Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Hauskonferenz vom 27.02.2012 sowie Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 22.03.2021. Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2026. Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Hauskonferenz vom 27.02.2012 sowie Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 22.03.2021.
Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2026.
Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Hauskonferenz vom 27.02.2012 sowie Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 22.03.2021.
Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2026.
Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-09 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 048-124922
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Ergänzend zu II.2.5: Die einzelnen Zuschlagskriterien und die Punktvergabe sind der Wertungsmatrix zu entnehmen. Bewertet werden die Qualifikation und die Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals und das einzureichende Konzept.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Ergänzend zu II.2.5: Die einzelnen Zuschlagskriterien und die Punktvergabe sind der Wertungsmatrix zu entnehmen. Bewertet werden die Qualifikation und die Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals und das einzureichende Konzept.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grundlage der Ausschreibung sind die §§ 13 bis 13a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) i. V. m. Beschluss der Hauskonferenz vom 27.02.2012 sowie Beschluss der Verbandsgemeinderatssitzung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 22.03.2021.
Los 1: Grundschule Bolanden-Dannenfels, Grundschule Grundschule Kriegsfeld, Grundschule Marnheim, Grundschule Stetten Los 2 Grundschule Kirchheimbolanden Zeitraum vom 01.08.2022 – 31.07.2026.
Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Informationen über Lose: Los 1 & Los 2
Bezeichnung des Loses: Schulsozialarbeit an 4 Grundschulen & einer Außendienststelle
Losnummer: LOS 1
Kurze Beschreibung:
Schulsozialarbeiten mit folgenden Arbeitsstundenzeiten (Stunden/Monat):
Der Auftrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, sofern der Vertrag nicht spätestens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres von einer der Parteien zum 31.12. des Folgejahres gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Ergänzend zu II.2.5: Die einzelnen Zuschlagskriterien und die Punktvergabe sind der Wertungsmatrix zu entnehmen. Bewertet werden die Qualifikation und die Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Personals und das einzureichende Konzept.
Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Bezeichnung des Loses: Schulsozialarbeit an der Grundschule Kirchheimbolanden
Losnummer: LOS 2
Kurze Beschreibung: Grundschule Kirchheimbolanden: 32 Stunden
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 048-124922 (2022-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 554 068 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge