Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Friedrich-Junge-Schule; Maler- und Lackierarbeiten
60.6.941.22
Produkte/Dienstleistungen: Anstricharbeiten📦
Kurze Beschreibung: Maler- und Lackierarbeiten
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrich-Junge-Schule Langenbeckstraße 65 24116 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuanstrich nach Komplettsanierung: ca. 40m2 Bodenbeschichtung, ca. 3.400m2 Wändanstrich Putz, 500m2 auf GK, mit Untergrundvorbereitung, ca. 1.500m2...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuanstrich nach Komplettsanierung: ca. 40m2 Bodenbeschichtung, ca. 3.400m2 Wändanstrich Putz, 500m2 auf GK, mit Untergrundvorbereitung, ca. 1.500m2 Deckenanstrich, meist GK, ca. 110 alte Fenster Überholungsanstrich, Sanierungsanstrich bei Vitrinen und Gangverglasungen, 54 alte Türzargen Sanierungsanstrich, ca. 800m2 Holzlasur an Neubauelementen, 1.100 m Sockelleisten, 840m2 Unterschlag im Aussenbereich lackieren, Stahlzargen, Heizleitungen, 1.000m Versiegelungen , u.a.m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2023-08-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Unterlagen gemäß VOB §6a Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Unterlagen gemäß VOB §6a Abs. 1-4 bzw. §6a EU) Abs.1-3
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Unterlagen gemäß VOB §6a Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Unterlagen gemäß VOB §6a Abs. 1-4 bzw. §6a EU) Abs.1-3
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Unterlagen gemäß VOB §6a Abs. 1-4 bzw. §6a EU) Abs.1-3”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Unterlagen gemäß VOB §6a Abs. 1-4 bzw. §6a EU) Abs.1-3
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-08
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-08
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
“Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher...”
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 31.08.2022 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Zum 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 EUR angehoben und übersteigt somit derzeit den landesspezifischen Vergabemindestlohn. Bis zu einer Anpassung der landesrechtlichen Regelung ist die Regelung des Mindestlohngesetztes des Bundes (MiLoG) anzuwenden, so dass mindestens ein Mindeststundenentgelt in Höhe von 10,45 EUR gem. MiLoG zu zahlen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY05
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Andreas-Gayk-Straße 31a
Kontaktperson: Immobilienwirtschaft Kiel
Telefon: +49 4319014509📞
Fax: +49 43190164505 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung Friedrich-Junge-Grundschule; Maler- und Lackierarbeiten
60.6.941.22
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 161248.06 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuanstrich nach Komplettsanierung: ca. 40m2 Bodenbeschichtung, ca. 3.400m2 Wändanstrich Putz, 500m2 auf
GK, mit Untergrundvorbereitung, ca. 1.500m2...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuanstrich nach Komplettsanierung: ca. 40m2 Bodenbeschichtung, ca. 3.400m2 Wändanstrich Putz, 500m2 auf
GK, mit Untergrundvorbereitung, ca. 1.500m2 Deckenanstrich, meist GK, ca. 110 alte Fenster Überholungsanstrich,
Sanierungsanstrich bei Vitrinen und Gangverglasungen, 54 alte Türzargen Sanierungsanstrich, ca. 800m2 Holzlasur an
Neubauelementen, 1.100 m Sockelleisten, 840m2 Unterschlag im Aussenbereich lackieren, Stahlzargen, Heizleitungen,
1.000m Versiegelungen , u.a.m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 151-431044
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: mass Maler & Sanierer HWP
Postanschrift: Horn 3
Postort: Eckernförde
Postleitzahl: 24340
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 161248.06 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.