Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10,12 Abs.2 ThürVgG); Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgG); Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o.g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls in der v. g. Frist von diesen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation. Auf Verlangen der Vergabestelle sind der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Bescheinigung in Steuersachen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)