Die Christian-von-Bomhard-Schule zählt derzeit ca. 970 Schülerinnen und Schüler. Nach der Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums benötigt die Schule dringend zusätzliche großzügige Klassenräume. Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen berücksichtigt werden. Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über das nahegelegene Blockheizkraftwerk der Stadt Uffenheim. Die Stadtwerke haben bereits signalisiert, dass auch ein möglicher Neubau bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden könnt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: VGV-CVB-GP-V2
Kurze Beschreibung:
Die Christian-von-Bomhard-Schule zählt derzeit ca. 970 Schülerinnen und Schüler. Nach der Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums benötigt die Schule dringend zusätzliche großzügige Klassenräume.
Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen berücksichtigt werden.
Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über das nahegelegene Blockheizkraftwerk der Stadt Uffenheim. Die Stadtwerke haben bereits signalisiert, dass auch ein möglicher Neubau bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden könnt
Die Christian-von-Bomhard-Schule zählt derzeit ca. 970 Schülerinnen und Schüler. Nach der Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums benötigt die Schule dringend zusätzliche großzügige Klassenräume.
Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen berücksichtigt werden.
Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über das nahegelegene Blockheizkraftwerk der Stadt Uffenheim. Die Stadtwerke haben bereits signalisiert, dass auch ein möglicher Neubau bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden könnt
Die Christian-von-Bomhard-Schule zählt derzeit ca. 970 Schülerinnen und Schüler. Nach der Wiedereinführung des neunstufigen Gymnasiums benötigt die Schule dringend zusätzliche großzügige Klassenräume.
Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen berücksichtigt werden.
Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen berücksichtigt werden.
Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über das nahegelegene Blockheizkraftwerk der Stadt Uffenheim. Die Stadtwerke haben bereits signalisiert, dass auch ein möglicher Neubau bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden könnt
Für das Projekt Schaffung von Räumlichkeiten für das G9 werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Die Laufzeit des Vertrags II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 EUR 💰
Dauer: 80 Monate
Beschreibung der Optionen:
Für das Projekt Schaffung von Räumlichkeiten für das G9 werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Uffenheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe III.2.1
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers
Nachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2. Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen: — Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3. Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019/2020/2021)
Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
Mindeststandards:
0) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle…
… gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
… für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2)
— Deckungssumme je Schaden mind. 3,0 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3)
Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens 120 000 EUR pro Jahr (netto) (außer bei
Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Planungsleistungen für Neubau einer Bildungseinrichtung oder Betreuungseinrichtung,
Leistungsphasen 3-4; Nachweis Eigenerklärung.
2.Eignungskriterium: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Planungsleistungen für Neubau einer Bildungseinrichtung oder Betreuungseinrichtung,
Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung.
3.Eignungskriterium: Referenz 3 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude), Planungsleistungen für den Neubau einer Bildungseinrichtung oder Betreuungseinrichtung, Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung.
4.Eignungskriterium: Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude),
Planungsleistungen für die Erweiterung eines Gebäudes, Leistungsphasen 3-4; Nachweis Eigenerklärung.
5.Eignungskriterium: Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude),
Planungsleistungen für die Erweiterung eines Gebäudes, Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung.
6.Eignungskriterium: Referenz 6 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung (Gebäude),
Planungsleistungen für die Erweiterung eines Gebäudes, Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Zu 1)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 3-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau eines Bildungsbau, einer Betreuungseinrichtung, oder ein Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 1,5 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für ein öffentlich gefördertes Bauvorhaben.
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 5-7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2016 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für den Neubau eines Bildungsbau, einer Betreuungseinrichtung, oder ein Gebäude mit vergleichbaren Nutzungsanforderungen.
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2017 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens zu mindestens 50 % abgeschlossen.
Zu 4)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in den Leistungsphasen 3-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für die räumliche Erweiterung eines Gebäudes.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,75 Mio € netto.
Zu 5)
Zu 6)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen (Gebäude) in der Leistungsphase 8.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch:
a) Natürliche Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, oder
b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuellem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl maßgebend. Pro Kriterium werden nach individuellem Wertungsschema maximal 5 Punkte vergeben und mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Maximal sind somit 500 Punkte erreichbar. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
— Kriterium 1: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019/2020/2021).
-- 5 Punkte = Gesamtumsatz > 320.000 Euro netto. -- 4 Punkte = Gesamtumsatz > 270.000 – 320.000 Euro netto
-- 3 Punkte = Gesamtumsatz > 220.000 – 270.000 Euro netto -- 2 Punkte = Gesamtumsatz > 170.000 – 220.000 Euro netto
-- 1 Punkt = Gesamtumsatz ≥ 120.000 – 170.000 Euro netto; 0 Punkte (Ausschluss) = Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre < 120.000 Euro netto. Bei Büroneugründungen (Gründung im Zeitraum zwischen 2019-2021) erfolgt kein Ausschluss bei 0 Punkten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
-- 1 Punkt = Gesamtumsatz ≥ 120.000 – 170.000 Euro netto; 0 Punkte (Ausschluss) = Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre < 120.000 Euro netto. Bei Büroneugründungen (Gründung im Zeitraum zwischen 2019-2021) erfolgt kein Ausschluss bei 0 Punkten.
— Kriterium 2: Objektplanung Neubau Gebäude in den Leistungsphasen 3-4.
1) 0,5 Punkte = Jede der Leistungsphasen 3-4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2017 abgeschlossen.
2) 0,5 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung betrugen ≥ 2.4 Mio € netto
3) 2,0 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für eine Schule.
4) 0,5 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
5) 1,5 Punkte = Die Ausführung der Maßnahme erfolgte während des Betriebes der vorhandenen Gebäude.
— Kriterium 3: Objektplanung Neubau Gebäude in den Leistungsphasen 5-7.
1) 0,5 Punkte = Jededer Leistungsphasen 5-7 wurden im Zeitraum ab 01.01.2018 abgeschlossen.
2) :0,5 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme ≥ 2.4 Mio € netto
3) 2,0 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für eine Schule.
5) 1,5 Punkte = Die Ausführung der Maßnahme erfolgte während des Betriebes der vorhandenen Gebäude.
— Kriterium 4: Objektplanung Neubau Gebäude in der Leistungsphase 8.
1) 0,5 Punkte = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2019 zu mindestens 50 % abgeschlossen.
2) 0,5 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme ≥ 2.4 Mio € netto.
4) 0,5 Punkte = Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen mindestens der Honorarzone III.
— Kriterium 5: Objektplanung Sanierung Gebäude in den Leistungsphasen 3-4
1) 1,5 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 3 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2017 abgeschlossen.
2) 1,5 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 1,8 Mio € netto.
3) 2,0 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalteten Maßnahmen für barrierefreie Gebäude.
— Kriterium 6: Objektplanung Sanierung Gebäude in den Leistungsphasen 5-7
1) 1,5 Punkte = Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 - 7 wurden im Zeitraum ab 01.01.2018 abgeschlossen.
2) 1,5 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme betrugen ≥ 1,8 Mio € netto.
— Kriterium 7: Objektplanung Sanierung Gebäude in der Leistungsphase 8.
1) 1,5 Punkte = Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2019 zu mindestens 50 % abgeschlossen.
2) 1,5 Punkte = Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme z betrugen ≥ 1,8 Mio € netto.
3) :2,0 Punkte = Die erbrachten Planungsleistungen beinhalteten Maßnahmen für barrierefreie Gebäude.
Weitere Einzelheiten zu den Auswahlkriterien und deren Wertungsschema und Gewichtung sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Herr Christoph Kilian
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1b8afa-eu🌏
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 204-580410 (2022-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 240979.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge