Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben. Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine):
Auf der Heid 100, Neubiberg mit bis zu sieben Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) je nach Belegung pro Schicht
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Schlehenring, Kirchheim mit bis zu drei Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht,
Betastr., Unterföhring mit bis zu sechs Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Zugspitzstr., Grünwald mit bis zu zwei Sicherheitdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Rosenheimer Landstr. 120, Ottobrunn mit bis zu drei Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Neubiberg
Kirchheim, Unterföhring
Grünwald, Ottobrunn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Referenzangaben des Bieters als Anhang 7 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (über mindestens drei, höchstens fünf
geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Liefer und
Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/
Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)),
-Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff oder einer gleichwertigen, gültigen Zertifizierung als Anhang 8 zum Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Gültige Bescheinigung i.S.v. § 11 Abs. 6 BewachV oder ein Nachweis i.S.v. § 8 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 BewachV für den, bzw. für die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiter als Anhang 9 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Gültige Bescheinigung i.S.v. § 11 Abs. 6 BewachV oder ein Nachweis i.S.v. § 8 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 BewachV für den, bzw. für die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiter als Anhang 9 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
Mindeststandards:
Fortsetzung III.1.3) Auflistung und kurze Beschreibung Eignungskriterien:
-Beschreibung des vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zur Auftragsausführung eingesetzten Kontrollsystem i.S.v. Nr. 4.18 der DIN
77200-1:2017-11 als Anhang 10 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten
drei Jahren ersichtlich ist (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des mit der Auftragsausführung eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit der Einsatzleitung
Weiterbildungskonzept
Erfahrung des Objektleiters
Preis (Gewichtung): 40 %
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 002-002306 (2022-12-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED51/2022-259611
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren für Los 3 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht. Es wird für dieses Los ein neues Vergabeverfahren, nämlich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Das Landratsamt München ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VgV berechtigt, das Vergabeverfahren für Los 3 aufzuheben, da kein Angebot den Bedingungen entspricht. Es wird für dieses Los ein neues Vergabeverfahren, nämlich ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingeleitet (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-17 📅
Name: PS Private Security GmbH
Postanschrift: Rüdesheimer Str. 7
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-30 📅
Name: secura protect Süd GmbH
Postanschrift: Industriestr. 7
Postort: Langenselbold
Postleitzahl: 63486
Land: Main-Kinzig-Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 068-203890 (2023-03-31)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED51/2023-264752
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 3
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können. Da das Teillos 3 (Los 3) im ersten Vergabeverfahren (offenes Verfahren) nicht vergeben werden konnte, wurde nun ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für dieses Los durchgeführt.
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 3
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können. Da das Teillos 3 (Los 3) im ersten Vergabeverfahren (offenes Verfahren) nicht vergeben werden konnte, wurde nun ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für dieses Los durchgeführt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 3
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können. Da das Teillos 3 (Los 3) im ersten Vergabeverfahren (offenes Verfahren) nicht vergeben werden konnte, wurde nun ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für dieses Los durchgeführt.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können. Da das Teillos 3 (Los 3) im ersten Vergabeverfahren (offenes Verfahren) nicht vergeben werden konnte, wurde nun ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für dieses Los durchgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.