Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Signaturkarten-Rahmenvertrag
IT 003-2022
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer...”
Kurze Beschreibung
Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantragsteller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“In Mecklenburg-Vorpommern ist der elektronische Rechtsverkehr (eRV) sowohl für den Post-eingang, als auch für den Postausgang eröffnet. Des Weiteren wird im...”
Beschreibung der Beschaffung
In Mecklenburg-Vorpommern ist der elektronische Rechtsverkehr (eRV) sowohl für den Post-eingang, als auch für den Postausgang eröffnet. Des Weiteren wird im Zivilbereich bereits an allen Amts- und Landgerichten sowie am Oberlandesgericht Rostock mit der elektronischen Akte (eAkte) gearbeitet. Perspektivisch ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Nach Abschluss
der Einführungsphase wird in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns dauerhaft mit der elektronischen Akte gearbeitet.
Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantrag-steller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird.
Somit muss es möglich sein, während der Laufzeit des Rahmenvertrages in einer Kartenperiode schätzungsweise bis zu 3.035 Karten abrufen zu können. Insgesamt ist eine (doppelte) Anzahl i. H. v. 6.070 Einzel- und Multisignaturkarten nicht auszuschließen, da die Dauer eines Signatur-zertifikats ab Einzelabruf und Lieferung 2 Jahre anhält, der Rahmenvertrag aber eine maximale Laufzeit von 48 Monaten hat. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, während der Vertrags-laufzeit insgesamt zwei Abrufe an Einzelsignaturkarten und Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) bis zu 6.070 Karten zu tätigen. Der Bieter muss dementsprechend während der Dauer des Rahmenvertrages über entsprechende Kapazitäten verfügen.
Bei den oben genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte, die keine Mindest- oder Höchstabnahmemengen definieren und aus denen Bieter keine Verbindlichkeiten ableiten können.
Die Höchstabnahmemenge wird für Einzelsignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 7.000 und für Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 1.500 beziffert. Bei diesen Werten handelt es sich somit um Obergrenzen für die maximal mögliche Rahmenvertragslaufzeit, es ergibt sich jedoch keine Verbindlichkeit hinsichtlich der tatsächlichen Abnahmemenge.
Die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate - höchstens jedoch zweimal -, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.
Die zu erbringende Leistung wird ausführlich in Anlage 1 - Leistungsbeschreibung und Anlage 2 - Kriterienkatalog zum Rahmenvertrag beschrieben. Der konkrete Umfang an Einzel-/Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate - höchstens jedoch zweimal -, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate - höchstens jedoch zweimal -, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist, die nicht älter als 6 Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung ist,
— zum Nachweis der Bevollmächtigung des Unterzeichnenden (Anhang 01 Punkt 1 i. V. m. 7) ein Handelsregisterauszug oder eine Handlungsvollmacht.
Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— der Bieter beschreibt sein Unternehmen (nebst Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre) unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— der Bieter beschreibt sein Unternehmen (nebst Angabe der Umsätze der letzten 3 Jahre) unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A 4) - Anhang 03 Punkt 1 und 2 (Formblatt),
— Kopie einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr seit dem Tag des Versands der Bekanntmachung) der Hausbank des Bieters mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bieters, Angabe, ob die Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft.
— Kopie einer aktuellen (d.h. nicht älter als sechs Monate seit dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung) marktüblichen deutschen Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU einschließlich aktueller Deckungsbestätigung für Vermögens-, Sach- und Personenschäden gem. § 18 des Rahmenvertrages. Dabei gelten die folgenden Mindestdeckungssummen: Versicherungssumme für Vermögensschäden: 3 Millionen Euro je Schadensfall; Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden: 5 Millionen Euro je Schadensfall.
— Kopie des Jahresabschlusses, soweit die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2020 nach dem Gesellschaftsrecht des Heimatstaates des Unternehmens vorgeschrieben ist. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2020 vorzulegen. Für den Fall, dass die Veröffentlichung zwar vorgesehen, jedoch noch nicht erfolgt ist, sind die Gründe hierfür sowie eine Kopie des Jahresabschlusses für das Jahr 2019 ein-zureichen. Für den Fall, dass die Veröffentlichung nicht vorgesehen ist, hat der Bieter die Kopie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung und Bilanz aus dem Jahr 2020 vorzulegen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mindestens eine (1) vergleichbare Unternehmensreferenz bzgl. des Leistungsgegenstandes; eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mindestens eine (1) vergleichbare Unternehmensreferenz bzgl. des Leistungsgegenstandes; eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Anforderungen an die Leistungserbringung vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erklärung nach Anhang 4 Punkt 1 (nach Formblatt),
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 2 (nach Formblatt),
— Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Fachkräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren - Anhang 4 Punkt 3 (nach Formblatt),
— Der Bieter ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gem. eIDAS-VO Nr. 910/2014 und in der deutschen Vertrauensliste oder der Vertrauensliste eines Mitgliedstaats der EU gem. Art. 22 eIDAS-VO Nr. 910/2014 gelistet. Nachweis beifügen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - Anhang 01 Punkt 5 (nach Formblatt),
— Angabe, ob Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgt - Anhang 01 Punkt 4 (nach Formblatt) nebst einschlägigen Anforderungen / Anhängen nach Punkt 2.8 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist anzugeben, in welchem Umfang und für welche Teile des Auftrags der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Die Vergabestelle behält sich gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung VgG MV,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs- / Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung VgG MV,
— Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
— Geheimhaltungs- / Verschwiegenheitserklärung für an der Angebotserstellung mitwirkenden u. an Leistungserbringung mitwirkenden Mitarbeiter.
— Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezuges zu Russland (Anhang 06)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-06-16
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Mecklenburg-Vorpommern ist der elektronische Rechtsverkehr (eRV) sowohl für den Post-eingang, als auch für den Postausgang eröffnet. Des Weiteren wird im...”
Beschreibung der Beschaffung
In Mecklenburg-Vorpommern ist der elektronische Rechtsverkehr (eRV) sowohl für den Post-eingang, als auch für den Postausgang eröffnet. Des Weiteren wird im Zivilbereich bereits an allen Amts- und Landgerichten sowie am Oberlandesgericht Rostock mit der elektronischen Akte (eAkte) gearbeitet. Perspektivisch ist die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in allen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Nach Abschluss der Einführungsphase wird in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns dauerhaft mit der elektronischen Akte gearbeitet. Mit diesem Rahmenvertrag sollen sowohl Einzel- als auch Multisignaturkarten mit vorinstallierten qualifizierten Zertifikaten zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur für die Auftraggeberin und ihren Geschäftsbereich (Bedarfsstellen) nebst Instandhaltung beschafft werden. Die Signaturkarten werden im Rahmen von qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheiten nach Art. 3 Nr. 23 eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zum Einsatz kommen und zur Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (d.h. dem schriftformersetzenden Signieren von elektronischen Dokumenten) dienen. Die Feststellung der Identität des Kartenantragstellers erfolgt bei der Auftraggeberin über das sog. Behörden-Ident-Verfahren, bei dem die Identität der Kartenantrag-steller gerichts- und behördenintern bei den jeweiligen Bedarfsstellen bestätigt wird. Somit muss es möglich sein, während der Laufzeit des Rahmenvertrages in einer Kartenperiode schätzungsweise bis zu 3.035 Karten abrufen zu können. Insgesamt ist eine (doppelte) Anzahl i. H. v. 6.070 Einzel- und Multisignaturkarten nicht auszuschließen, da die Dauer eines Signatur-zertifikats ab Einzelabruf und Lieferung 2 Jahre anhält, der Rahmenvertrag aber eine maximale Laufzeit von 48 Monaten hat. Dementsprechend besteht die Möglichkeit, während der Vertrags-laufzeit insgesamt zwei Abrufe an Einzelsignaturkarten und Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) bis zu 6.070 Karten zu tätigen. Der Bieter muss dementsprechend während der Dauer des Rahmenvertrages über entsprechende Kapazitäten verfügen. Bei den oben genannten Werten handelt es sich lediglich um Schätzwerte, die keine Mindest- oder Höchstabnahmemengen definieren und aus denen Bieter keine Verbindlichkeiten ableiten können. Die Höchstabnahmemenge wird für Einzelsignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 7.000 und für Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) auf 1.500 beziffert. Bei diesen Werten handelt es sich somit um Obergrenzen für die maximal mögliche Rahmenvertragslaufzeit, es ergibt sich jedoch keine Verbindlichkeit hinsichtlich der tatsächlichen Abnahmemenge. Die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate - höchstens jedoch zweimal -, soweit der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung nicht mindestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende kündigt. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt somit 48 Monate. Die zu erbringende Leistung wird ausführlich in Anlage 1 - Leistungsbeschreibung und Anlage 2 - Kriterienkatalog zum Rahmenvertrag beschrieben. Der konkrete Umfang an Einzel-/Multisignaturkarten (inkl. qualifizierter Zertifikate) wird im jeweiligen Einzelabruf festgelegt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 098-268467
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Signaturkarten-Rahmenvertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: D-Trust GmbH
Postanschrift: Kommandantenstraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 302598-0📞
E-Mail: kontakt-ts@bdr.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auf die Bekanntmachung des Auftragswerts wurde nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV verzichtet, da anderenfalls Rückschlüsse auf die Konditionen des...”
Auf die Bekanntmachung des Auftragswerts wurde nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV verzichtet, da anderenfalls Rückschlüsse auf die Konditionen des bezuschlagten Unternehmens gezogen werden könnten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§§ 155 ff. GWB). Nach Zuschlagserteilung ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§§ 155 ff. GWB). Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - wie vorliegend - die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 174-490805 (2022-09-05)