Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachfolgende Bedingungen gelten für jedes Los:
Mit dem Angebot ist abzugeben:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes
oder Wohnsitzes.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
4. Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung.
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe
des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) erforderlich. Das
Das Formblatt ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/VHB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf
und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Weitere Nachweise/Unterlagen, die gem. Aufforderung mit
dem Angebot einzureichen sind:
- Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende
Nachweise einzureichen:
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene
Entsprechend § 3 Abs. 3 LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz) gelten folgende einschlägige und repräsentative Tarifverträge in der jeweils aktuell gültigen
Fassung:
- Manteltartifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 17.10.2005 (zuletzt geändert am 23.11.2021) in Verbindung mit
- Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 09.03.2012 (zuletzt geändert am 23.11.2021) in Verbindung mit
- Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04.07.1986 und
- Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (Ergänzungstarifvertrag vom WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.03.2002
- Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) vom 13.11.2001 (zuletzt geändert am 31.10.2020)
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene für andere Unternehmen
Die im Formblatt VHB 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-
/Dienstleistungen) jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise sind auf
gesonderes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise
werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen
und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das
Angebot ausgeschlossen.