Die Stadt Kamp-Lintfort plant die Rattenbekämpfung ab dem 01.01.2023 im Stadtgebiet wie folgt beschrieben durchzuführen.
Da die klassische Rattenbekämpfung im Kanalnetz mit dem „einfachen“ Einhängen von Giftködern mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, ist vorgesehen 30 Köderboxen in vom AG vorgegebene Schachtbauwerke einzubauen. Die Köderboxen sollen nach der Installation alle zwei Wochen kontrolliert und ggf. nach beködert werden. Der Fressbefall und die Nachbeköderung ist zu protokollieren. Nach 8 Wochen werden die Köderboxen vom AN wieder ausgebaut, gereinigt und an neuen Standorten eingebaut. Der AG wird hierfür dem AN hierzu Schachtlagepläne zur Verfügung stellen.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen.
Das Personal, welches in Kontakt mit den Ködern kommt, muss über die nötige Sachkunde zur Schädlingsbekämpfung verfügen. Benötigt wird der Sachkundenachweis für die Nagetierbekämpfung mittels Fraßköder mit Antikoagulanzien der 2. Generation nach TSchG § 4 Abs. 1 (Tierschutzgesetz) und GefStoffV Anhang I Nr. 3.4 (Gefahrenstoffverordnung). Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2022-12-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Kamp-Lintfort
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postort: Kamp-Lintfort
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2842/912-401📞
E-Mail: ramona.hussmann@kamp-lintfort.de📧
Region: Wesel🏙️
URL: http://www.kamp-lintfort.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18458222🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schädlingsbekämpfung
Produkte/Dienstleistungen: Schädlingsbekämpfung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Kamp-Lintfort plant die Rattenbekämpfung ab dem 01.01.2023 im Stadtgebiet wie folgt beschrieben durchzuführen.
Da die klassische Rattenbekämpfung...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Kamp-Lintfort plant die Rattenbekämpfung ab dem 01.01.2023 im Stadtgebiet wie folgt beschrieben durchzuführen.
Da die klassische Rattenbekämpfung im Kanalnetz mit dem „einfachen“ Einhängen von Giftködern mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, ist vorgesehen 30 Köderboxen in vom AG vorgegebene Schachtbauwerke einzubauen. Die Köderboxen sollen nach der Installation alle zwei Wochen kontrolliert und ggf. nach beködert werden. Der Fressbefall und die Nachbeköderung ist zu protokollieren. Nach 8 Wochen werden die Köderboxen vom AN wieder ausgebaut, gereinigt und an neuen Standorten eingebaut. Der AG wird hierfür dem AN hierzu Schachtlagepläne zur Verfügung stellen.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen.
Das Personal, welches in Kontakt mit den Ködern kommt, muss über die nötige Sachkunde zur Schädlingsbekämpfung verfügen. Benötigt wird der Sachkundenachweis für die Nagetierbekämpfung mittels Fraßköder mit Antikoagulanzien der 2. Generation nach TSchG § 4 Abs. 1 (Tierschutzgesetz) und GefStoffV Anhang I Nr. 3.4 (Gefahrenstoffverordnung). Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 235 300 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wesel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Kamp-Lintfort plant die Rattenbekämpfung ab dem 01.01.2023 im Stadtgebiet wie folgt beschrieben durchzuführen.
Da die klassische Rattenbekämpfung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Kamp-Lintfort plant die Rattenbekämpfung ab dem 01.01.2023 im Stadtgebiet wie folgt beschrieben durchzuführen.
Da die klassische Rattenbekämpfung im Kanalnetz mit dem „einfachen“ Einhängen von Giftködern mittlerweile nicht mehr erlaubt ist, ist vorgesehen 30 Köderboxen in vom AG vorgegebene Schachtbauwerke einzubauen. Die Köderboxen sollen nach der Installation alle zwei Wochen kontrolliert und ggf. nach beködert werden. Der Fressbefall und die Nachbeköderung ist zu protokollieren. Nach 8 Wochen werden die Köderboxen vom AN wieder ausgebaut, gereinigt und an neuen Standorten eingebaut. Der AG wird hierfür dem AN hierzu Schachtlagepläne zur Verfügung stellen.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen.
Das Personal, welches in Kontakt mit den Ködern kommt, muss über die nötige Sachkunde zur Schädlingsbekämpfung verfügen. Benötigt wird der Sachkundenachweis für die Nagetierbekämpfung mittels Fraßköder mit Antikoagulanzien der 2. Generation nach TSchG § 4 Abs. 1 (Tierschutzgesetz) und GefStoffV Anhang I Nr. 3.4 (Gefahrenstoffverordnung). Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 235 300 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Rahmenvertrag mit Option auf Verlängerung bis auf max 4 Jahre Gesamtlaufzeit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.2 Qualifikation der Mitarbeiter Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.2 Qualifikation der Mitarbeiter Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen.
Das Personal, welches in Kontakt mit den Ködern kommt, muss über die nötige Sachkunde zur Schädlingsbekämpfung verfügen. Benötigt wird der Sachkundenachweis für die Nagetierbekämpfung mittels Fraßköder mit Antikoagulanzien der 2. Generation nach TSchG § 4 Abs. 1 (Tierschutzgesetz) und GefStoffV Anhang I Nr. 3.4 (Gefahrenstoffverordnung). Dieser Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis zum Einsatz der Köder:
Die Produktzulassung sowie die Zulassungsnummer des verwendeten Rodentizids ist vorab dem AG mitzuteilen. Bei ausbleibendem Bekämpfungserfolg ist das Rodentizidprodukt in Absprache mit dem AG zu ändern. Ein erhöhter Vergütungsanspruch ergibt sich hieraus nicht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-19
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.brd.nrw.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 248-720616 (2022-12-19)