Smartes modulares Lehrsystem Wärmepumpe mit Solarthermie für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land (EG, Raum 0.41). Mit dieser Investition soll der Unterrichtsraum technisch zukunftsfähig ausgestattet und für die Ausbildung von Berufsschülern auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Smartes modulares Lehrsystem Wärmepumpe mit Solarthermie für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land
2022-MLsW-018”
Produkte/Dienstleistungen: Lehrmittel und -geräte📦
Kurze Beschreibung:
“Smartes modulares Lehrsystem Wärmepumpe mit Solarthermie für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land (EG, Raum 0.41). Mit dieser Investition soll...”
Kurze Beschreibung
Smartes modulares Lehrsystem Wärmepumpe mit Solarthermie für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land (EG, Raum 0.41). Mit dieser Investition soll der Unterrichtsraum technisch zukunftsfähig ausgestattet und für die Ausbildung von Berufsschülern auf den aktuellen Stand gebracht werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 78 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkstattausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kühl- und Lüftungseinrichtungen📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hof/Saale
Beschreibung der Beschaffung:
“Smartes modulares Lehrsystem Wärmepumpe mit Solarthermie für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land (EG, Raum 0.41). Mit dieser Investition soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Smartes modulares Lehrsystem Wärmepumpe mit Solarthermie für das Berufliche Schulzentrum Hof – Stadt und Land (EG, Raum 0.41). Mit dieser Investition soll der Unterrichtsraum technisch zukunftsfähig ausgestattet und für die Ausbildung von Berufsschülern auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vor der Erstellung eines Angebots wird eine Objektbesichtigung ausdrücklich empfohlen (Klärung Zugangssituation / Maße der angebotenen Produkte).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gem. Ausschreibungs- / Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-11-08
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-11-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Schaumbergstr. 14, 95032 Hof
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Submission über Vergabeplattform, Elektronische Öffnung Vergabesafe durch Mitarbeiter des Zweckverbandes”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.