Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen beziehen.
Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.
8. Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Projekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
e) des Leistungserbringers.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbare Referenzen gelten erfolgreich erbrachten Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen und sich auf Wartung und Störungsmanagement von Videosicherheitssystemen unter Nutzung von analoger und digitaler Technik beziehen. Dabei sollte die Systemgröße der Referenzen mindestens 200 Kameras umfassen.
9. Eigenerklärung technische Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt, dass er sowohl über die notwendigen personellen als auch technischen Kapazitäten und Ressourcen für die Erbringung von Leistungen verfügt, die in Art und Umfang mit den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen vergleichbar sind.
Der Bieter sichert insbesondere zu, dass er
1. im Auftragsfall über eine gemäß den gültigen Vorschriften entsprechende Arbeitsschutzorganisation verfügt, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) sowie entsprechende Sicherheitsbeauftragte nach Zuschlagerteilung benennt und diese entsprechend qualifizieren und weiterbilden wird.
2. seine für die Leistungserbringung beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über folgende Qualifikationen / Nachweise verfügen werden:
- eine elektrotechnische Fachausbildung sowie eine gültige Elektrofachkräfte-Unterweisung;
- Befähigung zur Nutzung von Hubarbeits- und Scherenbühnen;
- gültige G28-Untersuchung für den Einsatz im Rechenzentrum;
- Vorhandensein eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 4 Monate.
Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorzulegen.