Beschreibung der Beschaffung
Das Rastenberger Waldschwimmbad wurde 1925 eingeweiht und steht seit 2012 unter Denkmalschutz. Ohne umfassende Sanierung ist der Weiterbetrieb der kommunalen Einrichtung langfristig nicht möglich. Mit der Sanierung soll ein zukunftsfähiger, nachhaltiger Weiterbetrieb über das Jahr 2025 (100-jähriges Jubiläum des Waldbades) hinaus gesichert werden. Die Sanierung soll behutsam und denkmalgerecht die vorhandenen Strukturen und Einrichtungen erhalten und gleichzeitig innovativ und umweltschonend erfolgen.
Das Waldschwimmbad Rastenberg hat während der Schwimmbadsaison durchschnittlich 18.000 bis 20.000 Gäste. Mit einer zusammenhängenden Wasserfläche von fast 5.000 qm gehört es zu den fünf größten Freibädern in Thüringen.
Mit der Sanierung des Waldschwimmbades soll der langfristige Betrieb gesichert werden. Die Einrichtung ist so zu ertüchtigen, dass mit minimalem finanziellem und personellem Aufwand der Freibadbetrieb sichergestellt wird. Vorgesehen ist insofern die Sanierung des Schwimmbeckens und der Technik (unter Errichtung einer neuen Filterhalle). Dadurch wird die jährlich wiederkehrende und immens aufwendige Vorbereitung der Saison auf ein Minimum reduziert werden.
Die Sanierung des Schwimmbeckens impliziert dabei einen neuen Boden und neue Beckenwände, die Widerherstellung der Dichtigkeit, die Herstellung von Barrierefreiheit.
Es ist ein Kostenrahmen für die Beckensanierung in Höhe von 1.000.000,00 € (brutto) in den KG 200 und 300 vorgesehen.
Für das Vorhaben bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen – Ingenieurbauwerk (Becken), Tragwerksplanung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken), Objektplanung (in Bezug auf Filterhalle), Technische Ausrüstung (in Bezug auf Ingenieurbauwerk/ Becken und Filterhalle). Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten.
Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (für das Becken). Die weiteren Objekt- und Fachplanungen sollen demgegenüber separat und dabei überwiegend ebenfalls europaweit vergeben werden. Mehrfachbewerbungen sind dabei zulässig.
Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4, auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 5 bis 7 und auf der dritten Stufe die Leistungsphasen 8 und 9. Die Besonderen Leistungen verteilen sich auf alle drei Stufen.
Insofern werden folgende Besondere Leistungen (stufenweise) vergeben werden:
Berichtswesen gegenüber politischen Gremien (als Zeithonorar/ alle Stufen)
Erstellung (auch mehrerer) Fördermittelverwendungsnachweis(e) (als Zeithonorar) unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie(n) (3. Stufe)
Örtliche Bauüberwachung (3. Stufe)
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (als Zeithonorar/ 3. Stufe)
Ein Anspruch des späteren Auftragnehmers auf Übertragung der 2. Stufe oder 3. Stufe besteht nicht.
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) Bezug genommen.