Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut. Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben. Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben.
Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können.
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben.
Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-11 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 131-373714
ABl. S-Ausgabe: 131
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu vergeben.
Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser Ausschreibung beteiligen können.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München:
Karl-Hammerschmidt-Str. 30 in Aschheim insgesamt 2 SMA je Schicht
Emeranstr. 20 in Feldkirchen insgesamt 1 SMA je Schicht
Mayerbacherstr. 52 – 52 m in Ismaning insgesamt 3 SMA je Schicht
Räterstr. 40 in Kirchheim insgesamt 1 SMA je Schicht
Benzstr. 1c in Kirchheim insgesamt 1 SMA je Schicht
Bauhofstr. 10 in Unterföhring insgesamt 3 SMA je Schicht
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bretonischer Ring 1 in Grasbrunn insgesamt 1 SMA je Schicht
Hans-Pinsel-Str. 2 – 3 in Haar insgesamt 3 SMA je Schicht
Brunnerstr. 25 in Haar insgesamt 2 SMA je Schicht
Ottobrunnerstr. 7 in Höhenkirchen-Siegertsbrunn insgesamt 2 SMA je Schicht
Bezeichnung des Loses: Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München - Los 3
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Holzstr. 31 und 33 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Sommerfeld 1 und 1 a in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Schulstr. 1 und 3 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Äußerer Stockweg 24 und 26 in Oberhaching Bestreifung durch SMA „Am Dölling“
Am Dölling 1, 3 und 5 Zentrales Wachbüro in Oberhaching insgesamt 2 SMA je Schicht
Lindenweg 9 in Sauerlach insgesamt 1 SMA je Schicht
Köglweg 100 a – g in Taufkirchen insgesamt 2 SMA je Schicht
An der Hachinger Haid in Unterhaching insgesamt 1 SMA je Schicht (die Unterkunft wird derzeit umgebaut und wird zukünftig bis zu 3 SMA je Schicht haben)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses für den/die Geschäftsführer des Bieters, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate, als Anhang 1 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses für den/die Geschäftsführer des Bieters, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate, als Anhang 1 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) als Anhang 2 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) als Anhang 2 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage der gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) als Anhang 3 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit aktuellem Stand als Anhang 4 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit aktuellem Stand als Anhang 4 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Versicherungsnachweis als Anhang 5 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!):
a)1.000.000,- EUR für Personenschäden,
b)1.000.000,- EUR für Sachschäden und
c)250.000,- EUR Vermögensschäden,
d)250.000,- EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen
e)wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
-falls einschlägig: Versicherungsbestätigung als Anhang 6 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sicherheitsleistungen in Flüchtlingsunterkünften), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Ge-schäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sicherheitsleistungen in Flüchtlingsunterkünften), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Ge-schäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Referenzangaben des Bieters als Anhang 7 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (über mindestens 3, höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)),
-Referenzangaben des Bieters als Anhang 7 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (über mindestens 3, höchstens 5 geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)),
-Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff oder einer gleichwertigen, gültigen Zertifizierung als Anhang 8 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Gültige Bescheinigung i.S.v. § 11 Abs. 6 BewachV oder ein Nachweis i.S.v. § 8 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 BewachV für den, bzw. beim Angebot für mehrere Lose, für die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiter als Anhang 9 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Gültige Bescheinigung i.S.v. § 11 Abs. 6 BewachV oder ein Nachweis i.S.v. § 8 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 BewachV für den, bzw. beim Angebot für mehrere Lose, für die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiter als Anhang 9 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Beschreibung des vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zur Auftragsausführung eingesetzten Kontrollsystem i.S.v. Nr. 4.18 der DIN 77200-1:2017-11 als Anhang 10 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des mit der Auftragsausführung eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit der Einsatzleitung
Weiterbildungskonzept
Erfahrung des Objektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 35 %
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 131-373714 (2022-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED51/2022-249149
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt 18 Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
An der Hachinger Haid in Unterhaching insgesamt 1 SMA je Schicht (die Unterkunft wird derzeit umgebaut und wird zukünftig bis zu 3 SMA je
Schicht haben)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des mit der Auftragsausführung eingesetzten Personals 15 % Erreichbarkeit der Einsatzleitung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-30 📅
Name: AF Security GmbH
Postanschrift: Waldkraiburger Str. 3
Postort: Neutraubling
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland 🇩🇪 Regensburg, Landkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: WWD Dienstleistungen GmbH
Postanschrift: Aschauer Str. 30
Postort: München
Postleitzahl: 81548
Land: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
3
1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.