Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1) Es sind Referenzen aus sechs unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern nachzuweisen, die verschiedene Erfahrungsnachweise beinhalten.
Es sollen für jedes der nachfolgend beschriebenen Tätigkeitsfelder mindestens die genannte Zahl an Referenzen genannt werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre vollständig erbracht wurden und alle Leistungen des Tätigkeitsfeldes umfassen.
Tätigkeitsfelder:
- Mindestens zwei Referenzen für die Herstellung von Trägerbohlwandverbau mit Spritzbetonausfachung
- Mindestens zwei Referenzen für die Herstellung von überschnittenen Bohrpfahlwänden mit einem Pfahldurchmesser von mind. 750 mm und Pfahlwandlängen von mind. 9m (gemessen von OK bis UK Bohrpfahl)
- Mindestens zwei Referenzen für die Herstellung von Trägerbohlwandverbau mit einer Trägerlänge von mind. 11 m (gemessen von OK bis UK Stahlträger)
- Mindestens zwei Referenzen für Leistungen im Stahlbetonbau zum Bau von Abwasserbauwerken
- Mindestens eine Referenz für die Leistung zur Verlegung von Groß-Profilen (≥ DN 2000) in offener Bauweise
- Mindestens zwei Referenzen für die Herstellung von Düsenstrahlkörpern (HDI)
Für die Referenzen gilt, dass der Auftraggeber und ein Ansprechpartner dieses Auftraggebers sowie der Auftragswert und der Ausführungszeitraum zu benennen sind.
Es dürfen mehrere Tätigkeitsfelder in einer Referenz nachgewiesen werden.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die relevanten Anlagen baulich fertiggestellt sind.
Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zu Referenzen" zu verwenden.
2) Erklärung zu den vom Bieter/von der Bietergemeinschaft erfüllten fachtechnischen Voraussetzungen (siehe "Möglicherweise geforderte Mindeststandards"). Für die Erbringung dieses Nachweises ist das Formular VIII
"Eigenerklärung zu fachtechnischen Anforderungen" zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3) Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular IX zu benennen.
4) Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular X zu benennen. Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit", das jeweils maßgebliche Formular VII "Eigenerklärungen zu Referenzen" und ggf. das Formular VIII "Eigenerklärung zu fachtechnischen Anforderungen" bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen.