Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
11) Mindestens. 3 Referenzaufträge im Bereich Sicherheitsdienstleistungen im ÖPNV in Deutschland mit jeweils einem Auftragsvolumen von mindestens 1,0 Mio Euro/ Jahr und einer Dauer von jeweils mindestens 2 Jahren
a. Nur Aufträge, die vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind, d.h. mit Einsatz von Sicherheitspersonal (mit Sicherheitsaufgaben und Fahrgastkontakt , also z.B. kein reiner Objektschutz, kein reines Prüf- oder Servicepersonal
b. Nur seit mindestens 2 Jahren bestehende Aufträge und Aufträge deren Ende nicht länger als 3 Jahre zurückliegt
c. davon mindestens 1 Auftrag mit einem Auftragsvolumen von mindestens. 3,0 Mio/Jahr
d. davon mindestens. 1 Auftrag mit eigenem Hausrechtsbereich (Tätigkeit auch in Bahnhöfen, Haltestellen oder vergleichbaren Liegenschaften)
e. Gewertet werden nur nachgewiesene Aufträge mit positiver Referenz
i. Referenzaufträge müssen belegt werden
ii. Angaben über Kontaktdaten beim Auftraggeber zur Einholung von Informationen müssen bereitgestellt werden
12) Mindestens 1 derzeit laufender Referenzauftrag im Bereich Sicherheitsdienstleistungen mit Schusswaffen in Deutschland mit einem Auftragsvolumen von mindestens 1,0 Mio Euro /Jahr und einer bereits abgelaufenen Dauer von mindestens 2 Jahren
a. Nur bestehende Aufträge
b. Gewertet werden nur nachgewiesene Aufträge mit positiver Referenz
a. Referenzaufträge müssen belegt werden
b. Angaben über Kontaktdaten beim Auftraggeber zur Einholung von Informationen müssen bereitgestellt werden
13) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Mindestens. 1.500 eigene Sicherheitsmitarbeiter in Deutschland in 2022
14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1
- Nachweis, dass der Bieter zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition gemäß §28, Absatz 1 WaffG berechtigt ist
15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.