Beauftragung der sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz) 1. Gesamstunden Gesamtbetreuungszeit von mind. 368 Std. pro Jahr (durchschnittlich) (Höchstmenge: 400 Stunden pro anno) 2. Leistungszeitraum für den Zeitraum 01.07.2023 - 30.06.2025 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2027) Die Option auf eine mögliche Verlängerung ab dem 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 wird vorbehalten. 3. Umfang Nach Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 sind für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin pro Jahr für die Grundbetreuung als Summenwerte vorgeschrieben. Hieraus ergibt sich ein Leistungsvolumen von 108 Std. / Jahr. Die Mitarbeiter*innenzahl wird jährlich zum Stichtag 1.11. errechnet. Die Auftraggeberin wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit informieren und die Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung neu festlegen. Der Personalaufwand für den sicherheitstechnischen Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung nach Anhang 4 der DGUV V2 beträgt für den Zeitraum 01.07.23 - 30.06.24 260 Std. Die weiteren jährlichen betriebsspezifischen Betreuungszeiten sind mit der Auftraggeberin im Vorfeld bedarfsorientiert 3 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraumes abzustimmen. Somit ergibt sich eine Gesamtbetreuungszeit von 368 Std. pro Jahr (108 Std. Grundbetreuung + 260 Std. betriebsspezifische Betreuung). Auf diese Zeiten werden An- und Abreisezeiten nicht angerechnet. Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung sind mit der Auftraggeberin abzustimmen. Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin verpflichtet sich der Stadt Schwelm insbesondere in dringenden Fällen, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) telefonisch bzw. per E-Mail zu beraten und zu unterstützen. I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden jeweils in Höhe von mindestens 3.000.000 €) Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. b) fachliche Eignung aa) 3 Referenzen: Ein Nachweis von 3 Referenzen aus dem kommunalen Sektor aus den letzten 3 Jahren ist notwendig und vorzuweisen. bb) Vorlage einer Musterbetriebsanweisung (beispielsw. für Corona) cc) Nachweis der Qualifikation nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz Entsprechende Referenzen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum Ausführungsende: 01.07.2023 - 30.06.2025 (Option auf einmalige Verlängerung) Bitte beachten Sie die beiliegende Checkliste für die Angebotsabgabe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: S-SCHWELM-2022-0050
Kurze Beschreibung:
Beauftragung der sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz)
1. Gesamstunden
Gesamtbetreuungszeit von mind. 368 Std. pro Jahr (durchschnittlich)
(Höchstmenge: 400 Stunden pro anno)
2. Leistungszeitraum
für den Zeitraum 01.07.2023 - 30.06.2025 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2027)
Die Option auf eine mögliche Verlängerung ab dem 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 wird vorbehalten.
3. Umfang
Nach Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 sind für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin pro Jahr für die Grundbetreuung als Summenwerte vorgeschrieben.
Hieraus ergibt sich ein Leistungsvolumen von 108 Std. / Jahr.
Die Mitarbeiter*innenzahl wird jährlich zum Stichtag 1.11. errechnet. Die Auftraggeberin wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit informieren und die Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung neu festlegen.
Der Personalaufwand für den sicherheitstechnischen Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung nach Anhang 4 der DGUV V2 beträgt für den Zeitraum 01.07.23 - 30.06.24 260 Std.
Die weiteren jährlichen betriebsspezifischen Betreuungszeiten sind mit der Auftraggeberin im Vorfeld bedarfsorientiert 3 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraumes abzustimmen.
Somit ergibt sich eine Gesamtbetreuungszeit von 368 Std. pro Jahr (108 Std. Grundbetreuung + 260 Std. betriebsspezifische Betreuung).
Auf diese Zeiten werden An- und Abreisezeiten nicht angerechnet.
Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin verpflichtet sich der Stadt Schwelm insbesondere in dringenden Fällen, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) telefonisch bzw. per E-Mail zu beraten und zu unterstützen.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden jeweils in Höhe von mindestens 3.000.000 €)
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
b) fachliche Eignung
aa) 3 Referenzen: Ein Nachweis von 3 Referenzen aus dem kommunalen Sektor aus den letzten 3 Jahren ist notwendig und vorzuweisen.
bb) Vorlage einer Musterbetriebsanweisung (beispielsw. für Corona)
cc) Nachweis der Qualifikation nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz
Entsprechende Referenzen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Ausführungsende: 01.07.2023 - 30.06.2025 (Option auf einmalige Verlängerung)
Bitte beachten Sie die beiliegende Checkliste für die Angebotsabgabe.
Beauftragung der sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz)
1. Gesamstunden
Gesamtbetreuungszeit von mind. 368 Std. pro Jahr (durchschnittlich)
(Höchstmenge: 400 Stunden pro anno)
2. Leistungszeitraum
für den Zeitraum 01.07.2023 - 30.06.2025 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2027)
Die Option auf eine mögliche Verlängerung ab dem 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 wird vorbehalten.
3. Umfang
Nach Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 sind für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin pro Jahr für die Grundbetreuung als Summenwerte vorgeschrieben.
Hieraus ergibt sich ein Leistungsvolumen von 108 Std. / Jahr.
Die Mitarbeiter*innenzahl wird jährlich zum Stichtag 1.11. errechnet. Die Auftraggeberin wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit informieren und die Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung neu festlegen.
Der Personalaufwand für den sicherheitstechnischen Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung nach Anhang 4 der DGUV V2 beträgt für den Zeitraum 01.07.23 - 30.06.24 260 Std.
Die weiteren jährlichen betriebsspezifischen Betreuungszeiten sind mit der Auftraggeberin im Vorfeld bedarfsorientiert 3 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraumes abzustimmen.
Somit ergibt sich eine Gesamtbetreuungszeit von 368 Std. pro Jahr (108 Std. Grundbetreuung + 260 Std. betriebsspezifische Betreuung).
Auf diese Zeiten werden An- und Abreisezeiten nicht angerechnet.
Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin verpflichtet sich der Stadt Schwelm insbesondere in dringenden Fällen, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) telefonisch bzw. per E-Mail zu beraten und zu unterstützen.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden jeweils in Höhe von mindestens 3.000.000 €)
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
b) fachliche Eignung
aa) 3 Referenzen: Ein Nachweis von 3 Referenzen aus dem kommunalen Sektor aus den letzten 3 Jahren ist notwendig und vorzuweisen.
bb) Vorlage einer Musterbetriebsanweisung (beispielsw. für Corona)
cc) Nachweis der Qualifikation nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz
Entsprechende Referenzen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Ausführungsende: 01.07.2023 - 30.06.2025 (Option auf einmalige Verlängerung)
Bitte beachten Sie die beiliegende Checkliste für die Angebotsabgabe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-14 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 219-630369
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beauftragung der sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz)
1. Gesamstunden
Gesamtbetreuungszeit von mind. 368 Std. pro Jahr (durchschnittlich)
(Höchstmenge: 400 Stunden pro anno)
2. Leistungszeitraum
für den Zeitraum 01.07.2023 - 30.06.2025 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2027)
Die Option auf eine mögliche Verlängerung ab dem 01.07.2025 bis zum 30.06.2027 wird vorbehalten.
3. Umfang
Nach Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 sind für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin pro Jahr für die Grundbetreuung als Summenwerte vorgeschrieben.
Nach Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 sind für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt / die Betriebsärztin Einsatzstunden pro Mitarbeiter und Mitarbeiterin pro Jahr für die Grundbetreuung als Summenwerte vorgeschrieben.
Hieraus ergibt sich ein Leistungsvolumen von 108 Std. / Jahr.
Die Mitarbeiter*innenzahl wird jährlich zum Stichtag 1.11. errechnet. Die Auftraggeberin wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit informieren und die Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung neu festlegen.
Der Personalaufwand für den sicherheitstechnischen Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung nach Anhang 4 der DGUV V2 beträgt für den Zeitraum 01.07.23 - 30.06.24 260 Std.
Die weiteren jährlichen betriebsspezifischen Betreuungszeiten sind mit der Auftraggeberin im Vorfeld bedarfsorientiert 3 Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraumes abzustimmen.
Somit ergibt sich eine Gesamtbetreuungszeit von 368 Std. pro Jahr (108 Std. Grundbetreuung + 260 Std. betriebsspezifische Betreuung).
Auf diese Zeiten werden An- und Abreisezeiten nicht angerechnet.
Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.
Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin verpflichtet sich der Stadt Schwelm insbesondere in dringenden Fällen, kurzfristig (innerhalb eines Werktages) telefonisch bzw. per E-Mail zu beraten und zu unterstützen.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden jeweils in Höhe von mindestens 3.000.000 €)
Ein entsprechender Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
b) fachliche Eignung
aa) 3 Referenzen: Ein Nachweis von 3 Referenzen aus dem kommunalen Sektor aus den letzten 3 Jahren ist notwendig und vorzuweisen.
bb) Vorlage einer Musterbetriebsanweisung (beispielsw. für Corona)
cc) Nachweis der Qualifikation nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz
Entsprechende Referenzen und Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Ausführungsende: 01.07.2023 - 30.06.2025 (Option auf einmalige Verlängerung)
Bitte beachten Sie die beiliegende Checkliste für die Angebotsabgabe.
Geschätzter Gesamtwert: 200 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Somit ergibt sich eine Gesamtbetreuungszeit von mind. 368 Std. pro Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Schwelm
Der Bürgermeister
Hauptstraße 14
58332 Schwelm
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden jeweils in Höhe von mindestens 3.000.000 €)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
aa) 3 Referenzen: Ein Nachweis von 3 Referenzen aus dem kommunalen Sektor aus den letzten 3 Jahren ist notwendig und vorzuweisen.
bb) Vorlage einer Musterbetriebsanweisung (beispielsw. für Corona)
cc) Nachweis der Qualifikation nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 219-630369 (2022-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beauftragung der sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz)
1. Gesamstunden
Gesamtbetreuungszeit von mind. 368 Std. pro Jahr (durchschnittlich)
(Höchstmenge: 400 Stunden pro anno)
2. Leis
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge