Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen, jeweils insb. unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Zeiträume der Leistungserbringung und weiteren näheren Angaben zum Referenzprojekt;
a) Referenzen Solarthermieanlagen:
Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang (ausgenommen der Bruttokollektorfläche des Kollektorfelds), vergleichbar sein und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden Punkten vor:
- Planung und Errichtung von Solarthermieanlagen,
- Bruttokollektorfläche von mindestens 2.500 Quadratmetern,
- Einspeisung in ein Nah- oder Fernwärmenetz,
- der Standort der in der Referenz benannten Solarthermieanlage muss folgende Jahresmittel der vergangenen 10 Jahre (Durchschnitt bzw. arithmetisches Mittelwerte über 10 Jahre) aufweisen: Lufttemperaturen von 12,5 Grad Celsius oder kälter, Frosttage: mindestens 30 Tage, Sonnenscheindauer: 2.250 Stunden oder weniger.
- Solarthermieanlage ist fertiggestellt und bereits im Betrieb,
- Inbetriebnahme der Solarthermieanlage ist innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist),
- die Solarthermieanlage soll auf demselben Temperaturniveau arbeiten wie die ausgeschriebene Anlage, d. h. mit einer mittleren Kollektortemperatur von 80°C (+/- 10 K),
Als nicht vergleichbar gelten Referenzen, die nur folgende Punkte erfüllen: nur Planung oder nur Errichtung.
b) Referenzen Solarthermieanlagen mit reinem Wasser Betriebsmittel: Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang (ausgenommen der Bruttokollektorfläche des Kollektorfelds), vergleichbar sein und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden Punkten vor:
- Planung und Errichtung von Solarthermieanlagen,
- Bruttokollektorfläche von mindestens 2.500 Quadratmetern,
- Einspeisung in ein Nah- oder Fernwärmenetz,
- der Standort der in der Referenz benannten Solarthermieanlage muss folgende Jahresmittel der vergangenen 10 Jahre (Durchschnitt bzw. arithmetisches Mittelwerte über 10 Jahre) aufweisen: Lufttemperaturen von 12,5 Grad Celsius oder kälter, Frosttage: mindestens 30 Tage, Sonnenscheindauer: 2.250 Stunden oder weniger.
- Solarthermieanlage ist fertiggestellt und bereits im Betrieb,
- Inbetriebnahme der Solarthermieanlage ist innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgt (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist),
- die Solarthermieanlage soll auf demselben Temperaturniveau arbeiten wie die ausgeschriebene Anlage, d. h. mit einer mittleren Kollektortemperatur von 80°C (+/- 10 K),
- Betriebsmittel: nur reines Wasser (salzarm nach AGFW FW 510 bzw. VDI 2035).
Als nicht vergleichbar gelten Referenzen, die nur folgende Punkte erfüllen: nur Planung oder nur Errichtung.
2. Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters, inklusive deren beruflichen Lebenslaufs nebst Angaben und Nachweisen (insb. Abschlusszeugnisse) zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung (in Jahren) als Ingenieur in Bezug auf die Planung und Errichtung von Solarthermieanlagen auf Freiflächen.
Die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist zum einen anhand des beruflichen Lebenslaufs darzustellen. Die Angaben müssen die Erfahrung des Projektleiters und des stellv. Projektleiters (in Jahren) als Ingenieur in Bezug auf die Planung und Errichtung von Solarthermieanlagen auf Freiflächen belegen.
Des Weiteren sind Referenzprojekt(-e) des Projektleiters und (ggf.) des stellvertretenden Projektleiters vorzulegen. Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung – d. h. Planung und Errichtung von Solarthermieanlagen – im Wesentlichen vergleichbar sein und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Projektleiters und des stellv. Projektleiters schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt insbesondere bei folgenden Punkten vor:
- Solarthermieanlage muss fertiggestellt und bereits im Betrieb sein,
- Inbetriebnahme der Solarthermieanlage muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist),
- Referenz über ein mit der ausgeschriebenen Leistung im Wesentlichen vergleichbares Projekt, bei welchem der Projektleiter/der stellv. Projektleiter ebenfalls als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter war,
- das Referenzprojekt beinhaltete Planung und Errichtung von Solarthermieanlagen auf Freiflächen mit einer Bruttokollektorenfläche von mind. 1.000 Quadratmetern.
3. Nachweis über Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO);
4. Nachweis über Einrichtung eines QS-Managementsystems entsprechend EN ISO 9001 oder gleichwertig - durch Vorlage eines Zertifikats eines unabhängigen Prüfinstituts oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten oder durch Darstellung auf sonstige Weise unter Angabe zur Gültigkeitsdauer. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages gültig sein.
5. Eigenerklärung über systemgerechte Anwendung des Kraftwerk-Kennzeichnungssystems gem. VGB-Richtlinien VGB-B105/106, VGB Standard VGB-S-811-01-2018-01-DE.