Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenz
Angabe mind. 2 Referenzleistungen aus den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021). Eine Leistung wird als vergleichbar (Referenz) anerkannt, wenn mind. 1 davon die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
a) Auftragsgegenstand: Schülerbeförderung von Personen mit besonderem Förderbedarf, insbesondere „sozial-emotionale Entwicklung“ mit Abholung und Rücktransport von und zu den Wohnungen bzw. Sammelpunkten,
b) Auftragsdauer: jeweils mind. 1 Schuljahr,
c) Auftragsumfang: jeweils die Beförderung von mind. 100 Kindern an ca. 185 Schulöffnungstagen mit dem Einsatz von mind. 15 Kleinbussen.
2. Personal
a) Fahrer: Angabe, wie viele Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestalter 24 Jahre,
— Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder höher (§ 6 FeV),
— Mind. 3 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B,
— Grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache,
— Gute Ortskenntnisse,
— Eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis,
— Freundlich und verständnisvoll im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigten,
— Aktuelle Ausbildung in Erste-Hilfe (nicht älter als 2 Jahre),
— körperlich in der Lage, Hilfestellungen zu geben und ggf. die Schülerinnen und Schüler in das bzw. aus dem Fahrzeug zu heben,
— Fahrdiensttauglichkeit.
Dabei müssen mind. 15 Fahrer im Unternehmen beschäftigt werden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Mit der Abgabe der Anlage A 07 erklären Sie zudem, dass Sie nach Aufforderung durch den Auftraggeber entsprechende Nachweise über die Einhaltung der Mindestanforderungen der von Ihnen angegebenen Anzahl an beschäftigten Fahrern vorlegen.
3. Technische Ausrüstung
Angabe, wie viele verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse sich im Unternehmen befinden, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Im Rahmen der Umweltverträglichkeit muss, in Abhängigkeit von den gesetzlichen Vorschriften und vom Zeitpunkt der Erstzulassung, das eingesetzte Fahrzeug die jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Euro-Normen erfüllen,
— Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten.
— Fahrzeuge entsprechen sämtlichen geltenden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften des StVG, der StVZO, der BOKraft sowie den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften,
— Fahrzeuge erfüllen den Anforderungskatalog für Kraftomnibusse (KOM) und Kleinbusse (PKW), die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden entsprechend,
— Nicht älter als 7 Jahre bei Vertragsschluss,
— mit Trittstufen und Einstiegsgriffen ausgestattet.
Dabei müssen sich mind. 15 verkehrssichere und betriebsbereite Kleinbusse im Unternehmen befinden, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Mit der Abgabe der Anlage A 07 erklären Sie, dass Sie nach Aufforderung durch den Auftraggeber entsprechende Nachweise zur Einhaltung der Mindestanforderung für die von Ihnen angegebene Anzahl an Fahrzeugen vorlegen.