Auftragsbekanntmachung (2022-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: 22FEI57051
Kurze Beschreibung:
Sicherungsleistungen Brücken Bernau: EÜ Bahnhofstraße und EÜ Börnicker Chaussee:
2022_1.120 h Sicherungsaufsicht, 1.120 h Sicherungsposten, 1.340 Meter Feste Absperrung, 434 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2023_664 h Sicherungsaufsicht, 664 h Sicherungsposten, 790 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2024_432 h Sicherungsaufsicht, 432 h Sicherungsposten, 1.040 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
Sicherungsleistungen Brücken Bernau: EÜ Bahnhofstraße und EÜ Börnicker Chaussee:
2022_1.120 h Sicherungsaufsicht, 1.120 h Sicherungsposten, 1.340 Meter Feste Absperrung, 434 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2023_664 h Sicherungsaufsicht, 664 h Sicherungsposten, 790 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2024_432 h Sicherungsaufsicht, 432 h Sicherungsposten, 1.040 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
2022_1.120 h Sicherungsaufsicht, 1.120 h Sicherungsposten, 1.340 Meter Feste Absperrung, 434 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2023_664 h Sicherungsaufsicht, 664 h Sicherungsposten, 790 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2024_432 h Sicherungsaufsicht, 432 h Sicherungsposten, 1.040 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
Sicherungsleistungen zur Sicherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen für Bauvorhaben Brücken Bernau: EÜ Bahnhofstraße und EÜ Börnicker Chaussee:
Beschreibung der Optionen:
Option I - Beauftragung der Jahresscheibe 2023
Option II - Beauftragung der Jahresscheibe 2024
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Angebotserklärung zum Vertrag vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss von Angeboten mit unvollständigen Angebotserklärungen ausdrücklich vor.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist die Angebotserklärung zum Vertrag vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich den Ausschluss von Angeboten mit unvollständigen Angebotserklärungen ausdrücklich vor.
Zwingend erforderlich sind:
- Erklärung zur Verbundenheit mit Ingenieurbüros:
Der Bieter erklärt, ob und in wieweit er mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden ist (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter erklärt, ob und in wieweit er mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden ist (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH,
2. Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft,
3. GI-CONSULT GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung zur Verbundenheit mit anderen Sicherungsunternehmen:
Der Bieter teilt in der Angebotserklärung mit, ob und inwieweit er mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden ist (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter teilt in der Angebotserklärung mit, ob und inwieweit er mit anderen Sicherungsunternehmen verbunden ist (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen geschäftsführenden Organen) oder eine wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
- Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodexes für Geschäftspartner
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die entspr., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
Warengruppe Sicherungsleistungen:
- mit automatischen/mobilen Warnsystemen
-Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung
Bekanntg. der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2021/S 209-548770 vom 27.10.2021.
Eine PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung mit automatischen/mobilen Warnsystemen“ schließt die PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung“ ein.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin
Zusätzliche Informationen: Keine.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die diesen Bewerbungsbedingungen nicht entsprechen, von der Wertung auszuschließen.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die diesen Bewerbungsbedingungen nicht entsprechen, von der Wertung auszuschließen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/) der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Angebote sind ohne Ausnahme über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/) der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Der Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache. Angebote sind ohne Ausnahme über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der DB AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der DB AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem genannten Vergabeportal aufgeführt.
Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach des Vergabeportals der DB AG zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. Unternehmen, die sich nicht registriert haben, sind dazu aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen, Korrekturen und Informationen zu informieren. Bei technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der DB AG können sich Unternehmen an die kostenlose Bieterhotline wenden. Die Kommunikationsdaten sind auf dem genannten Vergabeportal aufgeführt.
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen an den vorgegebenen Texten berechtigen den Auftraggeber zum Ausschluss des Angebots.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 036-094115 (2022-02-16)
Ergänzende Angaben (2022-03-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-11 📅
Name: SGB Securitas Gleisbausicherung GmbH
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22309
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2022/S 075-205631 (2022-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherungsleistungen Brücken Bernau: EÜ Bahnhofstraße und EÜ Börnicker Chaussee
Referenznummer: 22FEI57051
Kurze Beschreibung:
Sicherungsleistungen Brücken Bernau: EÜ Bahnhofstraße und EÜ Börnicker Chaussee:
2022_1.120 h Sicherungsaufsicht, 1.120 h Sicherungsposten, 1.340 Meter Feste Absperrung, 434 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2023_664 h Sicherungsaufsicht, 664 h Sicherungsposten, 790 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2024_432 h Sicherungsaufsicht, 432 h Sicherungsposten, 1.040 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
Sicherungsleistungen Brücken Bernau: EÜ Bahnhofstraße und EÜ Börnicker Chaussee:
2022_1.120 h Sicherungsaufsicht, 1.120 h Sicherungsposten, 1.340 Meter Feste Absperrung, 434 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2023_664 h Sicherungsaufsicht, 664 h Sicherungsposten, 790 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
2024_432 h Sicherungsaufsicht, 432 h Sicherungsposten, 1.040 Meter Feste Absperrung, 79 Meter vollisolierte Feste Absperrung, Automatisches Warnsystem, Signalisierung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Bahnübergangsposten, Bahnübergangshilfsposten
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3b334510-b3e6-4f98-be25-c84db8c15d0e Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-25 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Barnim
🏙️
Postleitzahl: 16321
Stadt: Bernau bei Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - SGB Securitas Gleisbausicherung Gmb
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-11 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2022804012
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SGB Securitas Gleisbausicherung Gmb
Nationale Registrierungsnummer: 2ace509e-ede3-4c4a-8687-b03123ad30c2
Postanschrift: Berner Straße 4
Postleitzahl: 60437
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-09+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Zur Absicherung der Bauleistungen waren zus. ATWS mit den entsprechenden notwendigen Sicherungsaufsichten inkl. Zulagen gem. Sicherungsplan notwendig.
In einem Bauabschnitt darf grundsätzlich immer nur eine Sicherungsunternehmen tätig sein. Deswegen kann die Leistung nicht an ein zweites Unternehmen vergeben werden.
Die benötigten Sicherungsleistungen sind immer erst mit vorliegen des Sicherungsplanes klar. Dieser liegt meist so kurzfristig vor, dass eine erneute Vergabe dazu führen würde, dass die Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN der Bauleistung gefährdet würden.
Zur Absicherung der Bauleistungen waren zus. ATWS mit den entsprechenden notwendigen Sicherungsaufsichten inkl. Zulagen gem. Sicherungsplan notwendig.
In einem Bauabschnitt darf grundsätzlich immer nur eine Sicherungsunternehmen tätig sein. Deswegen kann die Leistung nicht an ein zweites Unternehmen vergeben werden.
Die benötigten Sicherungsleistungen sind immer erst mit vorliegen des Sicherungsplanes klar. Dieser liegt meist so kurzfristig vor, dass eine erneute Vergabe dazu führen würde, dass die Betren und die damit in Zusammenhang stehende IBN der Bauleistung gefährdet würden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: NT 06: zusätzliche Leistung: ATWS und Sicherungsaufsicht
Quelle: OJS 2024/S 241-758461 (2024-12-09)