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Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die
Eignungskriterien (EK). Maximal sind 100 P erreichbar. Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer
III.1.2-3
EK 1: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der
Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten
vergleichbar sind – erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften wird
die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung
von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung
erfolgt linear: bis unter 0,3 Mio. € = 0 P, von 0,3 Mio. € bis unter 0,9 Mio. € in Schritten von 0,15 Mio. € jeweils +
1 P, ab 0,9 Mio. € = 5 P
EK 2: Anzahl der Beschäftigten (MA) gemittelt (max. 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Führungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit
entsprechender Ausbildung (Architekten und Ingenieure aus Projekt-/Teamleitung und Projektbearbeitung) zur
Erbringung der geforderten Leistungen. Hieraus wird der Mittelwert MA gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Mitgliedern gezählt, bei Eignungsleihe bzw.
Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen. Die Bewertung erfolgt
linear: 2 MA = Mindestanforderung, von 3 MA bis 10 MA in Schritten von 2 MA jeweils + 2 P, ab 11 MA = 10 P.
EK 3: Referenzen (max. 50 P von 100)
- Honorarzone: II = Mindestanforderung; III oder höher = 1,00 P
- Art des Objekts (über alle Referenzen): Holzbau = 2,50 P, gastronom. Einrichtung = 2,50 P, Sanitärbereich =
2,50 P, Umsetzung der DIN 18042-1 = 2,50 P. Jedes Kriterium muss mindestens einmal, kann jedoch bis zu dreimal erfüllt sein. Je Kriterium können somit maximal 2 x 2,5 P erzielt werden (für die reine Mindesterfüllung 0
P)
- Beauftragtes Leistungsbild: LPh 2-9 über alle Referenzen = Mindestanforderung. Je Referenz ergibt
jede beauftragte LPh 0,5 P, für die besonderen Leistungen „vertiefte Kostenschätzung“ bzw. „vertiefte
Kostenberechnung“ jeweils 0,75 P.
- Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+400 in € brutto: aK = 1 Mio. Mindestanforderung; 1,0 Mio. < aK < 2,0 Mio.
= 0,5 P; 2,0 Mio. <= aK < 3,0 Mio. = 1,0 P; aK >= 3,0 Mio. = 1,5 P;
- Übergabe Ü an den Bauherrn/Nutzer: bei einer Referenz vor nicht mehr als 3 Jahren, bei übrigen Referenzen
vor nicht mehr als 5 Jahren. Die Bewertung erfolgt linear: Ü < 1 Jahr = 2,00 P, in Schritten von 1 Jahr mehr
jeweils 0,5 P Abzug.
EK 4: berufliche Qualifikation (max. 35 P von 100)
Grundlage der Bewertung sind die Angaben im Bewerberbogen zum Projektleiter PL, stellvertretendem
Projektleiter sPL sowie maximal einem weiteren Mitarbeiter wMA.
- Berufserfahrung B in Jahren: Mindestanforderung an den PL 5 Jahre, an den sPL 3 Jahre. Bei PL/sPL: B > 9 =
5,00 P; 7 < B <= 9 = 3,75 P; 5 < B <= 7 = 2,50 P; bei sPL: 3 < B <= 5 = 1,25 P; bei wMA: B > 9 = 3,00 P; 7 < B
<= 9 = 2,00 P; 5 < B <= 7 = 1,00 P; 3 < B <= 5 = 0,50 P; B <= 3 = 0,00 P.
- Mitarbeit an Referenzen: Mindestanforderung bei PL ist die Mitarbeit an einer Referenz. Bei PL/sPL: 3
Referenzen = 4 P, 2 Ref. = 2 P; bei sPL: 1 Ref. = 1 P; bei wMA: 3 Ref. = 2 P, 2 Ref. = 1 P; 1 Ref. = 0,5 P
- Anzahl Leistungsphasen aus LPh 2-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren selbst erbracht hat:
Je LPh 1 P für PL, sPL und wMA.
Ziel ist es – eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorausgesetzt – mindestens 3 und bis zu 5
Bewerber auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Hierzu wird je geeignetem Bewerber die erreichte Punktzahl aus jedem Kriterium aufsummiert. Die Auswahl
beginnt beim Bewerber mit der höchsten Punktzahl.
Bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern behält sich der Auftraggeber vor, diese dennoch zur Angebotsabgabe
aufzufordern. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern erfolgt keine weitere Beteiligung von Bewerbern, sofern
deren Punktzahl mehr als 15 Punkte unter der Punktzahl des Bewerbers auf der 3. Stelle liegt.
Wird die Höchstzahl von 5 Bewerbern aufgrund gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet zwischen den
die Höchstzahl überschreitenden Bewerbern das Los.