Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung eines Hybrid-Elektro-Diesel-Baggers und eines Radladers”
Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung eines Hybrid-Elektro-Diesel-Baggers und eines Radladers.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Liefern und Inbetriebnahme eines Hybrid-Elektro-Diesel-Baggers inkl. Wartung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile📦
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dethlinger Teich, Dethlingen (B71), nahe Munster
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teich ist die Beschaffung eines Hybrid-Elektro-Diesel-Baggers inkl. Lieferung, Inbetriebnahme und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teich ist die Beschaffung eines Hybrid-Elektro-Diesel-Baggers inkl. Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung geplant. Zusätzlich soll ein tinbin TC2 – Saugbagger-Anbaugerät beschafft werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2023-02-15 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Liefern und Inbetriebnahme eines Radladers inkl. Wartung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teich ist die Beschaffung eines Radladers inkl. Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung geplant.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden;
- Erklärung, dass der Bieter seinen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Erklärung, dass die in §§ 123 und 124 genannten Ausschlussgründe auf den Bieter keine Anwendung finden;
- Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist;
- Erklärung, dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen umwelt-, sozial-, oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
- Erklärung, dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine Verfehlungen begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, er insbesondere keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
- Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 S.1 oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, gem. § 21 Abs. 1 i.V.m § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
- Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-20
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-20
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-15-3306/3307/3308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131-15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 057-148710 (2022-03-17)