens 700 m2.
c) Die anrechenbaren Kosten des jeweiligen Referenzprojekts betragen mindestens 2,0 Mio. Euro (netto).
d) Das jeweilige Projekt deckt die Erbringung von Leistungen im Bereich Objektplanung Freianlagen in den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI.
Das jeweilige Referenzprojekt als persönliche Referenzen der/des Projektleiters*in, der/des stellvertretenden Projektleiters*in und der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen muss in den letzten zehn Jahren (2013-2022) seit der Auftragsbekanntmachung erbracht worden sein. Referenzprojekte, die sich in der Leistungsphase 8 der HOAI befinden, dürfen ebenfalls zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit angegeben werden.
Das jeweilige Referenzprojekt als persönliche Referenzen der/des Projektleiters*in, der/des stellvertretenden Projektleiters*in und der für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter*innen muss in den letzten zehn Jahren (2013-2022) seit der Auftragsbekanntmachung erbracht worden sein. Referenzprojekte, die sich in der Leistungsphase 8 der HOAI befinden, dürfen ebenfalls zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit angegeben werden.
Der Referenznachweis hat auf dem speziellen Formblatt zu erfolgen. Jedes Referenzprojekt ist mit seinem Empfänger/ Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen aktuellen Telefonnummer und der aktuellen E-Mail- Anschrift) sowie seinem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger/ Referenzkunden zu überprüfen.
Der Referenznachweis hat auf dem speziellen Formblatt zu erfolgen. Jedes Referenzprojekt ist mit seinem Empfänger/ Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen aktuellen Telefonnummer und der aktuellen E-Mail- Anschrift) sowie seinem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger/ Referenzkunden zu überprüfen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten (Los 1) und Ingenieure (Los 2)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) ist einzuhalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-01-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-10-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Juristische Person des Privatrechts (GmbH)
Kontakt
Kontaktperson: PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y8L6RDP/documents🌏
Frist und Präklusionsregelungen des Nachprüfungsantrags sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Im Folgenden wird dessen Wortlaut wiedergegeben.
§ 160 Abs. 3 GWB:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 175-496035 (2022-09-07)