Der denkmalgeschützte Bahnhof Weißwasser (Obj.-Nr. 08975010) befindet sich an der zwischen 1866 und 1867 durch die Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Gesellschaft erbauten Bahnstrecke Berlin-Görlitz, wurde Ende des Jahres 1867 eröffnet und war ausschlaggebend für die damalige Entwicklung der Stadt als Glasmacherindustrie. Nach der politischen Wende ist das Gebäude, wie viele andere Bahnhofsgebäude, verwaist. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter baulicher Umbauten ist das Gebäude in Teilen überformt. Die Stadt Weißwasser hat das Gebäude im Jahr 2017 erworben. Die Mittel der Strukturförderung erlauben nun die für die Region dringend notwendige Sanierung und Wiederbelebung des Gebäudes mit veränderter Nutzung. Der im Stadtraum zentral gelegene Bahnhof Weißwasser soll zukünftig als "Tor zur Stadt und Region" wahrgenommen werden. Neben seiner Grundfunktion als Bahnhof soll er als "Bürgerbahnhof" die Innenstadt beleben. Geplant sind die Aufnahme einer serviceorientierten Stadt- und Tourismusinformation, die Einordnung von multifunktionalen Bereichen für die Durchführungen von Tagungen / Workshops, Ausstellungen und Kleinkunstveranstaltungen und die Integrierung eines Cafés mit Außenbereich. Der Bahnhof ist barrierefrei zu erschließen. An diesem Ort soll die begleitende Bürgerbeteiligung zum Strukturwandel in Folge des Kohleausstiegs stattfinden und verbindlich gelebt werden. Für die Gesamtkosten sind 4.500.000 EUR Brutto vorgesehen. Bereits im Jahr 2016 wurden im Ergebnis eines Gutachterverfahrens Planungsleistungen gem. § 34 nach HOAI bis zur LPH 4 erbracht. Aufgrund umfassender Nutzungsänderungen ist eine generelle Neuplanung erforderlich. Die Unterlagen vorhandener Planungen sind in der Anlage 6 einzusehen. Des Weiteren wurden im Zuge einer Bürgerbeteiligung Wünsche der Bürger der Stadt Weißwasser für das Gebäude aufgenommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2340_TWPL
Kurze Beschreibung:
Der denkmalgeschützte Bahnhof Weißwasser (Obj.-Nr. 08975010) befindet sich an der zwischen 1866 und 1867 durch die Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Gesellschaft erbauten Bahnstrecke Berlin-Görlitz, wurde Ende des Jahres 1867 eröffnet und war ausschlaggebend für die damalige Entwicklung der Stadt als Glasmacherindustrie. Nach der politischen Wende ist das Gebäude, wie viele andere Bahnhofsgebäude, verwaist. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter baulicher Umbauten ist das Gebäude in Teilen überformt. Die Stadt Weißwasser hat das Gebäude im Jahr 2017 erworben. Die Mittel der Strukturförderung erlauben nun die für die Region dringend notwendige Sanierung und Wiederbelebung des Gebäudes mit veränderter Nutzung.
Der im Stadtraum zentral gelegene Bahnhof Weißwasser soll zukünftig als "Tor zur Stadt und Region" wahrgenommen werden. Neben seiner Grundfunktion als Bahnhof soll er als "Bürgerbahnhof" die Innenstadt beleben. Geplant sind die Aufnahme einer serviceorientierten Stadt- und Tourismusinformation, die Einordnung von multifunktionalen Bereichen für die Durchführungen von Tagungen / Workshops, Ausstellungen und Kleinkunstveranstaltungen und die Integrierung eines Cafés mit Außenbereich.
Der Bahnhof ist barrierefrei zu erschließen. An diesem Ort soll die begleitende Bürgerbeteiligung zum Strukturwandel in Folge des Kohleausstiegs stattfinden und verbindlich gelebt werden.
Für die Gesamtkosten sind 4.500.000 EUR Brutto vorgesehen.
Bereits im Jahr 2016 wurden im Ergebnis eines Gutachterverfahrens Planungsleistungen gem. § 34 nach HOAI bis zur LPH 4 erbracht. Aufgrund umfassender Nutzungsänderungen ist eine generelle Neuplanung erforderlich.
Die Unterlagen vorhandener Planungen sind in der Anlage 6 einzusehen. Des Weiteren wurden im Zuge einer Bürgerbeteiligung Wünsche der Bürger der Stadt Weißwasser für das Gebäude aufgenommen.
