Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz: Fliesenarbeiten

Rheingoldhalle GmbH & Co. KG

Gewerk Fliesenarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: RGH-2021-11-Sanierung Tiefgarage Rathaus Mainz-Fliesenarbeiten
Kurze Beschreibung: Gewerk Fliesenarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hechtsheimer Str. 37
Postleitzahl: 55131
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.mag-mainz.de 🌏
E-Mail: rheingoldhalle@mag-mainz.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49RJQP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49RJQP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-22 📅
Datum des Beginns: 2022-04-04 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 037-094392
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49RJQP
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rheingoldhallen GmbH und Co KG (kurz: RGKG), Hechtsheimer Straße 37, 55131 Mainz, plant den Umbau und die Sanierung des Parkhauses Rathaus, Rheinstraße 66, 55116 Mainz. Hierzu gehört u.a. das Herstellen neuer Technikzentralen, von denen das Parkhaus autark von Rathaus und Rheingoldhalle versorgt werden soll. Aufgrund der Schadensbilder ist eine umfangreiche Betonsanierung und die Sanierung der Treppenhäuser erforderlich. Die innen liegenden Treppenhäuser, Treppen, Podeste und teilweise auch die angrenzenden Schleusen sind mit neuen Bodenbelägen auszustatten. In den Schleusen ist in Teilbereichen ein neuer Verbundestrich einzubringen.
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Das Parkhaus befindet sich in Mainz direkt neben der Rheingoldhalle. Die Zufahrt erfolgt über die Rheinstraße. Erbaut wurde das Parkhaus Ende der 60-iger Jahre in Massivbau aus Stahlbeton. Es verfügt über 4 Parkebenen mit insgesamt 545 Stellplätze.
Der Umbau und die Sanierung des Parkhauses erfolgt in einer Vollsperrung
Es erfolgen Bauleistungen mehrerer Gewerke. Eine Abstimmung und Koordinierung des Bauablaufes zwischen den AN ist erforderlich.
Im Zuge des Umbaus und der Sanierung des Parkhauses sind im Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten folgende Maßnahmen geplant und ausgeschrieben:
- Ca 450 qm Vorhandenen Bodenbelag reinigen mit Hochdruckwasserstrahl
- Ca 450 qm Auftragen einer Haftbrücke
- Ca 160 qm Podestbeläge erneuern
- Ca 240 m Beläge der Treppenläufe, Tritt- und Setzstufen erneuern
- Ca 180 St Edelstahlabschlusskanten an den Treppenstufen liefern u. einbauen
- Ca 580 m Sockelplatten an Podestbelägen und Treppenläufen liefern u. anbringen
- Ca 1250 m Dauerelastische Verfugung herstellen
- Ca 50 qm Verbundestrich herstellen
- Ca 55 qm Wandfliesen liefern und einbauen
Gebäudedaten Parkhaus:
Nutzfläche: ca. 19.500 qm
Anzahl Parkebenen: 4 Ebenen
Anzahl Stellplätze Bestand: 545
Ausführungszeitraum der Fliesen- und Plattenarbeiten:
Ausführung ab 04.04.2022
Fertigstellung der kompletten Leistung: 31.08.2022
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheingoldhalle Mainz Rheinstr. 66 55116 Mainz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Die Bieter haben mit ihrem Angebot zusätzlich folgende Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis über 3 vergleichbare Projekte inkl. Auftragssumme innerhalb der letzten 3 Jahre

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2GWB
Kontakt
Kontaktperson: Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
Internetadresse: www.mag-mainz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49RJQP/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: KNH Rechtsanwaelte
Postanschrift: Friedrich-Str. 2-6
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60323
Kontaktperson: KNH Rechtsanwaelte
Telefon: +49 699055699-0 📞
E-Mail: vergabe@knh-frankfurt.de 📧
Fax: +49 699905569-49 📠
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.
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Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49RJQP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131622-34 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 61311621-13 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 037-094392 (2022-02-17)