Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot beizufügen (fehlende und auf Anforderung nicht fristgemäß nachgereichte Unterlagen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren):
1.) Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
2.) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) in folgender Höhe:
- für Personenschäden 1.500.000 EUR und
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) 1.000.000 EUR.
Zusätzlich zu den o.g. Personen- und Sachschäden muss die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung den Verlust von Schlüsseln, Vermögensschäden, Schäden nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den Verlust bewachter Sachen i.H.v. jeweils min. 250.000 EUR abdecken.
Alternativ ist Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) mit einer Pauschalversicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden i.H.v. min. 5.000.000 EUR zu erbringen.
3.) Vorlage einer Bonitätsbestätigung der Hausbank (nicht älter als 3 Monate).
4.) Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
5.) Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
- Angabe des Auftragswerts;
- Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts/Dauer der Leistungserbringung;
- Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages;
- Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der Nachweis der Referenzen muss Angaben über die Größe der Unterkunft (Kapazität) sowie der Anzahl der dort untergebrachten Personen und Personenkreise beinhalten.
6.) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung
für die Inhaberin, den Inhaber und der Führungskräfte des Unternehmens, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
7.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
8.) Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung durch den Bieter und alle dazu notwendigen Voraussetzungen und Maßnahmen (z.B. Mitarbeiterqualifikationen, Schulungen, Einsatzplanung, etc.) den Anforderungen der DIN 77200 Teil 1-3 genügt.
9.) Eigenerklärung, dass die eingesetzten Kräfte
• ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorzeigen werden; das erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis darf bei Vorlage beim Auftraggeber nicht älter als ein Jahr sein,
• einen Nachweis über die abgelegte Prüfung nach § 34a Gewerbeordnung GewO, inkl. Meldung bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder Nachweis über die Unterrichtung nach § 34 a GewO erbringen können
• über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen und in der Lage sind, sich in deutscher Sprache schriftlich und mündlich verständlich machen zu können. Diese liegen u. a. vor, wenn:
o ein Sprachzertifikat mit min. dem Niveau B2 bei einem nach dem Gemein-samen Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten Sprachkursveranstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben wurde,
o vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht wurde,
o ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss erworben wurde oder
o ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
• im Bewachungsregister eingetragen sind,
• nicht im Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) oder Zwölftes Buch (SGB XII) stehen und
• bereits Schulungen in den Bereichen Brandschutz und Evakuierung abgelegt haben.
10.) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001
11.) Vorlage eines Schulungsplans der einzusetzenden Mitarbeiter über die Dauer des Auftragszeitraums in Bezug auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Themen
Antidiskriminierung (Schutz von Individuen vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität),
Traumatisierung (Erkennen und Umgang mit Menschen, die einem belastenden Ereignis oder einer belastenden Situation ausgesetzt sind oder waren),
Radikalisierung (Erkennen und Umgang mit Menschen, die radikale oder extreme politische, rassistische, soziale oder religiöse Einstellungen und Überzeugungen entwickeln oder übernehmen)
Umgang mit psychisch auffälligen Personen,
Deeskalation und
Brandschutz und Evakuierung (Ergreifung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz, Bedienung von Brandmeldeanlagen, Evakuierung von Gebäuden in Gefahrensituationen).
Das Schulungskonzept muss zudem folgende Inhalte beschreiben:
Thema, Inhalte, Dauer, Häufigkeit, Rhythmus der wiederkehrenden Schulungen.
Einzelheiten zu Schulungsmethodik, Schulungsort, Inhalt und praktischen Übungen, Kursdauer und Qualifikation der Schulungsleiter sind mitzuteilen.
Zusätzlich ist eine förmliche Verpflichtung beizulegen, die beinhaltet, dass die Schulungen für die Personen durchgeführt werden, die den Auftrag ausführen. Des Weiteren ist dem Angebot ein ausführlicher Terminplan dieser Schulungen beizulegen. Der Terminplan muss auch die Anzahl der Schulungsstunden und die Anzahl der Mitarbeiter enthalten, die am jeweiligen Datum teilnehmen.
12.) Vorlage aller zu einer Preisprüfung des Stundenverrechnungssatzes notwendigen Unterlagen in tabellarischer Form (Unterteilung in direkte Lohnkosten, lohnabhängige Kosten, Lohnzusatzkosten und sonstige Kosten).