Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams (Mindestanforderung)
Die vier Sachverständigen, die für das Projekt eingeplant sind, sind jeweils mit ihrer Qualifikation und Berufserfahrung anzugeben sowie mit ihrer einzuplanenden Funktion innerhalb des ausgeschriebenen Projekts zu benennen.
Zum Nachweis der Berufserfahrung und der Qualifikation der vier Sachverständigen ist das Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ auszufüllen und ein Lebenslauf vorzulegen. Für alle Personen sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen:
. Anerkannten Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur oder ingenieurwissenschaftlichen Fach;
. Mindestens einer der benannten Sachverständigen muss über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen. Eine aktuell gültige Urkunde ist vorzulegen;
. Ein gültiger Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden;
. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in nach Art und Umfang der vorliegenden Ausschreibung vergleichbaren Bereichen. Beispielhaft, jedoch nicht abschließend, sind hierfür folgende Tätigkeiten:
. Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken;
. Berufserfahrung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle;
. Berufserfahrung als Sachverständiger für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG, StrlSchV, KTA) auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung.
b) Nachweis von Unternehmensreferenzprojekten (Mindestanforderung)
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei seit 2017 durchgeführten/ andauernden vergleichbaren Referenzprojekten nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft, jedoch nicht abschließend, sind hierfür folgende Tätigkeiten:
. Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraftwerken;
. Sachverständigenleistungen auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Zwischenlagern für radioaktive Abfälle
. Sachverständigenleistungen für Aufsichts-/ Genehmigungsbehörden im Bereich des AtG sowie dem AtG nachgeordneten Regelwerk (u.a. StrlSchG, StrlSchV, KTA) auf dem Gebiet der Strahlenschutzinstrumentierung
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung)
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401). Hierzu ist das Formblatt „Selbstauskunft QM“ einzureichen.