Die Stadt Hildesheim, im folgenden Auftraggeber genannt, schreibt die Schülerbeförderung im In-dividualverkehr für die Zeit vom 25.08.2022 - 05.07.2023 (ca. 188 Beförderungstage) europaweit aus. Auftragsgegenstand ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die gegenüber dem Auftraggeber einen entsprechenden Anspruch nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben. Im neuen Schuljahr sind 75 Schülerinnen und Schüler sowie 8 Begleitpersonen schultäglich von ihrem jeweiligen Wohnort im Stadtgebiet Hildesheim zu diversen Schulstandorten innerhalb und außerhalb der Stadt Hildesheim und zurück zu befördern. Die zu erbringende Beförderungsleistung ist in Lose unterteilt. Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher im jeweiligen Los genannten Personen zuständig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 3228
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hildesheim, im folgenden Auftraggeber genannt, schreibt die Schülerbeförderung im In-dividualverkehr für die Zeit vom 25.08.2022 - 05.07.2023 (ca. 188 Beförderungstage) europaweit aus.
Auftragsgegenstand ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die gegenüber dem Auftraggeber einen entsprechenden Anspruch nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben.
Im neuen Schuljahr sind 75 Schülerinnen und Schüler sowie 8 Begleitpersonen schultäglich von ihrem jeweiligen Wohnort im Stadtgebiet Hildesheim zu diversen Schulstandorten innerhalb und außerhalb der Stadt Hildesheim und zurück zu befördern.
Die zu erbringende Beförderungsleistung ist in Lose unterteilt.
Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher im jeweiligen Los genannten Personen zuständig.
Die Stadt Hildesheim, im folgenden Auftraggeber genannt, schreibt die Schülerbeförderung im In-dividualverkehr für die Zeit vom 25.08.2022 - 05.07.2023 (ca. 188 Beförderungstage) europaweit aus.
Auftragsgegenstand ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die gegenüber dem Auftraggeber einen entsprechenden Anspruch nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben.
Im neuen Schuljahr sind 75 Schülerinnen und Schüler sowie 8 Begleitpersonen schultäglich von ihrem jeweiligen Wohnort im Stadtgebiet Hildesheim zu diversen Schulstandorten innerhalb und außerhalb der Stadt Hildesheim und zurück zu befördern.
Die zu erbringende Beförderungsleistung ist in Lose unterteilt.
Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher im jeweiligen Los genannten Personen zuständig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildesheim🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-12 📅
Datum des Beginns: 2022-08-25 📅
Datum des Endes: 2023-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 132-376778
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hildesheim, im folgenden Auftraggeber genannt, schreibt die Schülerbeförderung im In-dividualverkehr für die Zeit vom 25.08.2022 - 05.07.2023 (ca. 188 Beförderungstage) europaweit aus.
Auftragsgegenstand ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die gegenüber dem Auftraggeber einen entsprechenden Anspruch nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben.
Im neuen Schuljahr sind 75 Schülerinnen und Schüler sowie 8 Begleitpersonen schultäglich von ihrem jeweiligen Wohnort im Stadtgebiet Hildesheim zu diversen Schulstandorten innerhalb und außerhalb der Stadt Hildesheim und zurück zu befördern.
Die zu erbringende Beförderungsleistung ist in Lose unterteilt.
Der Auftragnehmer ist sowohl für die Organisation als auch die Durchführung der Beförderung sämtlicher im jeweiligen Los genannten Personen zuständig.
Bezeichnung des Loses: Bushaltestelle Hildesheimer Wald und Grundschule Neuhof, Hildesheim
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Bushaltestelle Hildesheimer Wald und Grundschule Neuhof, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Grundschule Itzum, Hildesheim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Grundschule Itzum, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Grundschule Moritzberg, Hildesheim und Grundschule Ochtersum, Hildesheim
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Grundschule Moritzberg, Hildesheim und Grundschule Ochtersum, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Ganztagsgrundschule Drispenstedt, Hildesheim
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Ganztagsgrundschule Drispenstedt, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Oskar-Schindler-Gesamtschule, Hildesheim
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Oskar-Schindler-Gesamtschule, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Realschule Renataschule, Hildesheim
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Realschule Renataschule, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Robert-Bosch-Gesamtschule, Hildesheim
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Robert-Bosch-Gesamtschule, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Realschule Himmelsthür, Hildesheim
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Realschule Himmelsthür, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Scharnhorstgymnasium, Hildesheim
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Scharnhorstgymnasium, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Sothenbergschule, Bad Salzdetfurth
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Sothenbergschule, Bad Salzdetfurth
Bezeichnung des Loses: Intensivpädagogische Lerngruppe Bad Salzdetfurth
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Intensivpädagogische Lerngruppe Bad Salzdetfurth
Bezeichnung des Loses: Albert-Schweitzer-Schule, Sarstedt
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Albert-Schweitzer-Schule, Sarstedt
Bezeichnung des Loses: St. Franziskus-Schule, Diekholzen
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: St. Franziskus-Schule, Diekholzen
Bezeichnung des Loses: Richard-von-Weizsäcker-Schule, Ottbergen
