Der AG lässt als Bauherr Baumaßnamen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und daran anschließend die Entsorgung gefährlicher Abfälle durchzuführen sind. Der AG beabsichtigt daher, ein Schadstoffmanagement einzuführen. Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung von Rahmenverträgen über Schadstoffmanagement für die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (Gewobag AG), die Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (Gewobag PB), die Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH sowie weiteren Beteiligungsgesellschaften (Anlage 1)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schadstoffmanagement
150-22
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Wohnungswesen📦
Kurze Beschreibung:
“Der AG lässt als Bauherr Baumaßnamen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und...”
Kurze Beschreibung
Der AG lässt als Bauherr Baumaßnamen durchführen, bei denen regelmäßig auch Tätigkeiten mit Schadstoffen (z.B. Asbest, KMF, PCB, Schwermetalle etc.) und daran anschließend die Entsorgung gefährlicher Abfälle durchzuführen sind. Der AG beabsichtigt daher, ein Schadstoffmanagement einzuführen. Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung von Rahmenverträgen über Schadstoffmanagement für die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (Gewobag AG), die Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (Gewobag PB), die Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH sowie weiteren Beteiligungsgesellschaften (Anlage 1)
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben in Abstimmung mit dem Gefahrstoffbeauftragten des AG sicherzustellen. Der AN berät...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN hat die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben in Abstimmung mit dem Gefahrstoffbeauftragten des AG sicherzustellen. Der AN berät und unterstützt den AG als Erzeuger von Abfällen, bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle.
Der AN ist die verfahrensbevollmächtigte Firma und vertritt den AG als Abfallerzeuger im Nachweis- und Andienungsverfahren. Der AN ist ferner Ansprechpartner der SBB und weiterer Behörden in allen Belangen und Empfänger des gesamten Schriftverkehrs sowie der behördlichen Bescheide. Der AN erledigt den Zahlungsverkehr zwischen der SBB und den zuständigen Ämtern für den AG online.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der AG hat hinsichtlich der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Hinsichtlich aller weiteren Beteiligungsgesellschaften auf Seiten des AG (siehe Anlage 1) hat der AG das Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung fünf Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Option). Für alle Gesellschaften auf Seiten des AG endet der Vertrag mithin spätestens am 31. Dezember 2028.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass
•er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
•über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass
•er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
•über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
•er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
•er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
•er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
•keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
•insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und
•er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/ die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung des Bieters für durchschnittliche Umsätze mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2019 bis 2021, in Anlage Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung des Bieters für durchschnittliche Umsätze mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2019 bis 2021, in Anlage Erklärung zur Leistungsfähigkeit-0722
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung des Bieters über die jahresdurchschnittliche Anzahl der für vergleichbare Leistungen eingesetzten Mitarbeiter innerhalb der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung des Bieters über die jahresdurchschnittliche Anzahl der für vergleichbare Leistungen eingesetzten Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Vollzeitäquivalent), Anlage Erklärung zur Leistungsfähigkeit-0722
Benennung von Referenzen:
Unter Beachtung der geforderten Mindestanforderungen macht der Bieter/die Bietergemeinschaft nachfolgend Angaben zu Referenzen von mindestens 3 Projekten aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Den Maßstab für die Vergleichbarkeit der Leistungen bildet die Beschreibung der Leistung im Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen an die Referenzen:
•Geforderte Mindestanzahl der anzugebenen Referenzen: 3
•Die anzugebenen Referenzen müssen jeweils den vorgegebenen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen an die Referenzen:
•Geforderte Mindestanzahl der anzugebenen Referenzen: 3
•Die anzugebenen Referenzen müssen jeweils den vorgegebenen Kategorien entsprechen
•Abschluss nicht vor 2017
•Die anzugebenen Referenzen müssen der pro Kategorie vorgegebenen Spezifika entsprechen:
•Kategorie 1, Gebäudeschadstoffe: -Ausarbeitung eines Gebäudeschadstoffkatasters (auch für rückzubauende Bau-werke) mit Fotodokumentation, Auswertung der Vorort- u. Laboruntersuchungen, Aufnahme der schadstoffhaltigen Bauelemente
Kategorie 2, Entsorgung von gefährlichen Abfällen: -Fachgutachterliche Begleitung von Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen
Kategorie 3, Nachweisverfahren: - Elektronische Nachweisführung gefährliche Abfälle, -Erstellung und Bearbeitung aller Nachweise und Transportpapiere die PORTAL-Software ZEDAL, -Bearbeitung von Registeranforderungen, -Archivierung, Registerpflege (Beantwortung von Registeranfragen durch die jeweilige Behörde) und Erstellung der Abfallbilanz je Abfallschlüssel pro Monat
Zusätzlich geforderte Eignungsnachweise:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie im Auftragsfall ausschließlich Schadstoff-manager einsetzt, die jeweils erfolgreich an Lehrgängen zum Erwerb
-der Sachkunde TRGS 519 Anlage 3, -der Fachkunde TRGS 524, -der Sachkunde DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128), -der Sachkunde LAGA PN 98 (mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen)
teilgenommen haben.
Anlage Erklärung zur Leistungsfähigkeit-0722
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine ARGE bilden.
Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eine Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine ARGE bilden.
Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (in Anlage Bietergemeinschaftserklärung-0221 ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 4
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-24
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-10-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-24
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gewobag, Alt-Moabit 101 A, 10559 Berlin über Vergabeplattform Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine öffentliche Submission
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2026
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Angebote bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung /...”
1) Von Fragen über den Stand der Auswertung der Angebote bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieter Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 17.08.2022, 09:00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2) Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3) Bieter/Bietergemeinschaft muss erklären, dass er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelauftrag) mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal EUR 2.000.000,00 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils 2-fach maximiert auf alle Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird. Dabei dürfen die Deckungssummen für den einzelnen Schadensfall nicht begrenzt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 303090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 303090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 136-389463 (2022-07-13)