Beschreibung der Beschaffung
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
2) Wärmeversorgungsanlagen;
Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach § 55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca. 377.535,00 EUR (Anteile der Anlagengruppen: 1 = 83%, 2 = 17%, ).
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt die Sanierung der Lindenschule.
Mit Erstellung des Neubaus im Jahre 2019 mit 12 Klassen-, 6 Gruppenräumen sowie einer Mensa wurde nur ein Teil des gesamten Raumprogrammes umgesetzt. Nun soll das Bestandsgebäude saniert werden, damit die noch fehlenden Fach- und Gruppenräume erstellt werden.
Das Bestandsgebäude besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in den 1950er, 1980er und Anfang der 1990er Jahren errichtet wurden.
In den Räumen sind Klassen- und Gruppenräume sowie die Verwaltung und im 1980er Jahre Bau die Betreuung untergebracht.
Bei der Sanierung handelt es sich um eine rein modernisierende und bei Gegebenheit brandschutztechnische sowie haustechnische ertüchtigende Sanierung.
Das komplette Trinkwassernetz sowie die Elektroinstallation und sicherheitsrelevanten Installationen entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Stand und Vorschriften und werden komplett zurückgebaut und erneuert. Die Sanitärräume sowie die Elektroinstallation werden komplett saniert, bzw. erneuert, da sie nicht mehr den heutigen technischen Voraussetzungen entsprechen. Dementsprechend werden diese Räume komplett entkernt und neu aufgebaut. Alle Sanitärobjekte, auch in den Klassenräumen, werden erneuert so wie das gesamte Trinkwassernetz.
Die Sanierungsarbeiten sollen in 3 Bauabschnitten ausgeführt werden. Die Bestandsschule wurde in 3 Bauabschnitten gebaut, die von außen klar zu erkennen sind, innen jedoch miteinander verbunden wurden. Zunächst wurde in den 1950er Jahren der heutige Altbau erstellt. Ende der 1980er Jahre wurde der Alte Neubau (Langbau) als Ergänzung errichtet. Anfang der 1990er wurde dann das Hortgebäude gebaut. Diese drei Bauabschnitte sollen auch in der kommenden Sanierung angewendet werden.
Die Sanitäranlagen in den Bestandsgebäuden der Lindenschule sollen in 3 Bauabschnitten saniert werden. Für die Aufrechterhaltung des Betriebs in den nicht aktiven Baubereichen werden provisorische Maßnahmen zur Herstellung eines Interimsbetriebs durchgeführt. Alle Sanitärobjekte sowie alle Schmutz- und Trinkwasserleitungen inkl. Wärmedämmung werden demontiert, entsorgt und wieder neu installiert und montiert inkl. Armaturen etc.
Alle Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen werden - sofern zur Demontage der Leitungen erforderlich -freigestemmt.
Die erforderliche Warmwasserversorgung (Waschtische Behinderten-WCs, Teeküchen) erfolgt mittels elektrischen Durchlauferhitzern.
Die kompletten Schmutzwasserleitungen werden demontiert und neu verlegt. Die vorhandene Schmutzwasser-Hebeanlage wird als Doppelpumpenanlage erneuert.
Für die vorhandene Regenwasserzisterne soll eine neue Hausstation eingebaut werden. Die WC-Spülungen sollen über Regenwasser versorgt werden.
Alle Rohre in Wand- und Deckendurchdringungen mit Brandschutzanforderungen erhalten zugelassene Brandschutzmanschetten. Verbleibende Öffnungen innerhalb von Wand- und Deckenaussparungen werden rund um die Brandschutz-manschetten mit geeignetem Mörtel verschlossen.
Zur Versorgung der Küche im Neubau mit enthärtetem Trinkwasser wird eine Duplex-Weichwasseranlage nach dem Ionenaustauscherprinzip vorgesehen.
Alle Wand- und Deckendurchführungen von Rohrleitungen werden - sofern an diese brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden - durch das Gewerk Heiztechnik freigestemmt.
An den vorhandenen Heizungsleitungen wird dann die Wärmedämmung im Bereich der Wand-/Deckendurchführungen demontiert und entsorgt. Ein Austausch von Heizkörpern, Pumpen und Armaturen sowie Heizungsleitungen ist nicht geplant.
Alle Rohre in Wand- und Deckendurchdringungen mit Brandschutzanforderungen erhalten zugelassene Brandschutzmanschetten. Verbleibende Öffnungen innerhalb von Wand- und Deckenaussparungen werden rund um die Brandschutz-manschetten mit geeignetem Mörtel verschlossen.
Die zum Einbau der Brandschutzmanschetten entfernte Wärmedämmung wird nach Abschluss der Arbeiten wieder an die Bestandsdämmung an gearbeitet.