Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2023/2024 bis 2027/2028 für den Landkreis Stendal - Förderschule GB "Am Lindenweg", Havelberg
Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderun-gen/Verhaltensauffälligkeiten von ihren Wohnorten im Gebiet des Landkreises Stendal zur Förderschule für geistig Behinderte in Havelberg. Befördert werden Schülerinnen und Schüler, die körperlich, geistig und/oder seelisch behindert sind sowie Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 40/01.3/2022
Kurze Beschreibung:
“Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderun-gen/Verhaltensauffälligkeiten von ihren Wohnorten im Gebiet des Landkreises Stendal zur...”
Kurze Beschreibung
Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderun-gen/Verhaltensauffälligkeiten von ihren Wohnorten im Gebiet des Landkreises Stendal zur Förderschule für geistig Behinderte in Havelberg. Befördert werden Schülerinnen und Schüler, die körperlich, geistig und/oder seelisch behindert sind sowie Schülerinnen und Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
“Unter Punkt II.1.7) sowie unter Punkt V.2.4) wurde aus Geheimhaltungsgründen zum Schutz der geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen sowie zur...”
Unter Punkt II.1.7) sowie unter Punkt V.2.4) wurde aus Geheimhaltungsgründen zum Schutz der geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen sowie zur Verhinderung der Beeinträchtigung des lauteren Wettbewerbs zwischen Unternehmen nur ein symbolischer Wert angegeben (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV).
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Quelle: OJS 2023/S 081-245747 (2023-04-20)