Der denkmalgeschützte Bahnhof Weißwasser (Obj.-Nr. 08975010) befindet sich an der zwischen 1866 und 1867 durch die Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Gesellschaft erbauten Bahnstrecke Berlin-Görlitz, wurde Ende des Jahres 1867 eröffnet und war ausschlaggebend für die damalige Entwicklung der Stadt als Glasmacherindustrie. Nach der politischen Wende ist das Gebäude, wie viele andere Bahnhofsgebäude, verwaist. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter baulicher Umbauten ist das Gebäude in Teilen überformt. Die Stadt Weißwasser hat das Gebäude im Jahr 2017 erworben. Die Mittel der Strukturförderung erlauben nun die für die Region dringend notwendige Sanierung und Wiederbelebung des Gebäudes mit veränderter Nutzung.
Der im Stadtraum zentral gelegene Bahnhof Weißwasser soll zukünftig als "Tor zur Stadt und Region" wahrgenommen werden. Neben seiner Grundfunktion als Bahnhof soll er als "Bürgerbahnhof" die Innenstadt beleben. Geplant sind die Aufnahme einer serviceorientierten Stadt- und Tourismusinformation, die Einordnung von multifunktionalen Bereichen für die Durchführungen von Tagungen / Workshops, Ausstellungen und Kleinkunstveranstaltungen und die Integrierung eines Cafés mit Außenbereich.
Der Bahnhof ist barrierefrei zu erschließen. An diesem Ort soll die begleitende Bürgerbeteiligung zum Strukturwandel in Folge des Kohleausstiegs stattfinden und verbindlich gelebt werden.
Für die Gesamtkosten sind 4.500.000 EUR Brutto vorgesehen.
Bereits im Jahr 2016 wurden im Ergebnis eines Gutachterverfahrens Planungsleistungen gem. § 34 nach HOAI bis zur LPH 4 erbracht. Aufgrund umfassender Nutzungsänderungen ist eine generelle Neuplanung erforderlich.
Die Unterlagen vorhandener Planungen sind in der Anlage 6 einzusehen. Des Weiteren wurden im Zuge einer Bürgerbeteiligung Wünsche der Bürger der Stadt Weißwasser für das Gebäude aufgenommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-28 📅
Datum des Beginns: 2022-04-12 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 020-048109
ABl. S-Ausgabe: 20
Zusätzliche Informationen
Es gelten die Vergabebedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung) vom 12.04.2016.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der denkmalgeschützte Bahnhof Weißwasser (Obj.-Nr. 08975010) befindet sich an der zwischen 1866 und 1867 durch die Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Gesellschaft erbauten Bahnstrecke Berlin-Görlitz, wurde Ende des Jahres 1867 eröffnet und war ausschlaggebend für die damalige Entwicklung der Stadt als Glasmacherindustrie. Nach der politischen Wende ist das Gebäude, wie viele andere Bahnhofsgebäude, verwaist. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter baulicher Umbauten ist das Gebäude in Teilen überformt. Die Stadt Weißwasser hat das Gebäude im Jahr 2017 erworben. Die Mittel der Strukturförderung erlauben nun die für die Region dringend notwendige Sanierung und Wiederbelebung des Gebäudes mit veränderter Nutzung.
Der denkmalgeschützte Bahnhof Weißwasser (Obj.-Nr. 08975010) befindet sich an der zwischen 1866 und 1867 durch die Berlin-Görlitzer Eisenbahn-Gesellschaft erbauten Bahnstrecke Berlin-Görlitz, wurde Ende des Jahres 1867 eröffnet und war ausschlaggebend für die damalige Entwicklung der Stadt als Glasmacherindustrie. Nach der politischen Wende ist das Gebäude, wie viele andere Bahnhofsgebäude, verwaist. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter baulicher Umbauten ist das Gebäude in Teilen überformt. Die Stadt Weißwasser hat das Gebäude im Jahr 2017 erworben. Die Mittel der Strukturförderung erlauben nun die für die Region dringend notwendige Sanierung und Wiederbelebung des Gebäudes mit veränderter Nutzung.
