Schülerspezialverkehr SJ 2022/2023 und 2023/2024
Stadt Frechen
Der Schülerspezialverkehr beinhaltet zum einen
die Transfer-, Schwimm-, Kirch- und sonstige Fahrten von und zur Grundschule Grefrath (Los 1)
sowie die Schwimm- und Kirchfahrten der Grundschulen und weiterführenden Schulen (Edith-Stein-Schule, Gymnasium, Johannesschule, Lindenschule, Mauritiusschule, Realschule und
Ringschule; Los 2) für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-23.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) › Straßentransport/-beförderung
- • Köln › Rhein-Erft-Kreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-03-23 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-06-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: VOL 60-2022
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frechen
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Postleitzahl: 50226
Postort: Frechen
Kontakt
Internetadresse: http://www.frechen.de 🌏
E-Mail: vergaben@stadt-frechen.de 📧
Telefon: +49 2234501-1391 📞
Fax: +49 2234501-1514 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDED5ZA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDED5ZA 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-28 📅
Datum des Beginns: 2022-08-10 📅
Datum des Endes: 2024-07-05 📅
Datum des Beginns: 2022-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 061-160983
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Transfer-, Schwimm-, Kirch- und sonstige Fahrten von und zur Grundschule Grefrath (LOS 1)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Büro 219
Zusätzliche Informationen: Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle Vergabemanagement
Internetadresse: www.frechen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDED5ZA/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 061-160983 (2022-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: VOL 60-2022
Kurze Beschreibung:
Der Schülerspezialverkehr beinhaltet zum einen
die Transfer-, Schwimm-, Kirch- und sonstige Fahrten von und zur Grundschule Grefrath (Los 1)
sowie die Schwimm- und Kirchfahrten der Grundschulen und weiterführenden Schulen (Edith-Stein-Schule, Gymnasium, Johannesschule, Lindenschule, Mauritiusschule, Realschule und
Ringschule; Los 2) für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßentransport/-beförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frechen
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Postleitzahl: 50226
Postort: Frechen
Kontakt
Internetadresse: http://www.frechen.de 🌏
E-Mail: vergaben@stadt-frechen.de 📧
Telefon: +49 2234501-1391 📞
Fax: +49 2234501-1514 📠
URL der Dokumente: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDED5ZA/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDED5ZA 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-28 📅
Datum des Beginns: 2022-08-10 📅
Datum des Endes: 2024-07-05 📅
Datum des Beginns: 2022-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 061-160983
ABl. S-Ausgabe: 61
Zusätzliche Informationen
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Schülerspezialverkehr beinhaltet zum einen
die Transfer-, Schwimm-, Kirch- und sonstige Fahrten von und zur Grundschule Grefrath (Los 1)
sowie die Schwimm- und Kirchfahrten der Grundschulen und weiterführenden Schulen (Edith-Stein-Schule, Gymnasium, Johannesschule, Lindenschule, Mauritiusschule, Realschule und
Ringschule; Los 2) für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Transfer-, Schwimm-, Kirch- und sonstige Fahrten von und zur Grundschule Grefrath
Bezeichnung des Loses: Schwimm- und Kirchfahrten der Grundschulen und weiterführenden Schulen (Edith- Stein-Schule, Gymnasium, Johannesschule, Lindenschule, Mauritiusschule, Realschule und Ringschule (LOS 2)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Schwimm- und Kirchfahrten der Grundschulen und weiterführenden Schulen (Edith-Stein-Schule, Gymnasium, Johannesschule, Lindenschule, Mauritiusschule, Realschule und
Ringschule
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinschaftsgrundschule Grefrath Beethovenstraße 1 50226 Frechen Transfer-, Schwimm-, Kirch- und sonstige Fahrten von und zur Grundschule Grefrath
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Schwimm- und Kirchfahrten der Grundschulen und weiterführenden Schulen (Edith-Stein-Schule, Gymnasium, Johannesschule, Lindenschule, Mauritiusschule, Realschule und
Ringschule
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse:
(1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen.
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Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird.
(2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
(3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind.
(4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34 a Abs. 2-4 und § 35 a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen.
Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau-
und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage).
(5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung
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von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage).
(6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren
(7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen.
(8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen:
a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz
b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus
c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine
d) Nachweis über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten drei Jahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr
Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse:
(1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen.
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Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird.
(2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
(3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind.
(4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34 a Abs. 2-4 und § 35 a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen.
Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau-
und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage).
(5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung
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von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage).
(6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren
(7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen.
(8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen:
a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz
b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus
c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine
d) Nachweis über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten drei Jahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr
Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse:
(1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen.
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Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird.
(2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
(3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind.
(4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34 a Abs. 2-4 und § 35 a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen.
Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau-
und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage).
(5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung
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von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage).
(6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren
(7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen.
(8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen:
a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz
b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus
c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine
d) Nachweis über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten drei Jahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr
Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse:
(1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen.
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Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird.
(2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
(3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind.
(4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34 a Abs. 2-4 und § 35 a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen.
Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau-
und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage).
(5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung
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von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage).
(6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren
(7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen.
(8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen:
a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz
b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus
c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine
d) Nachweis über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten drei Jahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Voraussetzungen für die zum Einsatz kommenden Busse:
(1) Es dürfen nur konzessionierte Busse im Schulverkehr eingesetzt werden, d.h., es dürfen nur Busse eingesetzt werden, die eine gültige Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und nach § 49 Personenbeförderungsgesetz besitzen.
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Der Busunternehmer ist verpflichtet, die Stadt sofort zu unterrichten, wenn die vorgenannte Genehmigung nicht mehr besteht bzw. verlängert wird.
(2) Die zur Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen stets im verkehrs- und betriebssicheren Zustand sein. Der Stadt Frechen ist regelmäßig nachzuweisen, dass die Schulbusse einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.
(3) Es ist einmal jährlich nachzuweisen, dass die Fahrer der Schulbusse im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Sinne des § 15 Straßenverkehrszulassungsordnung) sind.
(4) Auf die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 34 a Abs. 2-4 und § 35 a Abs.2-5 Straßenverkehrszulassungsordnung in der vom 15.11.1974 geltenden Fassung (Bundesgesetzblatt I S. 3195 bis III 9232 - 1) wird besonders hingewiesen.
Ebenso ist der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, des Bundesministers für Verkehr; Bau-
und Wohnungswesen vom 14.07.2005, AZ.: S 33/S 37/S 02/36.38.02, strikt einzuhalten (siehe Anlage).
(5) Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass die Fahrer der Busse durch ihre Fahrweise und ihr gesamtes Verhalten den besonderen Erfordernissen des Transportes von Kindern und der Fürsorge diesen gegenüber Rechnung tragen. Das Merkblatt für die Schulung
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von Fahrzeugführern bei der Beförderung von Schülern des Bundesministers für Verkehr vom 03.05.1996 (StV 13/StV 17/36.38.02) ist besonders zu beachten (siehe Anlage).
(6) Die Fahrer der Schulbusse haben das Ein- und Aussteigen zu beaufsichtigen. Sofern Haltestellen festgelegt sind, sind nur diese anzufahren
(7) Die Busse sind weiterhin mit sichtbaren Schildern (an Front - und Fondwand und an beiden Seiten) zu kennzeichnen, welche die in Leuchtfarbe aufgeführte Anschrift "Schulbus" tragen.
(8) Bei Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen vom Busunternehmen nachzuweisen:
a) Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten nach § 48 Abs. 1 und § 49 Personenbeförderungsgesetz
b) Bericht der letzten Hauptuntersuchung des TÜV für jeden eingesetzten Bus
c) Führerscheine, Personenbeförderungsscheine
d) Nachweis über die Durchführung des Schülerverkehrs in den letzten drei Jahren; dazu zählen Schulbuslinien (auch im ÖPNV), Transferfahrten zu anderen Unterrichtsorten oder Fahrten im Schülerspezialverkehr
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Büro 219
Zusätzliche Informationen: Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle Vergabemanagement
Internetadresse: www.frechen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDED5ZA/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDED5ZA
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 061-160983 (2022-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ex post VOL 60-2022
Gesamtwert des Auftrags: 360933.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-341104
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 061-160983
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-13 📅
Name: Halm & Söhne GmbH
Postort: Bergheim
Postleitzahl: 50129
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 202333.60 EUR 💰
Name: Rheinland-Touristik Platz GmbH
Postort: Wesseling
Postleitzahl: 50389
Gesamtwert des Auftrags: 158 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDM7M
Quelle: OJS 2022/S 120-341104 (2022-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ex post VOL 60-2022
Gesamtwert des Auftrags: 360933.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-341104
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 061-160983
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDM7M
Mehr anzeigen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-13 📅
Name: Halm & Söhne GmbH
Postort: Bergheim
Postleitzahl: 50129
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 202333.60 EUR 💰
Name: Rheinland-Touristik Platz GmbH
Postort: Wesseling
Postleitzahl: 50389
Gesamtwert des Auftrags: 158 600 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDM7M
Quelle: OJS 2022/S 120-341104 (2022-06-21)
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