Der Erftverband ist verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Kanalnetze in Meckenheim, Zülpich und Rommerskirchen.
Mit der beschriebenen Aufgabe geht u.a. auch die Reinigung der Straßenabläufe (Senken) einher, welche weitestgehend an die öffentlichen Kanäle angeschlossen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten
Referenznummer: PV2-2108.22
Kurze Beschreibung:
“Der Erftverband ist verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Kanalnetze in Meckenheim, Zülpich und Rommerskirchen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-25 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 040-103108
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
“Zur Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen (z. B. gem. § 20 Abs. 1 VgV, bzw. § 10 EU VOB/A max. 6 Tage vor Submission) sollten Bieterfragen bis...”
Zur Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen (z. B. gem. § 20 Abs. 1 VgV, bzw. § 10 EU VOB/A max. 6 Tage vor Submission) sollten Bieterfragen bis max. 10 Tage vor Ablauf der o. g. Angebotsfrist (auch bei Teilnahmeanträgen) gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen gelten daher als nicht mehr rechtzeitig gestellt und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung bzw. zur Beantwortungspflicht (gem. §20 Abs. 3 S. 3 VgV, bzw. § 10a EU Abs. 6 S. 3 VOB/A und § 10b EU Abs. 6 S. 3 VOB/A).
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Quelle: OJS 2022/S 040-103108 (2022-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 414 504 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge