Leistungsgegenstand ist eine Softwarelösung, mit der der Investmentprozess der AOK-Finanzmanagement GmbH effizient und effektiv umgesetzt werden kann. Ziel ist es hierbei, fehleranfällige Doppelerfassungen zu vermeiden, Optimierung / Vereinfachung von Prozessen bzw. Automatisierung von Arbeitsschritten beim Portfoliomanagement, Anlagecontrolling sowie Risikomanagement zu erreichen. Die angebotene Softwarelösung muss "Homeoffice"-tauglich sein. Es wird erwartet, dass die angebotene Software Grunddaten - insbesondere für Anleihen - (z. B. Stammdaten, Kursinformationen - börslich, außerbörslich und OTC-, Marktdaten -Realtime, zeitverzögert und historisch- usw.) abbildet und Funktionalitäten umfasst, die für ein Portfoliomanagement, Anlagecontrolling und Risikomanagement notwendig sind. Hierzu zählen u. a. die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip. Im Zusammenhang mit dem Anlagerisikomanagement und Kontrollverfahren muss das Softwaretool in der Lage sein, die mit der Anlagetätigkeit im Zusammenhang stehenden Risiken im Rahmen der Anlagerichtlinien zu erkennen, zu bewerten, zu kontrollieren, zu berichten und zu dokumentieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
Referenznummer: 2022-06-21-BV-SPE
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist eine Softwarelösung, mit der der Investmentprozess der AOK-Finanzmanagement GmbH effizient und effektiv umgesetzt werden kann. Ziel ist es hierbei, fehleranfällige Doppelerfassungen zu vermeiden, Optimierung / Vereinfachung von Prozessen bzw. Automatisierung von Arbeitsschritten beim Portfoliomanagement, Anlagecontrolling sowie Risikomanagement zu erreichen.
Die angebotene Softwarelösung muss "Homeoffice"-tauglich sein.
Es wird erwartet, dass die angebotene Software Grunddaten - insbesondere für Anleihen - (z. B. Stammdaten, Kursinformationen - börslich, außerbörslich und OTC-, Marktdaten -Realtime, zeitverzögert und historisch- usw.) abbildet und Funktionalitäten umfasst, die für ein Portfoliomanagement, Anlagecontrolling und Risikomanagement notwendig sind. Hierzu zählen u. a. die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip.
Im Zusammenhang mit dem Anlagerisikomanagement und Kontrollverfahren muss das Softwaretool in der Lage sein, die mit der Anlagetätigkeit im Zusammenhang stehenden Risiken im Rahmen der Anlagerichtlinien zu erkennen, zu bewerten, zu kontrollieren, zu berichten und zu dokumentieren.
Leistungsgegenstand ist eine Softwarelösung, mit der der Investmentprozess der AOK-Finanzmanagement GmbH effizient und effektiv umgesetzt werden kann. Ziel ist es hierbei, fehleranfällige Doppelerfassungen zu vermeiden, Optimierung / Vereinfachung von Prozessen bzw. Automatisierung von Arbeitsschritten beim Portfoliomanagement, Anlagecontrolling sowie Risikomanagement zu erreichen.
Die angebotene Softwarelösung muss "Homeoffice"-tauglich sein.
Es wird erwartet, dass die angebotene Software Grunddaten - insbesondere für Anleihen - (z. B. Stammdaten, Kursinformationen - börslich, außerbörslich und OTC-, Marktdaten -Realtime, zeitverzögert und historisch- usw.) abbildet und Funktionalitäten umfasst, die für ein Portfoliomanagement, Anlagecontrolling und Risikomanagement notwendig sind. Hierzu zählen u. a. die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip.
Im Zusammenhang mit dem Anlagerisikomanagement und Kontrollverfahren muss das Softwaretool in der Lage sein, die mit der Anlagetätigkeit im Zusammenhang stehenden Risiken im Rahmen der Anlagerichtlinien zu erkennen, zu bewerten, zu kontrollieren, zu berichten und zu dokumentieren.
1. Vertrag
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, mindestens in einem Turnus von 5 Jahren die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zu überprüfen und ggf. das ohnehin bestehende ordentliche Kündigungsrecht nach 20.1 AGB auszuüben. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, mindestens in einem Turnus von 5 Jahren die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zu überprüfen und ggf. das ohnehin bestehende ordentliche Kündigungsrecht nach 20.1 AGB auszuüben. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist eine Softwarelösung, mit der der Investmentprozess der AOK-Finanzmanagement GmbH effizient und effektiv umgesetzt werden kann. Ziel ist es hierbei, fehleranfällige Doppelerfassungen zu vermeiden, Optimierung / Vereinfachung von Prozessen bzw. Automatisierung von Arbeitsschritten beim Portfoliomanagement, Anlagecontrolling sowie Risikomanagement zu erreichen.
Leistungsgegenstand ist eine Softwarelösung, mit der der Investmentprozess der AOK-Finanzmanagement GmbH effizient und effektiv umgesetzt werden kann. Ziel ist es hierbei, fehleranfällige Doppelerfassungen zu vermeiden, Optimierung / Vereinfachung von Prozessen bzw. Automatisierung von Arbeitsschritten beim Portfoliomanagement, Anlagecontrolling sowie Risikomanagement zu erreichen.
Die angebotene Softwarelösung muss "Homeoffice"-tauglich sein.
Es wird erwartet, dass die angebotene Software Grunddaten - insbesondere für Anleihen - (z. B. Stammdaten, Kursinformationen - börslich, außerbörslich und OTC-, Marktdaten -Realtime, zeitverzögert und historisch- usw.) abbildet und Funktionalitäten umfasst, die für ein Portfoliomanagement, Anlagecontrolling und Risikomanagement notwendig sind. Hierzu zählen u. a. die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip.
Es wird erwartet, dass die angebotene Software Grunddaten - insbesondere für Anleihen - (z. B. Stammdaten, Kursinformationen - börslich, außerbörslich und OTC-, Marktdaten -Realtime, zeitverzögert und historisch- usw.) abbildet und Funktionalitäten umfasst, die für ein Portfoliomanagement, Anlagecontrolling und Risikomanagement notwendig sind. Hierzu zählen u. a. die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip.
Im Zusammenhang mit dem Anlagerisikomanagement und Kontrollverfahren muss das Softwaretool in der Lage sein, die mit der Anlagetätigkeit im Zusammenhang stehenden Risiken im Rahmen der Anlagerichtlinien zu erkennen, zu bewerten, zu kontrollieren, zu berichten und zu dokumentieren.
Im Zusammenhang mit dem Anlagerisikomanagement und Kontrollverfahren muss das Softwaretool in der Lage sein, die mit der Anlagetätigkeit im Zusammenhang stehenden Risiken im Rahmen der Anlagerichtlinien zu erkennen, zu bewerten, zu kontrollieren, zu berichten und zu dokumentieren.
Die Softwarelösung muss durch den Auftragnehmer, nach Vorgaben des AOK Bundesverbands, in dessen IT Umgebung integriert werden können.
Der Auftragnehmer ist in der Lage, die Einführung der Software bei der AOK-Finanzmanagement GmbH zu begleiten und bietet die Möglichkeit, soweit wie es notwendig ist, mit eigenem Personal vor Ort die Einführung sicherzustellen. Zur Einführung zählt auch die Schulung der Mitarbeitenden der AOK-FM. Die Einführung soll ab dem III. Quartal 2022 beginnen.
Der Auftragnehmer ist in der Lage, die Einführung der Software bei der AOK-Finanzmanagement GmbH zu begleiten und bietet die Möglichkeit, soweit wie es notwendig ist, mit eigenem Personal vor Ort die Einführung sicherzustellen. Zur Einführung zählt auch die Schulung der Mitarbeitenden der AOK-FM. Die Einführung soll ab dem III. Quartal 2022 beginnen.
Nach der Einführungsphase soll die Softwarelösung bis Ende 2022 in Betrieb genommen werden.
Zusätzliche Informationen:
1. Vertrag
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, mindestens in einem Turnus von 5 Jahren die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zu überprüfen und ggf. das ohnehin bestehende ordentliche Kündigungsrecht nach 20.1 AGB auszuüben. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand.
Die Auftraggeberin behält sich vor, mindestens in einem Turnus von 5 Jahren die Wirtschaftlichkeit des Vertrages zu überprüfen und ggf. das ohnehin bestehende ordentliche Kündigungsrecht nach 20.1 AGB auszuüben. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter erklären wir, dass wir der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen werden,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollten.
Allgemeine Hinweise zu diesem Formblatt:
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens drei Millionen Euro pro
Kalenderjahr abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen
Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin die Vorlage mindestens 2 Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleich-bar sind.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV fordert die Auftraggeberin die Vorlage mindestens 2 Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2019 bis 2021) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleich-bar sind.
Als vergleichbar gelten Softwarelösungen, die:
- mehr als 5 Jahre im Einsatz sind,
- von mindesten 50 Unternehmen/Asset Managern genutzt werden,
- als Cloud angeboten wurden und
umfassen.
Mindeststandards:
zu Ziff. 1.
Es sind mind. 2 Referenzen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Softwarelösung kann auch im Rahmen von "Homeoffice" genutzt werden.
2. Die Software-Lösung enthält ein Set an Standard-Reportings, die für interne Berichte und Dokumentationen genutzt werden können.
3. Ist die Produkteinführung ab III. Quartal 2022 möglich
4. technische und fachliche Ansprechpartner des Anbieters sind arbeitstäglich zw. 09:00 bis 17:00 Uhr verfügbar
5. Der Kunde kann die Dokumentation oder Teile davon auf seinen Systemen speichern.
6. Die Software kann durch den Anbieter, nach Vorgaben des AOK-BV, in die IT-Umgebung integriert werden
7. Der Anbieter bestätigt, dass die Softwarelösung den Bestimmungen des Datenschutzes entsprechen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2022/S 127-360906 (2022-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA:2022-06-21-BV-SPE
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-22 📅
Name: Bloomberg Finance Limited Partnership
Postort: New York
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6