Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Vorbemerkung: Die in dieser Bekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle
einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einbindung eines eignungsleihenden Unternehmens von jedem Mitglied
der Bewerbergemeinschaft oder jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für
den Bewerber vorzulegen wären.
Der Bewerber hat bereits mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur
Befähigung zur Berufsausübung vorzulegen:
a) Angaben zum Bewerber (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, bevollmächtigter
Vertreter, Ansprechpartner).
b) Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerbergemeinschaft
(im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft zu erklären. Sie benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
c) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in das Handelsregister /
Berufsregister(Architekten- oder Ingenieurkammer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. vergleichbarem
Register des jeweiligen Landes (§ 44 VgV). Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer
Bewerber ist es gestattet, vergleichbare gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist
gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der Bewerberbestätigt, dass der beigefügte Auszug bzw. Nachweis
den aktuellen Eintragungsstand wieder gibt.
d) Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder
Ingenieurserforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren
vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber eine entsprechende Erklärung abzugeben.
e) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und
angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Die Eignung dieses anderen Unternehmens ist bereits mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (siehe oben). Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Unterauftragnehmer, die der Bewerber zwar für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nimmt, müssen mit dem TA noch nicht benannt werden.
f) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19MiLoG, § 21 SchwarzArbG