Der im Stadtraum zentral gelegene Bahnhof Weißwasser soll zukünftig als "Tor zur Stadt und Region" wahrgenommen werden. Neben seiner Grundfunktion als Bahnhof soll er als "Bürgerbahnhof" die Innenstadt beleben. Geplant sind die Aufnahme einer serviceorientierten Stadt- und Tourismusinformation, die Einordnung von multifunktionalen Bereichen für die Durchführungen von Tagungen / Workshops, Ausstellungen und Kleinkunstveranstaltungen und die Integrierung eines Cafés mit Außenbereich.
Der im Stadtraum zentral gelegene Bahnhof Weißwasser soll zukünftig als "Tor zur Stadt und Region" wahrgenommen werden. Neben seiner Grundfunktion als Bahnhof soll er als "Bürgerbahnhof" die Innenstadt beleben. Geplant sind die Aufnahme einer serviceorientierten Stadt- und Tourismusinformation, die Einordnung von multifunktionalen Bereichen für die Durchführungen von Tagungen / Workshops, Ausstellungen und Kleinkunstveranstaltungen und die Integrierung eines Cafés mit Außenbereich.
Der Bahnhof ist barrierefrei zu erschließen. An diesem Ort soll die begleitende Bürgerbeteiligung zum Strukturwandel in Folge des Kohleausstiegs stattfinden und verbindlich gelebt werden.
Für die Gesamtkosten sind 4.500.000 EUR Brutto vorgesehen.
Bereits im Jahr 2016 wurden im Ergebnis eines Gutachterverfahrens Planungsleistungen gem. § 34 nach HOAI bis zur LPH 4 erbracht. Aufgrund umfassender Nutzungsänderungen ist eine generelle Neuplanung erforderlich.
Die Unterlagen vorhandener Planungen sind in der Anlage 6 einzusehen. Des Weiteren wurden im Zuge einer Bürgerbeteiligung Wünsche der Bürger der Stadt Weißwasser für das Gebäude aufgenommen.
Es ist vorgesehen, die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 nach § 51 HOAI 2021 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019 sowie folgende besondere Leistung zu vergeben:
▪ Ingenieurtechnische Kontrolle und Abnahme der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften Planungsunterlagen der Tragwerksplanung, ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe und Mitwirkung bei der Überwachung der Eingriffe in das vorhandene Tragwerk.
▪ Ingenieurtechnische Kontrolle und Abnahme der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften Planungsunterlagen der Tragwerksplanung, ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe und Mitwirkung bei der Überwachung der Eingriffe in das vorhandene Tragwerk.
▪ Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung von tragwerksrelevanten Nebenangeboten
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen. Vorgesehen ist zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung kann sich bei unvorhersehbaren Störungen im Bau- und Terminablauf ergeben.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 1- 3 für die Tragwerksplanung
§ 51 HOAI 2021 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
§ 51 HOAI 2021 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Zusätzliche Informationen:
Es gelten die Vergabebedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung) vom 12.04.2016.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weißwasser/O.L., DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Formblatt zur Eigenerklärung erhältlich unter dem in I.3) Kommunikation angegebenen Link.
Das vollständig ausgefüllte Formular zur Eigenerklärung ist fristgerecht elektronisch mit dem Angebot einzureichen.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben (Ausnahme: Referenzprojekte).
Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, kleines, mittleres oder großes Unternehmen (bei BG: Angaben zur Einordnung des jeweiligen Unternehmens für alle Mitglieder); Rechtsform gem. § 43 (1) VgV;
3) Bestätigung d. Wirtschaftsteilnehmers gem. § 73 (3) VgV, dass dessen Leistungen unabhängig von Ausführungs- u. Lieferinteressen erbracht werden;
4) Art der Bewerbung:
Angabe, ob Bewerbung Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung ist (bei BG gem. § 43 (2) VgV ist Formular für Eigenerklärung von jedem Mitglied separat vorzulegen, unter
a) Angabe Funktion Wirtschaftsteilnehmer in Gruppe;
b) Angabe, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer am Vergabeverfahren teilnehmen;
c) ggf. Bezeichnung teilnehmender Gruppe;
außerdem bei BG: Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung u. bevollmächtigten Vertreter als Anlage (Formblatt) beifügen.
II-B) Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers:
Angaben zum Vertretungsberechtigten (falls zutreffend) mit vollständigem Namen, Position/beauftragt in seiner/
ihrer Eigenschaft; Postanschrift, Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Vertretungsberechtigung (Form,
Umfang etc.).
II-C) Angaben, ob ein Teil des Auftrages gem. § 36 VgV an Dritte weitergegeben werden soll und Benennen dieser Unternehmen. Verpflichtungserklärung ist vorzulegen (Formblatt im Anhang der Eigenerklärung).
