Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die zum Einsatz vorgesehenen Fachkraft bzw. Fachkräfte verfügen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung:
Der Skipper/verantwortliche Bootsführer muss Erfahrungen im Navigieren in polaren Gewässern von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren durch aussagefähige Unterlagen (Nennung des Auftraggebers, eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstands, Zeitrahmen etc.) nachweisen.
Die technische Ausstattung des Schiffes muss so beschrieben sein, dass die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen nachgewiesen wird:
- Schiffsrumpf aus Metall (Stahl oder Aluminium)
- Reisegeschwindigkeit mindestens 8 kn
- Mindestens 100 l Treibstoff für die Beiboote
Eine aussagefähige Beschreibung des Schiffes (Schiffsplan o.ä.) inkl. der zwei Beiboote ist mit dem Angebot vorzulegen.