Der Kommunalbetrieb Krefeld ist verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Krefelder Straßen. Dabei werden rd. 880km Straßen betrieben, von denen die Mehrzahl Gemeindestraßen sind, aber auch die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen enthalten sind. Mit der beschriebenen Aufgabe geht u.a. auch die Reinigung der Straßenabläufe (Senken) einher, welche weitestgehend an die öffentlichen Kanäle angeschlossen sind. Die Anzahl der Straßenabläufe beträgt insgesamt rd. 25.000 Stück. Dabei teilen sich die Straßenabläufe hinsichtlich ihrer baulichen Eigenschaft wie folgt auf: - Straßenablauf ohne Schlammraum (Trockensenken) rd. 2.500 Stück - Straßenablauf mit Schlammraum (Nassschlammsenken) rd. 21.900 Stück - Sickerschäche(-senken) rd. 600 Stück - Drain- und Schlitzentwässerungsrinnen ca. 1000 m
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten
Referenznummer: 2022-KBK-B2-50-HeiO-01
Kurze Beschreibung:
Der Kommunalbetrieb Krefeld ist verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Krefelder Straßen. Dabei werden rd. 880km Straßen betrieben, von denen die Mehrzahl Gemeindestraßen sind, aber auch die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen enthalten sind.
Mit der beschriebenen Aufgabe geht u.a. auch die Reinigung der Straßenabläufe (Senken) einher, welche weitestgehend an die öffentlichen Kanäle angeschlossen sind.
Die Anzahl der Straßenabläufe beträgt insgesamt rd. 25.000 Stück.
Dabei teilen sich die Straßenabläufe hinsichtlich ihrer baulichen Eigenschaft wie folgt auf:
- Straßenablauf ohne Schlammraum (Trockensenken) rd. 2.500 Stück
- Straßenablauf mit Schlammraum (Nassschlammsenken) rd. 21.900 Stück
- Sickerschäche(-senken) rd. 600 Stück
- Drain- und Schlitzentwässerungsrinnen ca. 1000 m
Der Kommunalbetrieb Krefeld ist verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Krefelder Straßen. Dabei werden rd. 880km Straßen betrieben, von denen die Mehrzahl Gemeindestraßen sind, aber auch die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen enthalten sind.
Mit der beschriebenen Aufgabe geht u.a. auch die Reinigung der Straßenabläufe (Senken) einher, welche weitestgehend an die öffentlichen Kanäle angeschlossen sind.
Die Anzahl der Straßenabläufe beträgt insgesamt rd. 25.000 Stück.
Dabei teilen sich die Straßenabläufe hinsichtlich ihrer baulichen Eigenschaft wie folgt auf:
- Straßenablauf ohne Schlammraum (Trockensenken) rd. 2.500 Stück
- Straßenablauf mit Schlammraum (Nassschlammsenken) rd. 21.900 Stück
- Sickerschäche(-senken) rd. 600 Stück
- Drain- und Schlitzentwässerungsrinnen ca. 1000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-14 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 010-020024
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kommunalbetrieb Krefeld ist verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Krefelder Straßen. Dabei werden rd. 880km Straßen betrieben, von denen die Mehrzahl Gemeindestraßen sind, aber auch die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen enthalten sind.
Der Kommunalbetrieb Krefeld ist verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb der Krefelder Straßen. Dabei werden rd. 880km Straßen betrieben, von denen die Mehrzahl Gemeindestraßen sind, aber auch die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen enthalten sind.
Mit der beschriebenen Aufgabe geht u.a. auch die Reinigung der Straßenabläufe (Senken) einher, welche weitestgehend an die öffentlichen Kanäle angeschlossen sind.
Die Anzahl der Straßenabläufe beträgt insgesamt rd. 25.000 Stück.
Dabei teilen sich die Straßenabläufe hinsichtlich ihrer baulichen Eigenschaft wie folgt auf:
- Straßenablauf ohne Schlammraum (Trockensenken) rd. 2.500 Stück
- Straßenablauf mit Schlammraum (Nassschlammsenken) rd. 21.900 Stück
- Sickerschäche(-senken) rd. 600 Stück
- Drain- und Schlitzentwässerungsrinnen ca. 1000 m
Reinigung der Straßenabläufe (Senken), welche weitestgehend an die öffentlichen Kanäle angeschlossen sind.
Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis sind bezogen auf 1 Jahr (12 Monate) Erfahrungswerte und richten sich nach den Erkenntnissen der Vorjahre. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Anpassung der Einheitspreise.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag einmalig um weitere 6 Monate (01.05.2023 bis 31.10.23) zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Die Entscheidung über die optionale Verlängerung wird vom Auftraggeber bis zum 31.12.2022 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber wird für den Verlängerungszeitraum eine Angleichung der Vergütung in Form eines prozentualen Aufschlags auf alle Angebotspreise gewährt. Dieser prozentuale Aufschlag ist im Rahmen der Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis (Pos. 1.1.80) anzugeben.
Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber wird für den Verlängerungszeitraum eine Angleichung der Vergütung in Form eines prozentualen Aufschlags auf alle Angebotspreise gewährt. Dieser prozentuale Aufschlag ist im Rahmen der Angebotsabgabe im Leistungsverzeichnis (Pos. 1.1.80) anzugeben.
Dem Auftragnehmer steht kein Anspruch auf den Abruf der Option (Auftragsverlängerung bis einschließlich 31.10.2023) durch den Auftraggeber zu.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Krefeld Krefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind möglichst folgende Eigenerklärungen/Nachweise vorzulegen:
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sachschäden (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers), oder Eigenerklärung im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sachschäden (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers), oder Eigenerklärung im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sachschäden
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind möglichst folgende Eigenerklärungen/Nachweise vorzulegen:
- Angaben zur technischen Ausstattung der Fahrzeuge
Die Aufgabe der Reinigung soll maschinell mittels Senkenreinigungsfahrzeug(en) mit Rohrausleger erfolgen, die Fahrzeugbesatzung bzw. -bedienung soll 2 Mitarbeiter umfassen. Das Fahrzeug muss in der Lage sein unter bestehenden Fahrdrähten der örtlichen Straßenbahn, wie auch unter Baumkronen eingesetzt werden zu können. Der Rohrausleger sollte in Einbahnstraßen beidseitig genutzt werden können.
Die Aufgabe der Reinigung soll maschinell mittels Senkenreinigungsfahrzeug(en) mit Rohrausleger erfolgen, die Fahrzeugbesatzung bzw. -bedienung soll 2 Mitarbeiter umfassen. Das Fahrzeug muss in der Lage sein unter bestehenden Fahrdrähten der örtlichen Straßenbahn, wie auch unter Baumkronen eingesetzt werden zu können. Der Rohrausleger sollte in Einbahnstraßen beidseitig genutzt werden können.
- Referenzen, Angaben über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchgeführ-ten Senkenreinigungsarbeiten mit Angabe von Ansprechpartnern bei den jeweiligen Auftraggebern
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne von § 56 Abs. 2 KrWG oder gleichwertig
Mindeststandards:
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne von § 56 Abs. 2 KrWG oder gleichwertig
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Ort des Eröffnungstermins: Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Raum 103
Ostwall 175
47798 Krefeld
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 221-1472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 010-020024 (2022-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 369 045 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge