Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) oder durch Eigenerklärungen gem.Formblatt „124 LD Eigenerklärungen zur Eignung“ oder durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Im Formblatt „124 LD Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
- Registereintragungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen in Euro.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Kalenderjahren ausgeführt wurden
- Angaben zu Arbeitskräften
Das Formblatt "124 LD Eigenerklärung zur Eignung" steht unter den Vergabeunterlagen uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt „124 LD Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt
„124 LD Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten Frist die Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO vorzulegen.