II-D) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 (1) VgV (Eignungsleihe): Verpflichtungserklärung ist vorzulegen (Formblatt im Anhang der Eigenerklärung).
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu übernehmen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu übernehmen.
geforderte Angaben in Teil III mit Eigenerklärung zu Ausschlussgründen:
A: im Zusammenhang mit strafrechtlicher Verurteilung gem. § 123 (1) GWB (zwingende Ausschlussgründe)
B: im Zusammenhang mit Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB
C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten o. beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB (fakultative Ausschlussgründe).
geforderte Angaben in Teil IV Eignungskriterien:
IV-A: Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV (Ausschlusskriterium): Angabe Name des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft; Es ist der Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers durch den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation zu erbringen.
IV-A: Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV (Ausschlusskriterium): Angabe Name des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft; Es ist der Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers durch den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation zu erbringen.
Es ist jeder zugelassen, der gem. §75 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der BRD als solcher tätig zu werden. Jurist. Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. §75 (2) VgV benennen. Kopie des Nachweises ist als Anlage beizufügen.
Es ist jeder zugelassen, der gem. §75 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der BRD als solcher tätig zu werden. Jurist. Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. §75 (2) VgV benennen. Kopie des Nachweises ist als Anlage beizufügen.
Bei juristischen Personen ist eine Kopie des aktuellen Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadensfall; belegt durch Kopie als Anlage;
2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, mind.
0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden und die geforderte 2-fache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden und die geforderte 2-fache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird (Ausschlusskriterium).
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage beizufügen.
Mindeststandards:
Nachweis der oben beschriebenen geforderten Berufshaftpflichtversicherungen ist zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: mit dem Angebot einzureichen
A) Referenz:
Gefordert ist der Nachweis von 1 Mindestreferenz gemäß § 46 (3) i. V. m. § 75 (5) VgV im Bereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021. Es kann eine Referenzbescheinigung des öffentlichen Auftraggebers vorgelegt werden. Andernfalls gelten die im übergebenen Formblatt getätigten Eintragungen als Eigenerklärung.
Gefordert ist der Nachweis von 1 Mindestreferenz gemäß § 46 (3) i. V. m. § 75 (5) VgV im Bereich Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021. Es kann eine Referenzbescheinigung des öffentlichen Auftraggebers vorgelegt werden. Andernfalls gelten die im übergebenen Formblatt getätigten Eintragungen als Eigenerklärung.
Mindestreferenz mit folgenden Mindestkriterien (bei Nichterfüllung Ausschluss): Tragwerksplanung für die Sanierung eines öffentlich genutzten Gebäudes, Anteil der Sanierung mindestens 70 %, abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Bauvorhaben, Fertigstellung (Übergabe Nutzer ist erfolgt) im Zeitraum nach dem 01.01.2016 bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages , erbrachte Leistungsphasen mind. 2-5 gem. § 51 HOAI, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300+ 400) mind. 2,0 Mio. Euro brutto
Mindestreferenz mit folgenden Mindestkriterien (bei Nichterfüllung Ausschluss): Tragwerksplanung für die Sanierung eines öffentlich genutzten Gebäudes, Anteil der Sanierung mindestens 70 %, abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Bauvorhaben, Fertigstellung (Übergabe Nutzer ist erfolgt) im Zeitraum nach dem 01.01.2016 bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages , erbrachte Leistungsphasen mind. 2-5 gem. § 51 HOAI, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300+ 400) mind. 2,0 Mio. Euro brutto
Geforderte Angaben zur Mindestreferenz: Objektbezeichnung und Objektbeschreibung, Auftraggeber/- in mit Bezeichnung, Ansprechpartner und Telefonnummer, Angabe zur Art des Auftraggebers (öffentlich/ nichtöffentlich), Leistungszeitraum mit Leistungsbeginn und Übergabe an den Nutzer (Monat/Jahr), erbrachte Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI 2013, Honorarzone gemäß § 52 HOAI 2013, Bauwerkskosten (KG 300 + 400 in EUR brutto), Angabe BGF in m² gesamt und Anteil Sanierung bzw. Neubau, sofern ein Neubauanteil enthalten ist, Darstellung einer Referenz jeweils auf max. 3 Blatt DIN A4;
Geforderte Angaben zur Mindestreferenz: Objektbezeichnung und Objektbeschreibung, Auftraggeber/- in mit Bezeichnung, Ansprechpartner und Telefonnummer, Angabe zur Art des Auftraggebers (öffentlich/ nichtöffentlich), Leistungszeitraum mit Leistungsbeginn und Übergabe an den Nutzer (Monat/Jahr), erbrachte Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI 2013, Honorarzone gemäß § 52 HOAI 2013, Bauwerkskosten (KG 300 + 400 in EUR brutto), Angabe BGF in m² gesamt und Anteil Sanierung bzw. Neubau, sofern ein Neubauanteil enthalten ist, Darstellung einer Referenz jeweils auf max. 3 Blatt DIN A4;
B) Qualifikation Projektteam:
Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (PL) Tragwerksplanung: Name, berufliche Qualifikation, Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung gem. § 46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV.
Mindeststandards:
Das Erfüllen der genannten Mindeststandards der Referenz ist für die Wertung zwingend erforderlich. Das Nichteinreichen einer Mindestreferenz bzw. das Nichterfüllen der Mindestanforderungen einer Mindestreferenz führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Das Erfüllen der genannten Mindeststandards der Referenz ist für die Wertung zwingend erforderlich. Das Nichteinreichen einer Mindestreferenz bzw. das Nichterfüllen der Mindestanforderungen einer Mindestreferenz führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
B) vorgesehener PL: mind. Studiennachweis der Fachrichtung Bauingenieurwesen (o. glw.)
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
§ 75 (1) und (3) VgV
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen "Tragwerksplanung" ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Ingenieur“ tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen "Tragwerksplanung" ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform bei Bewerbergemeinschaften (BG):
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der BG hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Der Nachweis muss mit Abgabe des Angebotes erfolgen. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der BG hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Der Nachweis muss mit Abgabe des Angebotes erfolgen. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachweis Qualifizierung Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abwicklung des Auftrags vor Ort und Kommunikation im Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Erfahrungen mit Bauen im denkmalgeschützten Bestand
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Kostenkriterium (Name): Honorar/ Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 25%
Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung und das Angebotsschreiben, welche um die in den Ziffern III.1) und III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen und elektronisch über evergabe einzureichen sind. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht frist- und formgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme am Verfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Formular zur Eigenerklärung und das Angebotsschreiben, welche um die in den Ziffern III.1) und III.2) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen und elektronisch über evergabe einzureichen sind. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden. Nicht frist- und formgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Einreichung von Eigenerklärungen und Angeboten per Post, per Telefax, per E-Mail oder über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Jegliche Kommunikation (Änderung von Vergabeunterlagen, Informationsschreiben, etc.) wird über die Plattform www.evergabe.de bereitgestellt. Auch Anfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über die Plattform gestellt werden.
Sobald dort neue Informationen zu einem Vergabeverfahren veröffentlicht werden, erhalten Sie als registrierter Teilnehmer von evergabe.de eine E-Mail-Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen wurden, kann diese Benachrichtigung nicht erfolgen und der Wirtschaftsteilnehmer muss sich selbstständig bei evergabe.de über Änderungen/ Ergänzungen der Vergabeunterlagen innerhalb der Abgabefrist informieren.
Sobald dort neue Informationen zu einem Vergabeverfahren veröffentlicht werden, erhalten Sie als registrierter Teilnehmer von evergabe.de eine E-Mail-Benachrichtigung. Sofern die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen wurden, kann diese Benachrichtigung nicht erfolgen und der Wirtschaftsteilnehmer muss sich selbstständig bei evergabe.de über Änderungen/ Ergänzungen der Vergabeunterlagen innerhalb der Abgabefrist informieren.
Achtung! Bieteranfragen müssen elektronisch über eVergabe.de gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Die Bewerber erklären förmlich mit Abgabe des Angebotes, dass die von ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Bewerber erklären förmlich mit Abgabe des Angebotes, dass die von ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen schwerwiegender Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV).
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV).
Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden.
Nicht erwünscht sind allg. Werbebroschüren u. Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Verfahren Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Verfahren Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 49341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 49341977-1049 📠
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 020-048109 (2022-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3781512.61 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 1- 3 für die Tragwerksplanung § 51 HOAI 2021 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (LPH): Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens werden vertraglich die LPH 1- 3 für die Tragwerksplanung § 51 HOAI 2021 unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils vom 04. Juli 2019 vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller LPH besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster LPH. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Bauvorhabens und unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.