Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bewerber erklärt
-dass das Unternehmen über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit folgendem Versicherungsschutz verfügt, die im Falle des Zuschlages für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:
mindestens 5 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden
mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden
Für den Fall, dass eine solche Versicherung noch nicht besteht, erklärt der Bieter,
-dass er dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem hier ausgeschriebenen Projekt, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder einem anderen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird,
-dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. € pro Schadensfall Personen- und Sachschäden abgeschlossen wird,
-dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. € pro Schadensfall für Vermögensschäden abgeschlossen wird,
-dass er den Versicherungsschutz für die Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird und
-dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelas-senen Versicherer entsprechen werden.
Eigenerklärung zur Eignung
-Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
-Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigenkapitalquote des Bieters bzw. eines Unternehmens der Bietergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
Der Bewerber das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt,
-dass sein Unternehmen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
-dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, nicht die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und nicht seine Tätigkeit eingestellt hat,
-dass keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
-dass sein Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
-dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
-dass er ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
-dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bewerber vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist,
-dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
-dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
— Sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bewerbers äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bewerber unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen.
— Sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebots-abgabe) Änderungen an den vom Bewerber vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.