Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Schülerbeförderungsleistungen mit Kleinbussen im Bereich der Stadt Bruchsal für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 (mit einer Optionsverlängerung für max. 2 mal 1 Schuljahr) für Schüler/-innen aktuell folgender Einrichtungen: • Pestalozzischule (Förderschule), Bauwiesenstraße 12 • Stirumschule, Schwimmbadstraße 2a • Grundschule Büchenau, Hubertusstr.34 • Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Merianstraße 2 • Johann-Peter-Hebelschule, Wilderichstraße 14 • Grundschule Helmsheim, Karl-Friedrich-Straße 18 Die Beförderungsleistungen bestehen aus Touren dieser Schüler/-innen vom Wohnort zu ihren Schulen in Bruchsal und zurück zum Wohnort, sowie von der Schule zu anderen Einrichtungen (wie z.B. zu Sportstätten und zum Verkehrsübungsplatz) und zurück zur Schule.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Schülerbeförderungsleistungen mit Kleinbussen im Bereich der Stadt Bruchsal für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 (mit einer Optionsverlängerung für max. 2 mal 1 Schuljahr) für Schüler/-innen aktuell folgender Einrichtungen:
• Pestalozzischule (Förderschule), Bauwiesenstraße 12 • Stirumschule, Schwimmbadstraße 2a • Grundschule Büchenau, Hubertusstr.34 • Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Merianstraße 2 • Johann-Peter-Hebelschule, Wilderichstraße 14 • Grundschule Helmsheim, Karl-Friedrich-Straße 18 Die Beförderungsleistungen bestehen aus Touren dieser Schüler/-innen vom Wohnort zu ihren Schulen in Bruchsal und zurück zum Wohnort, sowie von der Schule zu anderen Einrichtungen (wie z.B. zu Sportstätten und zum Verkehrsübungsplatz) und zurück zur Schule.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Schülerbeförderungsleistungen mit Kleinbussen im Bereich der Stadt Bruchsal für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 (mit einer Optionsverlängerung für max. 2 mal 1 Schuljahr) für Schüler/-innen aktuell folgender Einrichtungen:
• Pestalozzischule (Förderschule), Bauwiesenstraße 12 • Stirumschule, Schwimmbadstraße 2a • Grundschule Büchenau, Hubertusstr.34 • Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Merianstraße 2 • Johann-Peter-Hebelschule, Wilderichstraße 14 • Grundschule Helmsheim, Karl-Friedrich-Straße 18 Die Beförderungsleistungen bestehen aus Touren dieser Schüler/-innen vom Wohnort zu ihren Schulen in Bruchsal und zurück zum Wohnort, sowie von der Schule zu anderen Einrichtungen (wie z.B. zu Sportstätten und zum Verkehrsübungsplatz) und zurück zur Schule.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-16 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 053-138125
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 55 (2) VgV sind Bieter bei der Submission nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Schülerbeförderungsleistungen mit Kleinbussen im Bereich der Stadt Bruchsal für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 (mit einer Optionsverlängerung für max. 2 mal 1 Schuljahr) für Schüler/-innen aktuell folgender Einrichtungen:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Schülerbeförderungsleistungen mit Kleinbussen im Bereich der Stadt Bruchsal für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 (mit einer Optionsverlängerung für max. 2 mal 1 Schuljahr) für Schüler/-innen aktuell folgender Einrichtungen:
• Pestalozzischule (Förderschule), Bauwiesenstraße 12 • Stirumschule, Schwimmbadstraße 2a • Grundschule Büchenau, Hubertusstr.34 • Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Merianstraße 2 • Johann-Peter-Hebelschule, Wilderichstraße 14 • Grundschule Helmsheim, Karl-Friedrich-Straße 18 Die Beförderungsleistungen bestehen aus Touren dieser Schüler/-innen vom Wohnort zu ihren Schulen in Bruchsal und zurück zum Wohnort, sowie von der Schule zu anderen Einrichtungen (wie z.B. zu Sportstätten und zum Verkehrsübungsplatz) und zurück zur Schule.
• Pestalozzischule (Förderschule), Bauwiesenstraße 12 • Stirumschule, Schwimmbadstraße 2a • Grundschule Büchenau, Hubertusstr.34 • Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Merianstraße 2 • Johann-Peter-Hebelschule, Wilderichstraße 14 • Grundschule Helmsheim, Karl-Friedrich-Straße 18 Die Beförderungsleistungen bestehen aus Touren dieser Schüler/-innen vom Wohnort zu ihren Schulen in Bruchsal und zurück zum Wohnort, sowie von der Schule zu anderen Einrichtungen (wie z.B. zu Sportstätten und zum Verkehrsübungsplatz) und zurück zur Schule.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption für 2 x je ein weiteres Schuljahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Komm EU (D) VE Tariftreue/Mindestlohn) Bestätigung über Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) bis (3) GWB; § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben gemäße Formblatt Komm EU (D) EigE Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE
Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (Komm EU (D) VE Tariftreue/Mindestlohn) Bestätigung über Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 (1) bis (3) GWB; § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB vorliegen gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Bestätigung über Zahlung von Steuern und Abgaben gemäße Formblatt Komm EU (D) EigE Bestätigung Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben der jahresdurchschnittlich Beschäftigten gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Angaben der Referenzen gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE Angaben Fuhrpark gemäß Formblatt Fuhrpark Anlage 4
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 55 (2) VgV sind Bieter bei der Submission nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltfreundlichkeit (Paramter der Umweltfreundlichkeit ist der durchschnittliche Emissionswert in CO2/km der Fahrzeuge)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 80 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer RP Karlsruhe, Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 053-138125 (2022-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 462 956 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge