Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochterunternehmen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Unter anderem betreibt die SWEG den Schienenpersonennahverkehr auf der Kinzigtalbahn Offenburg - Hausach - Freudenstadt Hbf. Vom 04. Juni 2022 bis voraussichtlich 08. Oktober 2022 führt die DB Netz AG, als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen, umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf durch. Für diese Zeit wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Kraftomnibussen eingerichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 2022-07
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochterunternehmen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Unter anderem betreibt die SWEG den Schienenpersonennahverkehr auf der Kinzigtalbahn Offenburg - Hausach - Freudenstadt Hbf. Vom 04. Juni 2022 bis voraussichtlich 08. Oktober 2022 führt die DB Netz AG, als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen, umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf durch. Für diese Zeit wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Kraftomnibussen eingerichtet.
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochterunternehmen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Unter anderem betreibt die SWEG den Schienenpersonennahverkehr auf der Kinzigtalbahn Offenburg - Hausach - Freudenstadt Hbf. Vom 04. Juni 2022 bis voraussichtlich 08. Oktober 2022 führt die DB Netz AG, als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen, umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf durch. Für diese Zeit wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Kraftomnibussen eingerichtet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freudenstadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Postanschrift: Rheinstr. 8
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr / Schwarzwald
Kontakt
Internetadresse: http://www.sweg.de🌏
E-Mail: heiko.ruder@sweg.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E62737623🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E62737623🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-01 📅
Datum des Beginns: 2022-06-04 📅
Datum des Endes: 2022-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 065-172626
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
6.) Durch den kurzen Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Schienenfahrplans, Erstellung des SEV-Fahrplans und der Inbetriebnahme ergibt sich eine besondere Dringlichkeit, welche eine Verkürzung der Regelfristen gemäß §15 Absatz 2 Satz 2 SektVO erfordert.
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
6.) Durch den kurzen Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Schienenfahrplans, Erstellung des SEV-Fahrplans und der Inbetriebnahme ergibt sich eine besondere Dringlichkeit, welche eine Verkürzung der Regelfristen gemäß §15 Absatz 2 Satz 2 SektVO erfordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochterunternehmen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochterunternehmen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Unter anderem betreibt die SWEG den Schienenpersonennahverkehr auf der Kinzigtalbahn Offenburg - Hausach - Freudenstadt Hbf. Vom 04. Juni 2022 bis voraussichtlich 08. Oktober 2022 führt die DB Netz AG, als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen, umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf durch. Für diese Zeit wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Kraftomnibussen eingerichtet.
Unter anderem betreibt die SWEG den Schienenpersonennahverkehr auf der Kinzigtalbahn Offenburg - Hausach - Freudenstadt Hbf. Vom 04. Juni 2022 bis voraussichtlich 08. Oktober 2022 führt die DB Netz AG, als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen, umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf durch. Für diese Zeit wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Kraftomnibussen eingerichtet.
Das Betriebskonzept, welches mit dem Land Baden-Württemberg abgestimmt ist, sieht eine stündliche Busverbindung mit Schnellbussen zur Hauptverkehrszeit von Hausach nach Freudenstadt mit Anschluss an die SWEG-Züge der Linie RB20 von / nach Offenburg in Hausach vor. Dabei sind einige im Fahrplan gekennzeichnete Fahrten mit Fahrradanhänger zu bedienen. Die Be- beziehungsweise Entladung von Fahrrädern beschränkt sich hierbei auf Hausach, Schiltach, Alpirsbach und Freudenstadt.
Das Betriebskonzept, welches mit dem Land Baden-Württemberg abgestimmt ist, sieht eine stündliche Busverbindung mit Schnellbussen zur Hauptverkehrszeit von Hausach nach Freudenstadt mit Anschluss an die SWEG-Züge der Linie RB20 von / nach Offenburg in Hausach vor. Dabei sind einige im Fahrplan gekennzeichnete Fahrten mit Fahrradanhänger zu bedienen. Die Be- beziehungsweise Entladung von Fahrrädern beschränkt sich hierbei auf Hausach, Schiltach, Alpirsbach und Freudenstadt.
Der Leistungsumfang des SEV beträgt im oben genannten Zeitraum 272.144 Fahrplankilometer und 7.118 Fahrplanstunden.
Die Betriebsaufnahme hat mit Betriebsbeginn am 4. Juni 2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet voraussichtlich mit Betriebsschluss am 8. Oktober 2022. Bei Verlängerung des Sperrfensters der Kinzigtalbahn durch die DB Netz AG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Betrieb bis zur Beendigung der Baumaßnahme fortzusetzen.
Die Betriebsaufnahme hat mit Betriebsbeginn am 4. Juni 2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet voraussichtlich mit Betriebsschluss am 8. Oktober 2022. Bei Verlängerung des Sperrfensters der Kinzigtalbahn durch die DB Netz AG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Betrieb bis zur Beendigung der Baumaßnahme fortzusetzen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Verlängerung des Sperrfensters der Kinzigtalbahn durch die DB Netz AG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Betrieb bis zur Beendigung der Baumaßnahme fortzusetzen. Die SWEG wird dies dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt geben. Ein Rechtsanpsruch auf eine Weiterbeauftragung besteht jedoch nicht.
Bei Verlängerung des Sperrfensters der Kinzigtalbahn durch die DB Netz AG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Betrieb bis zur Beendigung der Baumaßnahme fortzusetzen. Die SWEG wird dies dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt geben. Ein Rechtsanpsruch auf eine Weiterbeauftragung besteht jedoch nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kinzigtalbahn im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungskriterien gemäß Punkt 9 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für den SEV Kinzigtalbahn
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-04-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-30 📅
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
6.) Durch den kurzen Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Schienenfahrplans, Erstellung des SEV-Fahrplans und der Inbetriebnahme ergibt sich eine besondere Dringlichkeit, welche eine Verkürzung der Regelfristen gemäß §15 Absatz 2 Satz 2 SektVO erfordert.
6.) Durch den kurzen Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Schienenfahrplans, Erstellung des SEV-Fahrplans und der Inbetriebnahme ergibt sich eine besondere Dringlichkeit, welche eine Verkürzung der Regelfristen gemäß §15 Absatz 2 Satz 2 SektVO erfordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 065-172626 (2022-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge