Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung und Ertüchtigung Regenüberläufe in den Gemeinden Ockfen und Schoden
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Sanierung und Ertüchtigung Regenüberläufe in den Gemeinden Ockfen und Schoden
1️⃣
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54439 Saarburg, Regenüberläufe in den Gemeinden Ockfen und Schoden
Beschreibung der Beschaffung:
“Einbau Feinsiebrechen, Maschinentechnik
Regenüberlauf Ockfen
1 St. Feinsiebrechenanlage
Regenüberlauf Schoden
1 St. Feinsiebrechenanlage” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: - Eigenerklärung, Vordruck 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-10
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-10
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 54427 Kell am See, Rathausstraße 2, Raum 24
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU Schwellenwert gem. § 106 GWB. Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin...”
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU Schwellenwert gem. § 106 GWB. Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU Nachbarstaaten ist jedoch eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen.