Bedingungen für die Vertragserfüllung
Anforderungen an das eingesetzte Personal
1. Die zur Bewachung eingesetzten Personen müssen über hinreichende deutsche
Sprachkenntnisse, vergleichbar mit dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
für Sprachen B2 -Selbstständige Sprachverwendung, zur Ausübung der Tätigkeit verfügen. Sie müssen insbesondere in der Lage sein, mündlich, fernmündlich und/oder schriftlich über besondere Vorkommnisse Bericht zu erstatten. Die Personen, mit denen
die Stadt Recklinghausen als Auftraggeber über die Vertragserfüllung, insbesondere etwaige Beanstandungen, kommuniziert, müssen ebenfalls über die hierfür erforderlichen
deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift liegen u. a. vor, wenn:
o ein Sprachzertifikat mit mind. dem Niveau B2 bei einem nach dem Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten
Sprachkursveranstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben
wurde,
o vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst
höhere Klasse) besucht wurde,
o ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss fügen. Sie müssen insbesondere in der Lage sein, mündlich, fernmündlich und/oder
schriftlich über besondere Vorkommnisse Bericht zu erstatten. Die Personen, mit denen
die Stadt Recklinghausen als Auftraggeber über die Vertragserfüllung, insbesondere
etwaige Beanstandungen, kommuniziert, müssen ebenfalls über die hierfür erforderlichen
deutschen Sprachkenntnisse verfügen.
Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift liegen u. a. vor, wenn:
o ein Sprachzertifikat mit mind. dem Niveau B2 bei einem nach dem Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten
Sprachkursveranstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben
wurde,
o vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst
höhere Klasse) besucht wurde,
o ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher Schulabschluss
erworben wurde oder
o ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder
eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
2. Darüber hinaus sind, für die eingesetzten Personen vor Ort, Grundkenntnisse der
englischen Sprache analog des Kompetenzniveaus A2 (Grundlagen) des Gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.
3. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; das Renteneintrittsalter darf nicht überschritten
sein.
4. Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss entsprechend geschult sein (mind. eine
Schulung zum Thema deeskalierendes Verhalten / Konfliktmanagement) und sollte
bereits über Erfahrung in der Ausübung der beschriebenen Aufgaben verfügen.
5. Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss erfolgreich an den Lehrgängen zur Brandverhütung
und Brandbekämpfung sowie zur Evakuierung von bewohnten Objekten
teilgenommen haben.
6. Impf- / Testnachnachweis entsprechend der Vorgaben der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung
7. Das eingesetzte Personal darf für die Tätigkeiten nicht offensichtlich ungeeignet sein.
Die Vorgaben des § 3 DGUV Vorschrift 23 sind zu beachten.
8. Gepflegte Umgangsformen und ein angemessenes Erscheinungsbild
9. Physische und psychische Belastbarkeit in besonderen Stresssituationen
Die unter 1. - 6. geforderten Voraussetzungen sind der Auftraggeberin auf Verlangen - vor
der Arbeitsaufnahme des jeweiligen Mitarbeiters oder während der Erbringung der Dienstleistung
- jederzeit unverzüglich schriftlich oder elektronisch mit geeigneten Nachweisen zu belegen.
Es ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorzulegen.