Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Oberwesterwaldbahn Los 1-4
22FEI62747”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen Bahn AG und unterstützende bauaffine...”
Kurze Beschreibung
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SbaD für OWB BÜ, Bauabschnitt 6 - Los 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Ort der Leistung: Westerwaldkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hachenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 1.280 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.560 h Sicherungspersonal, ca. 320 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 300 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 6...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 1.280 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.560 h Sicherungspersonal, ca. 320 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 300 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 6 St Schutzhaltsignal (Sh2), ca. 480 h Bahnübergangsposten, ca. 2 St MobSi Grundposition, ca. 20 d MobSi Betriebsstoffe, ca. 2 St NWS BÜP, ca. 2 St NWS BÜP techn. Detektion
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-13 📅
Datum des Endes: 2023-12-01 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“zu II.2.10) Angaben über Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag): Nebenangebot/e können gem. Sicherungsvertrag Anlage 5 eingereicht werden. Varianten...”
Zusätzliche Informationen
zu II.2.10) Angaben über Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag): Nebenangebot/e können gem. Sicherungsvertrag Anlage 5 eingereicht werden. Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag) ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots sind nicht zugelassen (vgl. auch Anschreiben Leistungsanfrage SbaD 208.1124V10).
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SbaD für OWB BÜ Bauabschnitt 7 - Los 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 1.120 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.240 h Sicherungspersonal, ca. 280 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 200 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 4...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 1.120 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.240 h Sicherungspersonal, ca. 280 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 200 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 4 St Schutzhaltsignal (Sh2), ca. 1.680 h Bahnübergangsposten, ca. 2 St MobSi Grundposition, ca. 70 d MobSi Betriebsstoffe, ca. 2 St NWS BÜP, ca. 2 St NWS BÜP techn. Detektion
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SbaD für OWB BÜ Bauabschnitt 8 - Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 3.360 h Sicherungsaufsicht, ca. 6.720 h Sicherungspersonal, ca. 840 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 1.100 m Sichtbare Abgrenzung, ca....”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 3.360 h Sicherungsaufsicht, ca. 6.720 h Sicherungspersonal, ca. 840 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 1.100 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 100 m Feste Absperrung, ca. 22 St Schutzhaltsignal (Sh2), ca. 3.840 h Bahnübergangsposten, ca. 6 St MobSi Grundposition, ca. 160 d MobSi Betriebsstoffe, ca. 6 St NWS BÜP, ca. 6 St NWS BÜP techn. Detektion
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SbaD für OWB BÜ Bauabschnitt 9 - Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 2.480 h Sicherungsaufsicht, ca. 4.960 h Sicherungspersonal, ca. 620 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 800 m Sichtbare Abgrenzung, ca....”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 2.480 h Sicherungsaufsicht, ca. 4.960 h Sicherungspersonal, ca. 620 d fernbedienbarer akustischer Warnsignalgeber, ca. 800 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 400 m Feste Absperrung, ca. 16 St Schutzhaltsignal (Sh2), ca. 4.800 h Bahnübergangsposten, ca. 10 St MobSi Grundposition, ca. 200 d MobSi Betriebsstoffe, ca. 10 St NWS BÜP, ca. 10 St NWS BÜP techn. Detektion
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
- Erklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen, z..B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
- Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. GTU Mobility GmbH & Co. KG
2. DB Engineering & Consulting GmbH
3. SWECO GmbH
4. Rheinoffensiv GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, ob und inwieweit wir mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden sind (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
- Erklärung, ob
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
- Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Lieferant-werden/Praequalifikation#)
Die entspr. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
- Zusätzlich folgende Mindestanforderungen der personellen und technischen Leistungsfähigkeit (entsprechend der neuen PQ ab 2023)
- Leistungsfähigkeitsklasse III der neuen PQ ab 2023: Aufgrund der Änderung der Rahmenbedingungen für die Präqualifikation folgendes zu beachten:
Es ist durch den Bieter bei Angebotsabgabe die Leistungsfähigkeit (Mindestanforderungen für diese Vergabe
entsprechen der Leistungsfähigkeitsklasse III der neuen PQ ab 2023) bestätigen/ nachzuweisen.
Mindestanforderungen:
- Personelle Leistungsfähigkeit: 60 Personale, davon 30 Sicherungsposten, 30 Sicherungsaufsichten, 20 ATWS-Bediener und 5 Planer und
- Technische Leistungsfähigkeit: 4000 m ATWS-Ketten bzw. 5 mobile Funkwarnsysteme, 1 ERRI-Schnittstelle
und 300 m feste Absperrung.
- Bei der Bildung einer BIEGE muss der BIEGE-Führer die o.g. Personellen sowie Technischen Mindestanforderungen (gem. Leistungsfähigkeitsklasse III) erfüllen. Die BIEGE-Mitglieder müssen folgende Anforderungen (gem. der Leistungsfähigkeitsklasse II) erfüllen:
- Personelle Mindestanforderung: 30 Personale davon 15 Sipo, 15 Sicherungsaufsicht, 10 Bediener, 3 Planer
- Technische Mindestanforderung: 3 ATWS, 300 m feste Absperrung
- Als Nachweis ist die den Vergabeunterlagen beiliegende Exceltabelle "Nachweis Kapazität Qualifikation
SbaD" zu verwenden und dem Angebot beizufügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-16
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-02-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-16
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde nicht erforderlich.
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 241-693759 (2022-12-09)