Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2019 -2021) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand: April 2022) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Mitarbeiter insgesamt und davon pro Gewerk Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung)
(Bieterbogen, Pkt. 7)
2. Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Vertragsverhältnisse, insbesondere Schadstoffsanierungsarbeiten, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2017 - April 2022) mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.),
des Zeitraums der Leistungserbringung (gewertet werden nur fertiggestellte Projekte) und Angaben zu Art (z.B. Schadstoffsanierungsarbeiten, Rückbauarbeiten) und Umfang der Leistung,(Anzahl Wohnungen; Anzahl Gewerbe; Arbeiten unter nicht bewohnten Bedingungen im Wohn-bzw. Gewerbebereich ja/nein)
(Bieterbogen - Anlage 6)
3. Eigenerklärung, dass während der Baumaßnahmen ein deutschsprachiger Bauleiter eingesetzt wird.
(Bieterbogen - Anlage 7)
4. Eigenerklärung zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (z.B. ZEDAL)
(Bieterbogen - Anlage 8)
5. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter (einschließlich Nachunternehmer) folgende
Nachweise besitzen und entsprechend geschult sind:
- Sachkunde nach TRGS 519 (Umgang mit Asbest) Anlage 3
- behördliche Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von schwachgebundenen Asbestprodukten nach § 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang I Nr.
2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (Gef.StoffV.)
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 (Umgang mit künstlichen Mineralfasern)
- Nachweis der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 Anhang 6B (vormals BGR 128 6B)
- Zulassung/ Prüfung der eigenen für die Anwendung vorgesehenen emissionsarmen Arbeitsverfahren nach DGUV 201-012 in Anlehnung an BT 17 und BT 33 oder gleichwertig
- Nachweis über die Einweisung in die für die Anwendung vorgesehenen BT-Verfahren gemäß DGUV I 201-012 vom Inhaber der jeweiligen Zulassung
Die Eigenerklärung ist vor Zuschlagerteilung durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu ersetzen.
(Bieterbogen – Anlage 9)
6. Eigenerklärung zur Erfüllung von speziellen und technischen Anforderungen
(Bieterbogen – Anlage 10)