Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schülern (auch Epileptiker) von der Wohnung zur Alexander-Schmorell-Schule in Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten. Als Fahrer kommen nur Personen in Frage, die absolut zuverlässig und belastbar sind und bereit, sich mit den alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schüler und Schülerinnen angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen und die sich in der Amtssprache (deutsch) verständigen können. Zudem müssen alle Fahrer gem. § 48 Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schüler/innen unterrichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Referenznummer: 2022-4012-002
Kurze Beschreibung:
Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schülern (auch Epileptiker) von der Wohnung zur Alexander-Schmorell-Schule in Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten.
Als Fahrer kommen nur Personen in Frage, die absolut zuverlässig und belastbar sind und bereit, sich mit den alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schüler und Schülerinnen angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen und die sich in der Amtssprache (deutsch) verständigen können.
Zudem müssen alle Fahrer gem. § 48 Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schüler/innen unterrichtet werden.
Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schülern (auch Epileptiker) von der Wohnung zur Alexander-Schmorell-Schule in Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten.
Als Fahrer kommen nur Personen in Frage, die absolut zuverlässig und belastbar sind und bereit, sich mit den alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schüler und Schülerinnen angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen und die sich in der Amtssprache (deutsch) verständigen können.
Zudem müssen alle Fahrer gem. § 48 Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schüler/innen unterrichtet werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-08 📅
Datum des Beginns: 2022-09-05 📅
Datum des Endes: 2023-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 070-185530
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Die angegebenen Kilometerleistungen vom Januar 2021 – Dezember 2021 dienen lediglich
als Kalkulationshilfe. Sie sind ebenso wie die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und
Schüler und Begleitpersonen nicht verbindlich und können sich aufgrund der aktuellen
Corona-Situation durch evtl. Ausfall des Unterrichtes, Wechselunterricht, etc. ändern.
Die Veränderung der Gruppenstärken wegen Einschulung, Schulwechsel oder
Stundenplanwechsel ist einzuplanen. Aufstockungskapazitäten im personellen und
Fahrzeugbereich sind vorzuhalten.
Die angegebenen Kilometerleistungen vom Januar 2021 – Dezember 2021 dienen lediglich
als Kalkulationshilfe. Sie sind ebenso wie die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und
Schüler und Begleitpersonen nicht verbindlich und können sich aufgrund der aktuellen
Corona-Situation durch evtl. Ausfall des Unterrichtes, Wechselunterricht, etc. ändern.
Die Veränderung der Gruppenstärken wegen Einschulung, Schulwechsel oder
Stundenplanwechsel ist einzuplanen. Aufstockungskapazitäten im personellen und
Fahrzeugbereich sind vorzuhalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schülern (auch Epileptiker) von der Wohnung zur Alexander-Schmorell-Schule in Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten.
Als Fahrer kommen nur Personen in Frage, die absolut zuverlässig und belastbar sind und bereit, sich mit den alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schüler und Schülerinnen angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen und die sich in der Amtssprache (deutsch) verständigen können.
Als Fahrer kommen nur Personen in Frage, die absolut zuverlässig und belastbar sind und bereit, sich mit den alters-, entwicklungs- oder behinderungsbedingten Besonderheiten der Schüler und Schülerinnen angemessen und kindgerecht auseinander zu setzen und die sich in der Amtssprache (deutsch) verständigen können.
Zudem müssen alle Fahrer gem. § 48 Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schüler/innen unterrichtet werden.
Zudem müssen alle Fahrer gem. § 48 Fahrerlaubnisverordnung im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein und das Personal muss über die Besonderheiten der Beförderung und über die Besonderheiten einzelner Schüler/innen unterrichtet werden.
Ab Schuljahresbeginn 2022/2023 sollen Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Kassel von ihren Wohnungen zur Alexander- Schmorell –Schule, Schule für Körperbehinderte, Grenzweg 10, 34125 Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten befördert werden.
Ab Schuljahresbeginn 2022/2023 sollen Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Kassel von ihren Wohnungen zur Alexander- Schmorell –Schule, Schule für Körperbehinderte, Grenzweg 10, 34125 Kassel und zurück sowie zwischen verschiedenen Unterrichtsstätten befördert werden.
Es handelt sich um körper- und mehrfachbehinderte, teils schwerst-mehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler (auch Epileptiker). In einzelnen Fällen liegen darüber hinaus auch Verhaltensauffälligkeiten vor.
Die Gesamtkilometerleistung für die Beförderung zwischen Wohnungen und Schule betrug vom 01. Januar 2021 – 31. Dezember 2021 ca. 110.000,00 km.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation durch evtl. Ausfall des Unterrichtes, Wechselunterricht, etc. Änderungen bezüglich der zu fahrenden Kilometer ergeben können. Zurzeit werden 99 Schülerinnen und Schüler und 10 Begleitpersonen befördert. 22 Schülerinnen und Schüler sind auf einen Rollstuhl angewiesen, in dem sie transportiert werden müssen, davon sind 4 Schüler/innen umsetzbar. Faltbare Rollstühle, Buggys und Laufgeräte für weitere Schüler/innen müssen im Kofferraum mitbefördert werden.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation durch evtl. Ausfall des Unterrichtes, Wechselunterricht, etc. Änderungen bezüglich der zu fahrenden Kilometer ergeben können. Zurzeit werden 99 Schülerinnen und Schüler und 10 Begleitpersonen befördert. 22 Schülerinnen und Schüler sind auf einen Rollstuhl angewiesen, in dem sie transportiert werden müssen, davon sind 4 Schüler/innen umsetzbar. Faltbare Rollstühle, Buggys und Laufgeräte für weitere Schüler/innen müssen im Kofferraum mitbefördert werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftragsvergabe soll für das Schuljahr 2022/2023 mit Verlängerungsoption für ein
weiteres Schuljahr erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haustür der Schülerinnen und Schüler und Schuleingangstür
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialkasse (nicht älter als 3 Monate)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzen der letzten drei Jahre über Aufträge mit vergleichbaren Auftragsvolumen
- TÜV-Berichte der eingesetzten Fahrzeuge für die letzten drei Jahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-07-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die angegebenen Kilometerleistungen vom Januar 2021 – Dezember 2021 dienen lediglich
als Kalkulationshilfe. Sie sind ebenso wie die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und
Schüler und Begleitpersonen nicht verbindlich und können sich aufgrund der aktuellen
Corona-Situation durch evtl. Ausfall des Unterrichtes, Wechselunterricht, etc. ändern.
Die Veränderung der Gruppenstärken wegen Einschulung, Schulwechsel oder
Stundenplanwechsel ist einzuplanen. Aufstockungskapazitäten im personellen und
Fahrzeugbereich sind vorzuhalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 070-185530 (2022-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 689579.83 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge