Schienenpflegemaßnehmen 2023

AKN Eisenbahn GmbH

Los 1 liefern und einbringenvon Schotter sowie Stopfarbeiten/ Durcharbeitung Los 2 Schienenfräsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Gleisen
Kurze Beschreibung:
Los 1 liefern und einbringenvon Schotter sowie Stopfarbeiten/ Durcharbeitung Los 2 Schienenfräsen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Gleisen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wartung von Gleisen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: AKN Eisenbahn GmbH
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 2
Postleitzahl: 24568
Postort: Kaltenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.akn.de 🌏
E-Mail: m.geng@akn.de 📧
Telefon: +49 4191/933841 📞
Fax: +49 4191/93398841 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E31357327 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-29 📅
Datum des Beginns: 2023-08-07 📅
Datum des Endes: 2023-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 145-416281
ABl. S-Ausgabe: 145

Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose: Los 1 und Los 2
Bezeichnung des Loses: liefern und einbringenvon Schotter sowie Stopfarbeiten/ Durcharbeitung
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung: liefern und einbringenvon Schotter sowie Stopfarbeiten/ Durcharbeitung
Bezeichnung des Loses: Schienenfräsen
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Fräsen Gleise und Weichen
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Streckenabschnitt Burgwedel - Ellerau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
- Berufs - oder Handelsregister
- Nachweis über die Begleitung von Bahnprojekten (zwingend erforderlich)
- Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsit-zes -Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zu-ständigen Versicherungsträgers nachzuweisen.
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen hat.
- Eigenerklärung nach § 19 Mindestlohngesetz
Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die sich daraus er-geben, dass der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer oder die von diesem eingesetzten Nachunternehmer ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht nachkommen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leis-tungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kann ein Bewerber oder Bie-ter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftrag-geber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
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- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Kann ein Be-werber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine Technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentli-chen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
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- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertigen Bescheini-gungen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Abgabe einer Referenzliste über Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjah-ren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
3/9 - Eigenerklärung über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen zur Verfügung ste-hende technische Ausrüstung.
- Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter-Eignung für die Leistung.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu ver-geben beabsichtigt.
- Die Nachweise (auch von den Nachunternehmern) über die Mindestbedingungen sind mit dem Angebot einzureichen.
- Die Nachweise über die Begleitung von Bahnprojekten sind mit dem Angebot einzureichen.
- Die Nachweise über die DB Zulassung sind mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind die Nachunternehmer aufzugeben, die im Auftragsfalle für die Arbeiten mit eingebun-den werden. Sämtliche Nachunternehmer sind mit dem Angebot zu benennen, Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot aufzugeben. Von den Bietern werden zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit mit der Abgabe des Angebotes folgende Nachweis/ Eigenerklärung verlangt.
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- gemäß Verdingungsunterlagen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: gemäß Auftragsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Auftragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.akn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31357327 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Rege-lung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2022/S 145-416281 (2022-07-25)