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung: Richard-von-Weizsäcker-Schule, Ottbergen
Bezeichnung des Loses: Schule im Bockfeld, Hildesheim
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung: Schule im Bockfeld, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: CJD Realschule, Elze
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung: CJD Realschule, Elze
Bezeichnung des Loses: Geschwister-Scholl-Schule und Grund-und Förderschule Didrik-Pining, Hildesheim
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung: Geschwister-Scholl-Schule und Grund-und Förderschule Didrik-Pining, Hildesheim
Bezeichnung des Loses: Erich-Kästner-Schule, Alfeld
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung: Erich-Kästner-Schule, Alfeld
Bezeichnung des Loses: Intensivpädagogische Lerngruppe Bockenem
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung: Intensivpädagogische Lerngruppe Bockenem
Bezeichnung des Loses: Landesblindenzentrum Hannover
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung: Landesblindenzentrum Hannover
Bezeichnung des Loses: St.-Augustinus-Schule, Hildesheim
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung: St.-Augustinus-Schule, Hildesheim
Losnummer: 22
23
Bezeichnung des Loses: Freie Martinsschule, Hannover-Laatzen
Losnummer: 24
Kurze Beschreibung: Freie Martinsschule, Hannover-Laatzen
Losnummer: 25
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Schüler aus dem Stadtgebiet Hildesheim Hildesheim Die Schulen befinden sich sowohl im Stadtgebiet Hildesheim als auch außerhalb. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU Sanktionspaket). Mit dem Inhalt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft oder ggfs Nachunternehmer nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristischePersonen, Organisationen oder Einrichtungen,
-juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
Sowie dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleiher oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf die Unternehmen entfallen)
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen.
- hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
- hat in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art Umfang (m²) sowie Vertragsdauer) ausgeführt unter Angabe der Referenzen
- hat das erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung
- hat die für die Ausführung erforderlichen Geräte und die technische Ausrüstung.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Im übrigen:
Siehe Anforderung in der Leistungsbeschreibung, Ziffer 4 Grundlagen der Leistungserbringung:
Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeför-derungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung findet entsprechend Anwendung.
Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeför-derungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung findet entsprechend Anwendung.
Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass er zuverlässig und für die Wahrnehmung der Schülerbeförderung fach-lich geeignet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass er als Person zuverlässig und fachlich geeignet ist.
Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass er zuverlässig und für die Wahrnehmung der Schülerbeförderung fach-lich geeignet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass er als Person zuverlässig und fachlich geeignet ist.
Der Auftragnehmer verfügt für mindestens ein Fahrzeug über eine Genehmigung nach § 9 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dies ist im Dokument 7 "Fahrzeuge" zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen, wenn ihm eine Genehmigung nach § 13 PBefG versagt oder entzogen worden ist, oder wenn dem Auftragnehmer durch Dritte ein Auftrag zur Schülerbeförderung aus wichtigem, in dem Auftragnehmer liegenden Grund gekündigt oder sonst entzogen worden ist. Der Auftragnehmer hat hierbei den zugehörigen Bescheid bzw. das Kündigungsschreiben beizufügen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen, wenn ihm eine Genehmigung nach § 13 PBefG versagt oder entzogen worden ist, oder wenn dem Auftragnehmer durch Dritte ein Auftrag zur Schülerbeförderung aus wichtigem, in dem Auftragnehmer liegenden Grund gekündigt oder sonst entzogen worden ist. Der Auftragnehmer hat hierbei den zugehörigen Bescheid bzw. das Kündigungsschreiben beizufügen.
Der Unternehmer gilt zwingend als unzuverlässig bzw. fachlich ungeeignet, sofern entsprechend Ziffer 5.11 Absatz 2 und 3 eine Eignung nicht gegeben ist bzw. Zweifel an der Eig-nung nicht zur Überzeugung des Auftraggebers ausgeräumt werden oder sofern sich aus dem Fahreignungsregister des Unternehmers 5 oder mehr Punkte ergeben.
Der Unternehmer gilt zwingend als unzuverlässig bzw. fachlich ungeeignet, sofern entsprechend Ziffer 5.11 Absatz 2 und 3 eine Eignung nicht gegeben ist bzw. Zweifel an der Eig-nung nicht zur Überzeugung des Auftraggebers ausgeräumt werden oder sofern sich aus dem Fahreignungsregister des Unternehmers 5 oder mehr Punkte ergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 und 5 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist und dort eine inhaltlich identische Erklärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist.
Auf die Abgabe der Erklärung auf dem Formblatt kann nur verzichtet werden, wenn das Unternehmen in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist und dort eine inhaltlich identische Erklärung gem. § 4 NTVergG hinterlegt ist.
Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert die einschlägigen Eignungsnachweise unverzüglich beizubringen, soweit er Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Zusätzliche Informationen:
Die Angebotsöffnung wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Weitere Anwesende sind nicht zugelassen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDLN4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 132-376778 (2022-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge