Beschreibung der Beschaffung
Es sind schultäglich ca.12 Schüler*innen aus den Gemeinden:
25379 Herzhorn einschl Ortsteile Gehlensiel und Obendeich
25379 Engelbrechtsche Wildnis
25348 Blomesche Wildnis
zur Schule in Herzhorn, Hinterstr. 3 und zurück zu befördern.
Die Beförderung unterbleibt an unterrichtsfreien Tagen (z. B. Ferien, bewegliche Ferientage, unterrichtsfreie Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage oder an Tagen, an denen aus anderen Gründen die Schule geschlossen ist.
Die Tourenplanung erfolgt durch den/die Auftragnehmer/in in Abstimmung der Haltestellen mit der Schule und dem Schulträger.
Änderungen begründen, sofern sie nicht wesentlich sind, grundsätzlich keine zusätzlichen Vergütungsansprüche.
Als Anlage ist der Fahrplan mit den bisherigen Haltestellen beigefügt.
Der Fahrplan und die Routenführung sind bei Bedarf dem Stundenplan, Wohnorten der Schüler*innen und evtl. Baustelleneinrichtungen anzupassen.
Der Fahrplan und die Anzahl und Anschriften der Schüler*innen sind vorläufig (ermittelt auf der Basis des laufenden Schuljahres) und stehen erst zum Beginn des Schuljahres 2022/23 endgültig fest. Änderungen im Schuljahr 2022/23 und den darauffolgenden Schuljahren sind möglich. Die durchschnittliche wöchentliche Fahrstrecke beträgt zurzeit ca. 500 km. Änderungen können sich auf die zu fahrenden Kilometer auswirken.
Die Ankunft zum Schulbeginn um 8:00 Uhr und die Abfahrt je nach Schulschluss um 11.45 Uhr, 12.40 Uhr oder 13.20 Uhr muss sichergestellt sein.
Maximale Fahrzeiten von 60 Minuten und Wartezeiten vor dem Unterricht von max. 20 Minuten dürfen nicht überschritten werden. Die Ankunfts-und Abfahrtzeiten sind mit der Schule abzustimmen.
Der/die Fahrer/in muss über Mobiltelefon erreichbar sein. Im Fahrzeug muss eine Adressenliste mit Telefonnummern der Erziehungsberechtigten der zu befördernden Schüler*innen und der Schule vorhanden sein. Der Name der/des Fahrerin/Fahrers ist der Schulleitung zu benennen.
Beim Einsatz des Personals ist eine größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten. Soweit dennoch ein Wechsel unvermeidbar ist, ist die Schulleitung möglichst frühzeitig unter Angabe des Namens der/des neuen Fahrerin/Fahrers zu informieren. Es wird vorausgesetzt, dass das Personal ortskundig und deutschsprachig ist.
Soweit erforderlich sind besondere Maßnahmen zum Infektionsschutz in Abstimmung mit dem Schulträger einzuhalten.
Das Fahrpersonal hat darauf zu achten, dass die Schüler*innen grundsätzlich auf der der Fahrbahn abgewandten Seite ein- bzw. aussteigen. Gepäckstücke, wie z.B. Schulranzen, die während der Fahrt im Kofferraum transportiert werden, sind den Schüler*innen auszuhändigen.
Die Schüler*innen werden an den jeweils vereinbarten Haltestellen abgeholt und abgesetzt, soweit nicht vom Auftraggeber etwas Anderes vorgegeben oder mit dessen Einverständnis vereinbart wird. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Schüler*innen aus der Wohnung abzuholen oder bis zur Wohnung zu bringen. Die ggfs. notwendige Begleitung der Schüler*innen bis zum Abholpunkt am Fahrzeug obliegt den Erziehungsberechtigten.
Sofern sich die Schüler*innen nicht an dem vorgesehenen Abholpunkt aufhalten, sollte im Interesse der anderen Schüler*innen nicht länger als 3 Minuten gewartet werden. Sollten sich derartige Verspätungen bei bestimmten Schüler*innen häufen, ist dies dem Auftraggeber zu melden.
Die Beförderung beginnt am 15. August 2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2024/25 (Beginn der Sommerferien 2025).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf des Schuljahrs gekündigt wird.