Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Hanerau-Hademarschen im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Ortskern" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren" (vormals: "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke").
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: HANHA-SAN_2022-08
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Hanerau-Hademarschen im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Ortskern" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren" (vormals: "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke").
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Hanerau-Hademarschen im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Ortskern" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren" (vormals: "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke").
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH6YY0
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH6YY0
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 220 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Vgl. oben II.1.4) und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung des IEK, die über- oder unterschritten werden kann.
Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung des IEK, die über- oder unterschritten werden kann.
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 25557 Hanerau-Hademarschen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- PL 8: Erfüllung Voraussetzungen Sanierungsträger nach § 158 BauGB
- PL 9: Kein Bezug zu Russland
Bedingungen: EK-I Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge).
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge).
Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Weitere Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
WL 1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR für Personen-/Sach-/Vermögensschäden)
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio. EUR muss mind. für Auftragsfall durch Versicherer zugesagt sein.
EK-VII jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel mit 440.000 EUR doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VIII jedenfalls erfüllt bei spezifischen Umsätzen von jährlich im Mittel 110.000 EUR (also doppelt so hoch wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz aus Trägervergütungen) in den letzten 3 Jahren, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VIII jedenfalls erfüllt bei spezifischen Umsätzen von jährlich im Mittel 110.000 EUR (also doppelt so hoch wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz aus Trägervergütungen) in den letzten 3 Jahren, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument "Bewerbungsbedingungen"), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Zu EK-XI: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 48 Abs. 5 VgV).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB; u. a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 48 Abs. 5 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
- AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),
- AK 2: Größe der jährlichen Umsätze mit Städtebaufördermitteln (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu WL4 (30 %),
- AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %).
Konkretisierende Festlegungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Teil A, Abschnitt V.6).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-10-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt Mittelholstein, Der Amtsdirektor - Fachbereich III - Bauamt - z. Hd. Joachim Kaak, Am Markt 15, 24594 Hohenweststedt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVH6YY0/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH6YY0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsterbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 160-456823 (2022-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.1.7: Bei der Angabe zum Auftragswert handelt es sich um eine Übernahme der ursprünglichen Schätzung des Auftragswerts. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Zu II.1.7: Bei der Angabe zum Auftragswert handelt es sich um eine Übernahme der ursprünglichen Schätzung des Auftragswerts. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Hanerau-Hademarschen 25557 Hanerau-Hademarschen
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals/Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Vertragsmanagements
Preis (Gewichtung): 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-16 📅
Name: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪 Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7 und V.2.4: Es handelt sich bei der Angabe des Wertes des vergebenen Auftrags um eine Übernahme der ursprünglichen Schätzung des Auftragswerts. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen.
Zu II.1.7 und V.2.4: Es handelt sich bei der Angabe des Wertes des vergebenen Auftrags um eine Übernahme der ursprünglichen Schätzung des Auftragswerts. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis des tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH6A7Q
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.