Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2023/2024 aus. Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr bedeutet, dass der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens, zur Schule und zurück befördert werden. Gründe für eine Beförderung im freigestellten Verkehr könnten eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Die Ausschreibung erfolgt in 20 Gebietslosen. Es besteht die Möglichkeit der Angebotsabgabe für ein, mehrere oder alle Lose. Eine Beschränkung bei der Zuschlagserteilung wird nicht vorgenommen.
Die Angebotsabgabe ist nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich elektronisch möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: V_Sch_2022-21 EU
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2023/2024 aus. Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr bedeutet, dass der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens, zur Schule und zurück befördert werden. Gründe für eine Beförderung im freigestellten Verkehr könnten eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Die Ausschreibung erfolgt in 20 Gebietslosen. Es besteht die Möglichkeit der Angebotsabgabe für ein, mehrere oder alle Lose. Eine Beschränkung bei der Zuschlagserteilung wird nicht vorgenommen.
Die Angebotsabgabe ist nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich elektronisch möglich.
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2023/2024 aus. Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr bedeutet, dass der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens, zur Schule und zurück befördert werden. Gründe für eine Beförderung im freigestellten Verkehr könnten eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Die Ausschreibung erfolgt in 20 Gebietslosen. Es besteht die Möglichkeit der Angebotsabgabe für ein, mehrere oder alle Lose. Eine Beschränkung bei der Zuschlagserteilung wird nicht vorgenommen.
Die Angebotsabgabe ist nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich elektronisch möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wolfenbüttel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2023/2024 aus. Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr bedeutet, dass der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens, zur Schule und zurück befördert werden. Gründe für eine Beförderung im freigestellten Verkehr könnten eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt die Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2023/2024 aus. Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr bedeutet, dass der Landkreis Wolfenbüttel im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch Beauftragung eines geeigneten und zuverlässigen Unternehmens, zur Schule und zurück befördert werden. Gründe für eine Beförderung im freigestellten Verkehr könnten eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Die Ausschreibung erfolgt in 20 Gebietslosen. Es besteht die Möglichkeit der Angebotsabgabe für ein, mehrere oder alle Lose. Eine Beschränkung bei der Zuschlagserteilung wird nicht vorgenommen.
Die Angebotsabgabe ist nach den gesetzlichen Vorgaben ausschließlich elektronisch möglich.
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Braunschweig.
Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung um 1 Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Samtgemeinde Schladen-Werla sowie im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Schladen-Werla, der Samtgemeinde Oderwald sowie aus der Samtgemeinde Elm-Asse (nur aus dem Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Asse).
Das Los 2 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Samtgemeinde Schladen-Werla sowie im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Schladen-Werla, der Samtgemeinde Oderwald sowie aus der Samtgemeinde Elm-Asse (nur aus dem Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Asse).
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung um ein Schuljahr 2024/2025 ist optional.
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Hannover.
Bezeichnung des Loses: Los 4
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Los 4 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Einheitsgemeinde Cremlingen sowie in Wolfenbüttel aus der Einheitsgemeinde Cremlingen.
Bezeichnung des Loses: Los 5
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Das Los 5 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Nord/Ost).
Bezeichnung des Loses: Los 6
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Das Los 6 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Süd/West).
Bezeichnung des Loses: Los 7
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Das Los 7 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel.
Bezeichnung des Loses: Los 8
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Das Los 8 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum in die Ortschaft Cramme.
Bezeichnung des Loses: Los 9
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Das Los 9 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Bezeichnung des Loses: Los 10
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Das Los 10 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Salzgitter aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Bezeichnung des Loses: Los 11
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Das Los 11 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Bezeichnung des Loses: Los 12
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung:
Das Los 12 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Peine aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Bezeichnung des Loses: Los 13
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung:
Das Los 13 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Bezeichnung des Loses: Los 14
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung:
Das Los 14 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Gemeinde Schladen-Werla.
Bezeichnung des Loses: Los 15
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung:
Das Los 15 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Schöppenstedt.
Bezeichnung des Loses: Los 16
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Das Los 16 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr von Haltepunkten in Fümmelse nach Adersheim und Leinde.
Bezeichnung des Loses: Los 17
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Das Los 17 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung im Bereich Salzdahlum.
Bezeichnung des Loses: Los 18
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Das Los 18 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Asse.
Bezeichnung des Loses: Los 19
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Das Los 19 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Förderschulen im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt.
Bezeichnung des Loses: Los 20
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung:
Das Los 20 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr vom Schulstandort Cramme nach Adersheim und Leinde.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung 124_LD bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt.
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung 124_LD bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt.
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
-Drei Referenznachweise für vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Unternehmensdatenblatt
- Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
- Eigenerklärung im Rahmen der Sanktions-VO gegen Russland
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
-Gewerbeanmeldung oder -erlaubnis, Eintragung ins Vereinsregister oder Vergleichbares
-Urkalkulation
- Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- aktuelle Liste über den einzusetzenden Fuhrpark und das einzusetzende Fahrpersonal
- Kopien der Führerscheine des einzusetzenden Fahrpersonals
- erweiterte Führungszeugnisse - nicht älter als 1 Jahr zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns - des einzusetzenden Fahrpersonals
Einige der genannten Nachweise sind direkt mit dem Angebot, andere erst zu einem späteren Zeitpunkt auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber zu erbringen. Näheres ist der Übersicht der zu erbringenden Nachweise und Erklärungen zu entnehmen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Bieter oder ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2022/S 233-669144 (2022-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 823 222 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Los 1 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Braunschweig. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 1 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Braunschweig. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 2 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Samtgemeinde Schladen-Werla sowie im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Schladen-Werla, der Samtgemeinde Oderwald sowie aus der Samtgemeinde Elm-Asse (nur aus dem Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Asse). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 2 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Samtgemeinde Schladen-Werla sowie im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Schladen-Werla, der Samtgemeinde Oderwald sowie aus der Samtgemeinde Elm-Asse (nur aus dem Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Asse). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 3 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Hannover. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 3 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Hannover. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 4 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Einheitsgemeinde Cremlingen sowie in Wolfenbüttel aus der Einheitsgemeinde Cremlingen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 4 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in der Einheitsgemeinde Cremlingen sowie in Wolfenbüttel aus der Einheitsgemeinde Cremlingen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 5 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Nord/Ost). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 5 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Nord/Ost). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 6 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Süd/West). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 6 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Landkreisgebiet Wolfenbüttel (Süd/West). Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 7 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 7 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten in Wolfenbüttel aus dem Stadtgebiet Wolfenbüttel. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 8 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum in die Ortschaft Cramme. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 8 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung von der Bushaltestelle Salzgitter-Barum in die Ortschaft Cramme. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 9 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 9 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Hildesheim aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 10 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Salzgitter aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 10 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in Salzgitter aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 11 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 11 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Goslar aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 12 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Peine aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 12 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten im Landkreis Peine aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 13 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 13 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 14 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Gemeinde Schladen-Werla. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 14 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Gemeinde Schladen-Werla. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 15 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Schöppenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 15 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Schöppenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 16 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr von Haltepunkten in Fümmelse nach Adersheim und Leinde. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 16 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr von Haltepunkten in Fümmelse nach Adersheim und Leinde. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 17 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung im Bereich Salzdahlum. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 17 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr als Anschlussbeförderung im Bereich Salzdahlum. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 18 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Asse. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 18 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Schulstandorten und Haltepunkten in der Samtgemeinde Elm-Asse, nur ehemalige Samtgemeinde Asse. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 19 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Förderschulen im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 19 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr zu Förderschulen im Gebiet der Stadt Wolfenbüttel aus der Samtgemeinde Baddeckenstedt. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 20 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr vom Schulstandort Cramme nach Adersheim und Leinde. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Das Los 20 umfasst die Schülerbeförderung im freigestellten Verkehr vom Schulstandort Cramme nach Adersheim und Leinde. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal zugelassen. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 30.12.2022 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.